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Der Krankenkassenwechsel – wann und wie ist er möglich?

by joe

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Wenn es um Krankheiten geht, spielt immer auch die Krankenversicherung eine entscheidende Rolle. Sie übernimmt viele Behandlungskosten und schützt die Versicherten vor einer zu hohen finanziellen Belastung. Der Vergleich kann sich lohnen und einen Krankenkassenwechsel nach sich ziehen. Wichtige Infos zur Krankenversicherungspflicht und zum Krankenkassenwechsel werden im Folgenden erläutert.

Die allgemeine Versicherungspflicht, die in Deutschland besteht, erlaubt den Versicherten, die Krankenkasse selbst auszuwählen. Das heißt, dass man aus eigenem Wunsch einen Krankenkassenwechsel durchführen kann. Das gilt sowohl für die gesetzlichen Krankenkassen als auch für die Privaten. Arbeitnehmer in verschiedenen Anstellungsverhältnissen, Selbständige und auch Rentner Gehen kein Risiko ein, wenn sie einen Wechsel in die Wege leiten. Das deutsche Gesetz gibt den Bürgern die Sicherheit, dass sie zu jedem Zeitpunkt krankenversichert sind.


Wie der Krankenkassenwechsel abläuft

Der erste Schritt beim Wechsel der Krankenkasse besteht darin, die bisherige Krankenversicherung zu kündigen. Dafür braucht man keine Gründe anzugeben. Wer mindestens 18 Monate bei der Krankenkasse als Mitglied versichert ist, der kann zu jedem Zeitpunkt die Kündigung einreichen. Die einzige Voraussetzung ist, dass die Mitgliedschaft über die Person selbst läuft und nicht über einen Familienangehörigen. Ansonsten muss die Kündigung über diesen Angehörigen erfolgen.

Bei den verschiedenen Krankenkassen beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate, wobei diese Zeit vom Ende des aktuellen Monats ausgerechnet wird. Früher war eine schriftliche Kündigung Pflicht, heute kann sie auch online durchgeführt werden. Sicherheitshalber behält man eine Kopie oder speichert die Bestätigungsmail auf der Festplatte. So lässt sich die Kündigung notfalls später nachvollziehen.

Im Normalfall sollte es kein Problem geben, denn nur mit einer Begründung kann die Krankenkasse die Kündigung ablehnen. Nachdem man die Kündigungsbestätigung erhalten hat, kann man den Krankenkassenwechsel in die Wege leiten. Die Bestätigung muss auf jeden Fall aufbewahrt werden, denn es dient als wichtiges Nachweisdokument.


Wie viel kann man beim Beitragssatz sparen?

Die Beiträge der Krankenkassen können unterschiedlich ausfallen, darum lohnt es sich, beim Vergleichen genau hinzusehen. Der allgemeine Beitragssatz ist zwar der gleiche, doch der Zusatzbeitrag der Versicherungen variiert. Das wirkt sich direkt auf den Nettoverdienst aus. Viele Krankenkassen stellen einen Beitragsrechner auf ihrer Homepage zur Verfügung. Dieser hilft den Versicherten dabei, sich für einen Anbieter zu entscheiden.

Allerdings geht es nicht nur um die Beiträge, sondern auch um die beinhalteten Zusatzleistungen, die außerhalb der brille sehtestgesetzlich vorgegebenen Pflichtleistungen möglich sind. In den Details zur Versicherung steht, ob die Krankenkasse in bestimmten Fällen die Kosten übernimmt oder nicht.

Wichtige Themen sind:

  • Besondere zahnärztliche Behandlungen (Zahnreinigung, Kronen)
  • Naturheilverfahren wie Homöopathie
  • finanzielle Unterstützung beim Kauf von Sehhilfen
  • Mehrleistungen im Rahmen der Geburtshilfe
  • Impfungen
  • präventive Maßnahmen

Die Bonus-Angebote der großen Krankenversicherungen

Bei den deutschlandweit bekannten Krankenkassen können die Versicherten mit einem Bonus oder mit Zuschüssen rechnen. Diese wiegen einen eventuell höheren Beitragssatz wieder auf. Ein solches Bonusprogramm wird entwickelt, um den Versicherten mehr Möglichkeiten zu bieten. Wer einen normalen BMI hat und nicht raucht, der zahlt bei einer Krankenkasse weniger Beitrag als eine übergewichtige Person, die nicht auf Zigaretten verzichten kann. Hinsichtlich der Zusatzleistungen und Zuschüsse bietet jede Krankenkasse unterschiedliche Möglichkeiten an.

Hinsichtlich der Zusatzleistungen und Zuschüsse bieten Über ein Bonusprogramm bekommen die Versicherten einen Teil ihrer gezahlten Beiträge wieder zurück oder sie erhalten Geschenke. Damit würdigen die Krankenkassen sozusagen den gesunden Lebensstil ihrer Mitglieder. Die Konditionen und auch die Bonus-Prämien unterscheiden sich von einer zur anderen Versicherung. Die verschiedenen Optionen sollte man beim Krankenkassenwechsel also genau prüfen und überlegen, welches Angebot am ehesten überzeugt.

Die meisten Krankenkassen arbeiten mit einem Bonusheft, in das Vorsorgebehandlungen, physiotherapeutische Anwendungen, der BMI und weitere Gesundheitsdaten eingetragen werden. Auch Impfungen und andere Besonderheiten können wichtig sein. Bei anderen Versicherungen wird ein anderes System eingesetzt. Auf jeden Fall sind die Mitglieder zu ehrlichen Angaben verpflichtet und müssen damit rechnen, dass sie überprüft werden.


Ebenfalls wichtig: Der Kundenservice der Krankenkassen

Wenn ein Krankenkassenwechsel ansteht, merken die Betroffenen schnell, welche Anbieter wie gut erreichbar sind. Oft wünscht man sich eine Geschäftsstelle in der Nähe, um gewisse Probleme im direkten Gespräch klären zu können. Anderen Versicherten reicht eine telefonische Beratung aus oder ein umfangreiches Online-Portal. Wer häufig Krank ist, freut sich über eine medizinische Experten-Hotline und eine schnelle Vermittlung von Arztterminen. Zudem können elektronische Quittungen helfen, ein rezeptpflichtiges Mittel zu erhalten. Auch weitere Services können ein Argument sein, um sich für eine bestimmte Krankenkasse zu entscheiden.

Die Bewertungen anderer Mitglieder vermitteln einen guten Eindruck von einer Krankenversicherung. Allerdings sollte man auch bedenken, dass jeder Mensch andere gesundheitliche Schwierigkeiten hat und sich die Situationen nicht unbedingt miteinander vergleichen lassen.


Die Wahltarife der Krankenversicherungen

Viele Krankenkassen bieten Wahltarife an: Diese beziehen sich auf eine fest definierte Laufzeit, in denen spezielle Vereinbarungen gelten. Grundsätzlich stehen fünf gesetzliche Wahltarife zur Auswahl, die jedoch nicht von allen Versicherungen angeboten werden. Außerdem ist nicht jeder Wahltarif für die Versicherten geeignet.

  • Der Wahltarif, der durch „Leistungsfreiheit“ gekennzeichnet ist, beinhaltet eine Prämie, die dann ausgeschüttet wird, wenn man keinerlei ärztliche Leistungen in dem entsprechenden Jahr in Anspruch genommen hat, abgesehen von Notfällen, den eigenen Kindern und Vorsorgeleistungen.
  • Der Wahltarif „Beitragsrückerstattung“ ermöglicht es den Versicherten, einen Anteil seiner gezahlten Beiträge zurückzubekommen, wenn er selbst einen Teil des finanziellen Risikos trägt.
  • Der Wahltarif „Krankengeld“ verbessert die Absicherung bei einer Erkrankung und eignet sich vor allem für Selbständige und Freiberufler.

    Beim Krankenkassenwechsel die neue Mitgliedschaft beantragen

    krankenkasse mitgliedschaft beantragenFür die Beantragung braucht man von der Krankenkasse ein Antragsformular.
    Diese unterscheiden sich meistens nur in Kleinigkeiten und sind korrekt auszufüllen.
    Neben den persönlichen Angaben wie Name und Geburtsdatum sind unter anderem die folgenden Eintragungen zu machen:

  • Versicherungsart (Pflichtversicherung oder freiwillige Versicherung).
  • Datum des Versicherungsbeginns.
  • bisherige Krankenversicherung.
  • monatliches Einkommen.
  • gegebenenfalls mitversicherte Angehörige.
  • je nach Beschäftigungsstatus Adresse des Arbeitgebers, zuständige Arbeitsagentur oder Immatrikulationsnachweis.

Im Normalfall sollte es beim Krankenkassenwechsel zu keinen Problemen kommen. Falls es trotzdem Schwierigkeiten gibt, kann man sich an die Aufsichtsbehörde wenden. In den meisten Situationen ist das Bundesversicherungsamt die richtige Adresse, um Beschwerden einzureichen oder auf andere Weise um Hilfe zu bitten.


Weitergehende Fragen und Antworten zum Krankenkassenwechsel

Wer von einer Krankenversicherung zur anderen wechselt, für den können ganz unterschiedliche Fragestellungen auftreten. Manchmal befinden sich die Versicherten in einer laufenden Behandlung und befürchten, dass sich der Wechsel negativ auf diese Maßnahme und auf ihren Zustand auswirkt. Sie brauchen sich jedoch keine Sorgen zu machen, denn beim Krankenkassenwechsel wird der Arzt genau über den Stichtag informiert und rechnet die entstehenden Kosten mit der jeweils zuständigen Krankenversicherung ab. An den Erstattungsansprüchen selbst ändert sich nichts. Allerdings darf man nicht Vergessen, seinen Arzt über den Wechsel zu informieren

Auch der Arbeitgeber sollte Bescheid wissen, wenn man die Krankenkasse wechselt. Wer gerade erst mit einem neuen Job startet, muss eventuell die Fristen beachten. Falls man den Arbeitgeber zu spät über den Krankenkassenwechsel informiert, dann wird dies nachträglich rückwirkend korrigiert. Der erhöhte Aufwand ist nur eine ärgerliche Nebenerscheinung, ändert aber nichts an der Mitgliedschaft und am Versicherungsverhältnis.

In der letzten Zeit kommt es offensichtlich immer häufiger zu Kassenfusionen. In diesem Fall gibt es kein grundsätzliches Sonderkündigungsrecht. Dieses setzt erst dann ein, wenn der Zusatzbeitrag durch die Fusion steigt. Wer zu diesem Zeitpunkt mindestens eineinhalb Jahre bei seiner Krankenkasse versichert ist, kann eine reguläre Kündigung einreichen.

Die Dauer des Krankenkassenwechsels beträgt zumindest zwei Monate und maximal etwas unter drei Monate. Das hängt mit den gesetzlichen Kündigungsfristen zusammen. Damit sich der Wechsel nicht verzögert, sollte man aufpassen, alle relevanten Daten korrekt einzutragen. Das ist vor allem bei dem Aufnahmeantrag für die neue Krankenkasse wichtig, die über die Vorversicherung, den Arbeitgeber und weitere Details informiert werden muss. Die Betroffenen selbst können also etwas dafür tun, damit der Krankenkassenwechsel reibungslos und ohne Verzögerung abläuft.


Welche Krankenkasse ist die richtige?

Die eine richtige und beste Krankenkasse gibt es nicht, denn für jeden Versicherten gelten andere Richtlinien. Darum muss sich auch jeder selbst entscheiden. Ob man alleine versichert ist oder die Familie mitversichert werden soll spielt dabei ebenso eine Rolle wie die Frage nach dem geeigneten Bonusprogramm, nach dem gesundheitlichen Status und nach der Erreichbarkeit der Krankenkasse.

Die Tests und Erfahrungsberichte sind ein guter Wegweiser, doch letztendlich müssen die Betroffen selbst überlegen, was ihnen wichtig ist. Das Abwägen von Risiken und Rückerstattungen, Leistungen und Beiträgen führt schließlich zur Entscheidung für eine Krankenkasse.


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