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Kategorie:
Inhaltsverzeichnis
Bio Siegel
Herausgeber
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Eckdaten:
Kennzeichnet Lebensmittel, die gemäß der EU-Verordnung für biologische Landwirtschaft hergestellt werden und zu mind. 95% aus Bio-Produkten bestehen.
Besonderheiten:
In Deutschland besser bekannt als das EU-Bio-Logo.
Ziele:
Verbraucherorientierte Kennzeichnung von Bio-Produkten nach EU-Standard.
Richtlinien:
Größe:
Umfasst alle Landwirte, die in Deutschland nach den EG-Öko-Verordnung wirtschaften.
Standards:
Düngung
: Verzicht auf lösliche mineralische Dünger. Gedüngt wird mit Tierexkrementen vom eigenen Hof oder anderen Bio-Betrieben sowie mit Kompost oder zur Gründüngung angebauten Leguminosen.
Pflanzenschutz: Chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel sind nicht gestattet. Unkrautbeseitigung erfolgt manuell. Verschiedenen Krankheiten versucht man mit abwechslungsreichen, weiten Fruchtfolgen zu begegnen. Weiterhin fördert man Nützlinge.
Sortenwahl: Es dürfen keine gentechnisch veränderten Sorten angebaut werden, wohl aber durch Züchtung resistentere.
Haltbarmachung: Öko-Lebensmittel dürfen zur Haltbarmachung nicht bestrahlt werden. Ebenso wenig dürfen sie mit MCPhaltbar gemacht werden.
Tierhaltung: Tiere in Bio-Betrieben müssen artgerecht gehalten werden, sie verfügen über ein größeres Platzangebot als konventionell gehaltene. Das Futter stammt aus ökologischem Anbau, auf Leistungsförderer muss verzichtet werden. Insgesamt muss ein Lebensmittel um der EG-Öko-Verordnung zu entsprechen zu 95% biologisch angebaut sein.