Status der Schwerbehinderung aufheben lassen

Alzheimer, Demenz, Altersvergesslichkeit, Parkinson, Epilepsie, Schwindel, Kopfschmerzen, Clusterkopfschmerzen, Spannungskopfschmerzen, Depression, Schizophrenie, etc. ...

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boecklin90
Beiträge: 1
Registriert: 01.12.2014, 13:02

Status der Schwerbehinderung aufheben lassen

Beitrag von boecklin90 » 01.12.2014, 13:21

Guten Tag allerseits,

ich (Mitte 20, Student) wurde von meiner Mutter ca. 2008 mit 16/17 Jahren als zu 50% schwerbehindert eingetragen. Dies geschah mithilfe von Dokumenten zweier Psychiatrieaufenthalte meinerseits zu Mittelstufenzeiten (mit Diagnosen, die tw. vollkommen abstrus waren), und gegen meinen ausdrücklichen Willen.
Ich besitze zu diesem Umstand keinerlei Dokumente mehr. Den Ausweis, den ich bekam, habe ich damals vernichtet, als ich ihn in die Hände bekam, Schreiben vom Amt zu diesem Thema ignoriert etc. etc. Nun wüsste ich gerne, ob es trotzdem eine Möglichkeit für mich gibt, das Ganze rückgängig zu machen und, nunja, nicht mehr als schwerbehindert zu gelten. Es bedrückt mich leider sehr, und ich würde das Ganze lieber heute als morgen beseitigen.

Den letzten Kontakt zu einem/einer Psychiater(in) hatte ich ca. 2009, seitdem ist in dieser Hinsicht gesundheitlich nichts mehr passiert. Wohne inzwischen auch mehrere hundert Kilometer vom Elternhaus entfernt, sodass ich leider nicht mal eben zum dortigen Versorgungsamt gehen und mich informieren kann.

Bin gerne bereit, auf Nachfrage weitere Informationen zu geben, und für jeden Hinweis dankbar.

(und JA, ich weiß, wie wichtig dieser Status für nicht wenige Menschen ist - aber mein Fall ist eben etwas anders geartet)


Freundlich grüßt
boecklin90

Val01
Beiträge: 6
Registriert: 25.12.2014, 16:08

Re: Status der Schwerbehinderung aufheben lassen

Beitrag von Val01 » 25.12.2014, 17:31

du kannst dich mit dem dortigem Versorgungsamt auch schriftlich in Verbindung setzen. Zudem würde ich darüber mal mit einem Arzt sprechen, vielleicht kann er die Unterlagen aus der Klinik, wo du damals warst, anfordern. Dann lässt du das nochmal checken und wenn das für dich nicht mehr zutrifft sendest du die neuen Unterlagen wiederum ans Versorgungsamt.

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