Ein Arzt bzw. eine Ärztin hat es sich zur Aufgabe gemacht sich mit der Vorbeugung (Prävention), Erkennung (Diagnose), Behandlung (Therapie) und Nachsorge von Krankheiten zu befassen.
Um den Beruf des Arztes in Deutschland auszuführen, bedarf es einem Studium der Humanmedizin, bei dem sich der Arzt in seinem Handeln zu moralischen und ethischen Grundsätzen verpflichtet. Aufgrund der Vielfalt der verschiedenen Krankheitsbilder, ihrer Behandlungsmöglichkeiten und Technologien spezialisieren sich angehende Ärzte auf ein medizinisches Teilgebiet, wie zum Beispiel die Pneumologie (Lungenheilkunde) oder Neurologie (Nervenheilkunde). Es gibt viele unterschiedliche Facharztrichtungen vom Allgemeinarzt, Kinderarzt oder Radiologen.
Ärzte – Therapeuten & sonstige medizinische Berufe
Inhaltsverzeichnis
- 1 Ärzte – Therapeuten & sonstige medizinische Berufe
- 2 Allergologe
- 3 Allgemeinmediziner
- 4 Apotheker
- 5 Augenarzt
- 6 Chiropraktiker
- 7 Endokrinologe
- 8 Ergotherapeut
- 9 Gynäkologe
- 10 Hausarzt
- 11 Hautarzt
- 12 Hebamme
- 13 Heilpraktiker
- 14 HNO-Arzt
- 15 Homöopath
- 16 Internist
- 17 Kardiologe
- 18 Kieferorthopäde
- 19 Kinderarzt
- 20 Krankenhaus
- 21 Krankenpfleger
- 22 Krankenschwester
- 23 Logopäde
- 24 Neurologe
- 25 Notarzt
- 26 Onkologe
- 27 Orthopäde
- 28 Osteopath
- 29 Physiotherapeut
- 30 Pneumologe
- 31 Proktologe
- 32 Psychiater
- 33 Psychologe
- 34 Psychotherapeut
- 35 Radiologe
- 36 Rheumatologe
- 37 Tierarzt
- 38 Urologe
- 39 Venerologe
- 40 Zahnarzt
Allergologe
Allgemeinmediziner
Apotheker
Augenarzt
Chiropraktiker
Endokrinologe
Ergotherapeut
Gynäkologe
Hausarzt
Hautarzt
Hebamme
Heilpraktiker
HNO-Arzt
Homöopath
Internist
Kardiologe
Kieferorthopäde
Kinderarzt
Krankenhaus
Krankenpfleger
Krankenschwester
Logopäde
Neurologe
Notarzt
Onkologe
Orthopäde
Osteopath
Physiotherapeut
Pneumologe
Proktologe
Psychiater
Psychologe
Psychotherapeut
Radiologe
Rheumatologe
Tierarzt
Urologe
Venerologe
Zahnarzt
Das Medizinstudium
Das Berufsbild des Arztes erfordert fundierte Kenntnisse in Biologie und Chemie. Aber auch charakterliche Stärken wie physische und psychische Belastbarkeit und Einfühlungsvermögen gegenüber den Patienten und Angehörigen sind nicht zu unterschätzen. Ferner gehören die Bereitschaft zu Wochendendarbeit, aussergewöhnlichen Arbeitszeiten mit oft großem Stressfaktor und die lebenslange Weiterbildung.
Um an der Hochschule aufgenommen zu werden muss man die Allgemeine Hochschulreife oder einen gleichwertigen Schul- oder Berufsausbildungsabschluss vorweisen.
Ferner besteht eine bundesweite Zulassungsbeschränkung (Numerus clausus), da sich jedes Semester deutlich mehr Bewerber für das Medizinstudium bewerben, aber nicht alle von den Hochschulen aufgenommen werden können.
Die Regelstudienzeit beträgt mindestens 6 Monate und 5.500 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht an einer Universität. Das gesamte Studium unterliegt bundeseinheitlich der Approbationsordnung.
Das Studium der Medizin lässt sich in zwei Abschnitte unterteilen:
- Vorklinischer Teil (erstes bis viertes Semester), welcher mit der ärztlichen Vorprüfung und dem Physikum endet. In dieser Phase erfolgen unter anderem Praktika in Physik, Chemie, Biologie und Biochemie. Danach erfolgt im fünften bis zwölften Semester ein klinischer Teil. Dieser beinhaltet im letztem Studienjahr eine zusammenhängende praktische Ausbildung (Praktisches Jahr) mit einer Dauer von 48 Wochen.
- Im zweiten Abschnitt findet die schriftliche ärztliche Prüfung statt. Der dritte und letzte Teil ist mündlich-praktisch und findet nach dem praktischen Jahr statt. In dieser Zeit kann der Arzt viele Erfahrungen in verschiedenen Kliniken und Stationen sammeln.Erst danach kann die staatliche Zulassung (Approbation) zur Berufsausübung als Arzt / Ärztin angefordert werden.Um das Studium erfolgreich abzuschliessen muss man das Staatsexamen bestehen.
Rechtliches
In Deutschland ist es für jeden Arzt Pflicht sich einer regionalen Ärztekammer (Landesärztekammer)anzuschliessen. Für die Behandlung von GKV-Versicherten benötigt der Arzt für seine Praxis eine Kassenzulassung. Auch im Krankenhaus oder anderen Institutionen braucht er eine Ermächtigung.
Desweiteren gibt es andere staatliche Regulationen wie zum Beispiel das Arztwerberecht.
Strafrechtlich gesehen lassen sich ärztliche Eingriffe mit einer Körperverletzung gleichgesetzten, weshalb der Arzt vor einer Behandlung seinen Patienten unbedingt vor möglichen Komplikationen aufklären muss. Erst wenn die eindrückliche Einwilligung der zu behandelnden Person vorliegt und der Arzt nach dem Stand des aktuellen medizinischen Wissens handelt, ist der Eingriff rechtsmäßig. Hierbei gibt es natürlich Ausnahmen, denn oftmals befindet sich der Patient in einem derart desolaten Zustand, dass er unfähig ist eine Entscheidung zu treffen oder mitzuteilen.
Dies ist zum Beispiel der Fall bei einer Bewusstlosigkeit oder auch bei einigen psychischen Erkrankungen. Besonders in einer akuten Situation muss der Arzt unmittelbar handeln, da er durch die Unterlassung seines Handelns Spätschäden oder sogar den Tod der betroffenen Person riskieren können. All dies ist rechtlich strikt geregelt. Entscheidungen werden oftmals auch mit Hilfe anderer Institutionen (Amtsgericht, gerichtlicher Betreuer, etc.) getroffen.
Im Strafrecht ist natürliche auch die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht geregelt.
Abgrenzung zu anderen Therapeuten
In Deutschland sind ausschließlich approbierte Ärzte berechtigt die Heilkunde frei auszuüben.
Das Berufsbild des Heilpraktikers sieht zwar auch die Behandlung und Beratung kranker Personen vor, unterliegt aber strengen Regulationen. In Deutschland gibt es nur diese beiden eigenverantwortlichen Heilberufe: der approbierte Arzt und der zugelassene Heilpraktiker.
Diese unterscheiden sich natürlich erheblich bezüglich ihrer Ausbildung, Ablegung der Prüfung (Heilpraktiker müssen diese beim zuständigen Gesundheitsamt ablegen), Abrechnungsmöglichkeiten und Behandlungsspektrum.
Im Gegensatz zum Arzt ist die Dauer der Ausbildung eines Heilpraktikers jedoch nicht festgelegt. Seine praktischen Erfahrungen muss er sich weitestgehend selber aneignen. Selbstverständlich unterliegt ein Heilpraktiker der Sorgfaltspflicht und muss sich ständig weiterbilden. Im Zweifelsfall muss er den Patienten immer an einen Facharzt übergeben.
Alle anderen Berufsbilder wie z.B. Physiotherapeuten, Masseure, Gesundheitsberater dürfen weder eine Diagnose stellen noch die Behandlung selbstständig ausführen.
In Ausnahmefällen dürfen sie auf Veranlassung eines Arztes spezielle Bereiche diagnostizieren und eine Therapie einleiten. Für den Patienten stellt sich die Frage ob er eine naturheilkundliche Behandlung einer schulmedizinischen gegenüber bevorzugt. Es gibt aber auch Ärzte, die sich auf Naturheilverfahren wie Homöopathie, Allergologie, Akupunktur spezialisiert haben.
Auch die Honorfrage spielt eine Rolle bei der Suche nach dem richtigen Therapeuten. Je nach Krankenkasse wird die Behandlung und der Krankenhausaufenthalt bei Kassenärzten zumindest teilweise von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Leistungen des Heilpraktikers hingegen müssen, falls man nicht privat versichert und entsprechende Zusatzversicherungen hat, meist selbst gezahlt werden.