Jugendgesundheitsuntersuchung

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Wie z.B. Augenerkrankungen, Nachtblindheit, Schnarchen, Mundgeruch, Tinnitus, Schlafapnoe, Zähne-Knirschen, Piercings, Schönheitsoperationen, etc...

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zirkitan
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Jugendgesundheitsuntersuchung

Beitrag von zirkitan » 23.11.2010, 17:01

Ich möchte eine Jugengesundheitsuntersuchung machen, so wie sie hier beschrieben wird: www_boyng.de

Also habe ich beim Arzt angerufen, der gesagt hat, ich solle mir einen Untersuchungsberechtigungsschein beim Rathaus abholen (für ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976 in der geltenden Fassung für die Erstuntersuchung).

Aber ich möchte diese Jugendgesundheitsuntersuchung doch zu rein vorsorglichen privaten Zwecken machen! Warum habe ich da jetzt eine Bescheinigung für die Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz bekommen?

Außerdem bin ich 17 Jahre alt, also schon zu alt für die J1 (max. 15 darf man dafür sein). Dann müssten doch eigentlich Kosten in Höhe von 23,31 € entstehen nach der Gebührenordnung der Ärzte, oder???

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