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Ablauf eines Arztbesuches

by joe

Vorbereitungen

Die Vorbereitung

Bereiten Sie sich auf den Arzttermin vor. Überlegen Sie schon zu Hause, was Sie mit dem Arzt besprechen wollen, schreiben Sie Ihre Fragen auf.

Zum Beispiel:

  • Worauf führen Sie meine Beschwerden zurück?
  • Für wie wichtig halten Sie die vorgeschlagene Untersuchung oder Behandlung? Muss sie wirklich durchgeführt werden?
  • Welche Konsequenzen hat das Untersuchungsergebnis?
  • Wie hoch sind die Gefahren, wenn ich die Untersuchung oder Therapie ablehne?
  • Gibt es andere Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden, vielleicht auch aus anderen Therapierichtungen, und wie schätzen Sie ihre Erfolgsaussichten ein?
  • Für wie groß halten Sie bei jeder in Frage kommenden Behandlungsmethode die Chance, dass sich meine Beschwerden verringern oder verschwinden und dass die Krankheit geheilt wird?
  • Mit welchen Neben- oder Nachwirkungen muss ich rechnen?
  • Entstehen mir Kosten, die eventuell nicht von der Krankenkasse übernommen werden

 

Tipp: Patiententagebuch

Legen Sie Ihr persönliches Patiententagebuch an. Sie schreiben damit Ihn Krankengeschichte‘ mit Diagnosen, Behandlungen, Operationen, behandelnden Ärzten, Medikamenteneinahme usw..

Damit haben Sie nicht nur rasch alle Informationen verfügbar – z.B. bei einem Arztwechsel -, sondern Sie können darin auch Frager für den nächsten Arztbesuch notieren, die Ihnen zwischenzeitlich einfallen.

Ergänzt um Impfausweis und Röntgenpass haben Sie auch für medizinische Notfälle die wesentlichsten Informationen parat. Eltern tun gut daran, auch für ihre Kinder schon frühzeitig ein Patiententagebuch anzulegen. Es gibt bereits verschiedene Patiententagebücher im Handel, die auch Platz zum Einstecken von z.B. Versichertenkarten, Impf- und Röntgenpässen bieten. Auch bei den Verbraucherzentralen ist ein Patiententagebuch erhältlich.

 

Termine

Der Arzt muss vereinbarte Termine einhalten. Es gibt jedoch keine Faustregel, wie lange der Patient warten muss. Auch eine optimale Praxisorganisation kann Wartezeiten nicht ganz verhindern. Aber spätestens beim dritten Arztbesuch wird Ihnen deutlich, warum die Praxis chronisch überfüllt ist: entweder nur wegen schlechter Planung, oder aber weil der Arzt so gut ist, dass die Patienten gerne Schlange stehen.

Fragen Sie schon bei der Anmeldung, wie viel Zeit Sie mitbringen müssen. Verzögert sich die Behandlung um mehr als eine halbe Stunde, sollte Ihnen das so rechtzeitig mitgeteilt werden, dass Sie die Wartezeit sinnvoll nutzen und andere Verpflichtungen noch verschieben können.

Auch Sie sind natürlich verpflichtet, vereinbarte Termine einzuhalten. Gegebenenfalls kann der Arzt sogar ein Ausfallhonorar von Ihnen verlangen.


Befunderhebung

Anamnese, Untersuchung und Diagnose

Für die Erforschung der Vorgeschichte Ihrer Erkrankung, die Anamnese, muss sich der Arzt ausreichend Zeit nehmen. Er sollte Sie auffordern, die Art Ihrer Beschwerden und den Krankheitsverlauf darzustellen und über Vorerkrankungen zu berichten – und er sollte Ihnen zuhören. Durch die Anamnese gewinnt er eine Vorstellung darüber, wie Ihre jetzige Erkrankung entstanden sein könnte und wie sie sich entwickelt hat.

Auf die Erhebung der Anamnese folgen die Untersuchungen. Dabei hat der Arzt alle nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft notwendigen Erkenntnisquellen zu nutzen – allerdings unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Grenzen.

Darüber hinaus muss er mögliche gesundheitliche Risiken der Untersuchungsmethoden gegen ihre Aussagekraft abwägen und Sie darüber aufklären. Dies betrifft vor allem die so genannten invasiven (in den Körper eingreifenden) diagnostischen Methoden, wie beispielsweise Darmspiegelung oder Herzkatheter-Untersuchung. Sie können einzelne Untersuchungen jederzeit ablehnen.

Der Arzt muss Sie sowohl auf die möglichen Risiken einer Untersuchungsmethode als auch auf die möglichen Folgen einer unterlassenen Untersuchung hinweisen.

Die Entscheidung liegt allein bei Ihnen, denn Sie tragen später auch die Konsequenzen.

Oftmals haben Sie gar keinen Überblick über den Umfang der vorgeschlagenen Untersuchung. Besonders wenn Ihnen Blut abgenommen wird, wissen Sie meist nicht, welche Labortests Ihr Arzt anordnet. Einen HIV-Test (oft fälschlich als „AIDS-Test“ bezeichnet) darf er beispielsweise nur mit Ihrem Einverständnis veranlassen.

Aus den Informationen der Anamnese und den vorliegenden Untersuchungsergebnissen ergibt sich für den Arzt die Diagnose, die Benennung einer Krankheit. Oft sind allerdings die Befunde und das Krankheitsbild zunächst nicht eindeutig und der Arzt äußert nur eine Verdachts-Diagnose. Sie muss unter Berücksichtigung des Krankheitsverlaufes, der Behandlungsergebnisse und eventuell zusätzlicher Untersuchungen ständig überprüft und gegebenenfalls korrigiert werden.

 

Hausbesuche

Der Arzt muss sich selbst ein Bild von Ihrem Zustand machen – Ferndiagnosen aufgrund mündlicher Berichte reichen nicht aus.

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in die Sprechstunde kommen können, muss Ihr behandelnder Hausarzt Sie zu Hause aufsuchen.

Er darf den Hausbesuch nur aus schwerwiegenden Gründen ablehnen, beispielsweise wegen der dringenden Behandlung anderer Patienten. In diesem Fall muss er aber für anderweitige Hilfe sorgen, Ihnen beispielsweise Namen von Kollegen oder die Nummer des ärztlichen Notdienstes nennen oder Sie mit dem Krankenwagen abholen lassen.


Die Behandlung

Behandlungsmethoden, Therapierichtungen, Medikamente

Sie können Ihren Arzt nicht zwingen, Sie mit bestimmten Methoden, Medikamenten oder einer bestimmten Therapierichtung zu behandeln. Entsprechende Wünsche sollten Sie von vornherein bei der Arztwahl berücksichtigen und beim ersten Kontakt klären.

Wie bereits bei den Untersuchungsmethoden darf der Arzt auch Behandlungsverfahren weder ohne Aufklärung noch ohne Ihre Zustimmung einsetzen. Er trifft aber die prinzipielle Entscheidung in der Wahl der Therapie. Versprechen mehrere Wege denselben Erfolg, ist der Arzt verpflichtet, die risikoärmste und kostengünstigste Behandlung zu wählen.

 

Neben und Wechselwirkungen von Medikamenten

Der Arzt muss die Haupt- und Wechselwirkungen der von ihm verordneten Medikamente kennen und beachten. Auf häufige Nebenwirkungen (z.B. Beeinträchtigung des Reaktionsvermögens) sowie individuelle Risiken (z.B. Allergien) sollte er Sie hinweisen.

Er muss exakt festlegen, zu welchen Zeiten und in welcher Menge Sie die Arznei einnehmen sollen, und Sie entsprechend unterrichten. Leider geschieht es nur allzu oft, dass man ein Mittel verschrieben bekommt, für teures Geld aus der Apotheke holt, zu Hause in Ruhe den Beipackzettel liest und dabei feststellt, dass man das Medikament wegen einer bestehenden anderen Erkrankung besser nicht einnehmen sollte oder die unerwünschten Nebenwirkungen so groß sein können, dass man auf die Einnahme lieber verzichtet – die Packung endet schließlich im Müll.

Würden Ärzte und Apotheker ihre Patienten von vornherein umfassend über die Neben- und Wechselwirkungen der verordneten Medikamente aufklären, ließen sich erhebliche Kosten sparen. In Ihrem eigenen gesundheitlichen Interesse und zur allgemeinen Kostendämpfung sollten Sie die nötigen Informationen erfragen, statt die „Katze im Sack“ zu kaufen, um sie anschließend in den Müll zu werfen.

Damit Ihr Arzt aber die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit seiner Therapie prüfen kann, müssen Sie Ihm sagen, wenn Sie verordnete Medikamente nicht einnehmen. Bei einem vertrauensvollen Verhältnis sollten Sie ihm auch den Grund nennen.

Bei aller Skepsis, die Sie gegenüber einem Arzt empfinden, dem Sie nicht mehr vertrauen: Ärztlich verordnete Medikamente ohne Rücksprache mit dem Arzt einfach nicht einzunehmen, kann im Einzelfall noch gefährlicher sein, als deren Nebenwirkungen zu ertragen.

 

Selbstmedikation

Auch die so genannte „Selbstmedikation“, die Einnahme von Medikamenten ohne ärztliche Verordnung, setzt einen verantwortungsvollen Umgang mit der Arznei und mit Ihrem Körper voraus. Verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf Medikamente!

 

Eigenverantwortung

Obwohl schwere Krankheiten Ihre gesamte Lebensgestaltung betreffen können, ist der Arzt weder verpflichtet noch dafür ausgebildet, sich auch um Ihre sozialen Belange zu kümmern.

Er muss Sie allerdings darüber aufklären, wie Sie selbst durch eigenes Verhalten positiven Einfluss auf Ihren Gesundungsprozess nehmen können.

 

Reha und externe Hilfsangebote

Wenn es geeignete Möglichkeiten der Rehabilitation gibt, muss er sie vorschlagen und – mit Ihrem Einverständnis – in die Wege leiten. Er kann Ihnen auch im Rahmen seiner Fürsorgepflicht geeignete Hilfsdienste oder Beratungsstellen nennen oder selbst den Kontakt zu ihnen knüpfen.

 

medizinische Geräte in der Praxis

Medizinisch-technische Geräte, die der Arzt einsetzt, müssen den aktuellen Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft entsprechen – so sollten z.B. für die Mammographie zur Früherkennung von Brustkrebs nur Röntgengeräte eingesetzt werden, die eine perfekte Bildauflösung haben.

Der Arzt ist für die korrekte technische Wartung und sachgemäße Bedienung der Geräte verantwortlich.


Der Arztwechsel

Vorübergehender oder endgültiger Arztwechsel

Wenn der Arzt merkt, dass ihm das erforderliche Fachwissen oder die entsprechende Ausstattung fehlt, um eine sichere Diagnose zu stellen oder Sie angemessen zu behandeln, muss er einen Spezialisten befragen oder Sie an einen Facharzt bzw. ein Krankenhaus weiter verweisen. Sie können aber auch von sich aus einen anderen Arzt zur Beratung aufsuchen und um eine zweite Meinung bitten, beispielsweise vor einem größeren Eingriff, und sowohl über Ihre Absicht als auch das Ergebnis dieser Beratung mit Ihrem Arzt sprechen.

Falls Sie das Vertrauen zu Ihrem Arzt verloren haben – sei es aus fachlichen oder menschlichen Gründen – und Sie diese Probleme nicht mit ihm klären konnten, dürfen Sie jederzeit den Arzt wechseln, auch innerhalb eines Quartals.

Seit Einführung der Krankenversichertenkarte ist es auch nicht mehr notwendig, Ihre Krankenkasse um „Erlaubnis“ zu bitten. Allerdings sollten Sie bedenken, dass bei jedem Arzt, den Sie ohne Überweisung aufsuchen die Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro entrichten müssen.

Allerdings ist auch vor allzu häufigem Arztwechsel zu warnen. Sie müssen immer wieder eine neue Vertrauensbasis schaffen, ohne die auch ein neuer Arzt nicht „gut“ sein kann; alle Befunde sind zusammenzutragen oder die Untersuchungen müssen vielleicht noch einmal durchgeführt werden.

Das ist nicht nur mit enormen Kosten für die Krankenkasse verbunden, sondern bedeutet auch für Sie – je nach Untersuchung – ein erneutes Risiko.

Sie sollten sorgfältig prüfen, warum Sie den Arzt wechseln wollen. Wenn es Ihnen zum Beispiel lästig ist, dass er Sie auf (unbequeme) Zusammenhänge zwischen Körper und Seele aufmerksam macht, verpassen Sie möglicherweise eine Chance, sich aus neuer Perspektive mit sich selbst und Ihrer Krankheit zu befassen.

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