Berufsbedingte Allergie - Was macht die Berufsgenossenschaft
Verfasst: 22.06.2012, 17:04
Hallo zusammen,
ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.
Seit etwas mehr als zwei Jahren bin ich in einer Firma tätig, in der ich Hautausschlag bekommen habe. Im letzten Jahr war ich bei einem Hautarzt, der mir mitteilte, dass das, was ich habe, keine allergische Reaktion auf irgendwas ist (hat noch nicht mal einen Allergietest gemacht) und verschrieb mir Salbe. Leider wurde es nicht besser und ich habe in diesem Jahr einen weiteren Hautarzt aufgesucht, der einen Standard-Allergietest gemacht hat und einen mit berufsbedingten Materialien, wie Kunststoffe und Metalle, wobei bei beiden Tests mehrere Fragezeichen notiert wurden und informierte die ortsansässige Berufsgenossenschaft.
Formular wurde meinerseits bereits ausgefüllt und zurückgeschickt. Die Berufsgenossenschaft war der Meinung, dass es nicht an meiner Arbeit liegt, dass ich diesen Hautausschlag habe, könnte aber innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Nach einem nochmaligen Besuch bei meinem Hautarzt ist dieser der Meinung, dass es eine berufsbedingte Allergie ist und wird nochmal einen Brief an die BG senden. So jetzt meine Fragen:
1. Muss ich auch Widerspruch einlegen bei der BG?
2. Was passiert im Anschluss bzw. welche Maßnahmen wird die BG einleiten?
Hoffentlich kennt sich irgendjemand in so einer Situation aus.
LG Mira80
ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.
Seit etwas mehr als zwei Jahren bin ich in einer Firma tätig, in der ich Hautausschlag bekommen habe. Im letzten Jahr war ich bei einem Hautarzt, der mir mitteilte, dass das, was ich habe, keine allergische Reaktion auf irgendwas ist (hat noch nicht mal einen Allergietest gemacht) und verschrieb mir Salbe. Leider wurde es nicht besser und ich habe in diesem Jahr einen weiteren Hautarzt aufgesucht, der einen Standard-Allergietest gemacht hat und einen mit berufsbedingten Materialien, wie Kunststoffe und Metalle, wobei bei beiden Tests mehrere Fragezeichen notiert wurden und informierte die ortsansässige Berufsgenossenschaft.
Formular wurde meinerseits bereits ausgefüllt und zurückgeschickt. Die Berufsgenossenschaft war der Meinung, dass es nicht an meiner Arbeit liegt, dass ich diesen Hautausschlag habe, könnte aber innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Nach einem nochmaligen Besuch bei meinem Hautarzt ist dieser der Meinung, dass es eine berufsbedingte Allergie ist und wird nochmal einen Brief an die BG senden. So jetzt meine Fragen:
1. Muss ich auch Widerspruch einlegen bei der BG?
2. Was passiert im Anschluss bzw. welche Maßnahmen wird die BG einleiten?
Hoffentlich kennt sich irgendjemand in so einer Situation aus.
LG Mira80