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Betreuungsgeld

by joe

Das Betreuungsgeld ist eine relativ neue Sozialleistung, die Familien im Alltag unterstützen soll. Denn immer mehr Eltern möchten die ersten Lebensjahre mit dem Kind gemeinsam in den eigenen vier Wänden genießen und werden genau hierbei finanziell unterstützt. Vielen Eltern ist der Begriff Betreuungsgeld zwar bereits bekannt, wissen jedoch nicht genau um was es sich dabei handelt, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen und ob, wann und wie lange sie Anspruch auf die Leistung haben.


Das Betreuungsgeld auf Bundesebene wurde am 21. Juli 2015 vom Bundesverfassungsgericht mit Urteil Aktenzeichen: 1 BvF 2/13 für mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland unvereinbar (verfassungswidrig) und daher nichtig erklärt. Die Informationen in diesem Ratgeber dienen daher lediglich der Archivierung und, so hoffen wir, Basis für eine Neufassung des Betreuungsgeldes.

Vorraussetzungen für das Betreuungsgeld

Das Betreuungsgeld darf nur beantragt werden, wenn folgenden Vorraussetzungen zutreffen:

  • das Kind wird selber von den Eltern zu Hause betreut und nicht in einer Kita
  • das Kind befindet sich im 15. bis 36. Lebensmonat
  • das Kind ist nach dem 31.07.2012 geboren
  • der Wohnsitz muss in Deutschland sein und das Kind muss im gemeinsamen Haushalt leben
  • das zu versteuernde Einkommen darf bei Alleinerziehenden nicht über 250.000 Euro liegen, bei Elternpaaren nicht über 500.000 Euro

Diese Vorraussetzungen müssen alle zutreffen, wenn eine davon nicht zutrifft, haben Sie leider keinen Anspruch auf das Betreuungsgeld.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

Zuerst wird ein schriftlicher Formantrag gestellt. Das Antragsformular können Sie, für jedes Bundesland, in der weiter unten stehenden Tabelle finden oder in der jeweiligen Behörde. Folgenden Unterlagen werden für das beantragen benötigt:

  • eine Kopie der Geburtsurkunde, falls der Vater in der Geburtsurkunde nicht vermerkt ist und eine Vaterschaftsfeststellung
  • eine Kopie ihres Personalausweises oder
  • die Kopie Ihres Passes mit der derzeitigen Meldebescheinigung sowie die Meldebescheinigung ihres Kindes.
  • Alle nicht EU-Bürger benötigen die Kopie des Reisepasses, sowie den Aufenthaltstitel der Ausländerbehörde
  • den Elterngeldbescheid für das Kind, für das Sie Betreuungsgeld in Anspruch nehmen wollen
  • Einkommensteuerbescheid für das Kalnderjahre vor der Geburt des Kindes
  • eventuell eine Bescheinigung einer privaten Einrichtung oder einer Betreuungsperson

Bei den Bundesländern können Sie den jeweils passenden Antrag kostenlos herunterladen und auch Ihre zuständige Antragsstelle finden.

Baden-WürttembergBayernBerlinBrandenburg
BremenHamburgHessenMecklenburg-Vorpommern
NiedersachsenNRW (Nordrhein-Westfalen)Rheinland-PfalzSaarland
SachsenSachsen-AnhaltSchleswig-HolsteinThüringen

Infografik Betreuungsgeld

Infografik Betreuungsgeld zunahme leistungsbezüge

Hier sehen Sie eine Infografik über das Betreuungsgeld, welche die Zunahme der Leistungsbezüge vom Betreuungsgeld in den einzelnen Bundesländern anzeigt. Die Daten stammen dabei vom Statistischen Bundesamt. als Zeitraum wurde das 2. Halbjahr 2013 (am 1. August 2013 wurde es eingeführt), das 1. Halbjahr 2014 und das 2. Halbjahr 2014 miteinander verglichen.

Wie man sehen kann hat sich die Zahl der Empfänger in allen Bundesländer zwischen dem 2. Halbjahr 2013 und dem 1. Halbjahr 2014 deutlich gesteigert. Waren es im 2. Halbjahr 2013 erst knapp über 60.000 Empfänger, sind es ein halbes Jahr später bereits über 80.000 neue Empfänger. Im 2. Halbjahr 2014 ist die Zahl der Empfänger konstant geblieben. Das sich die Zahl seit dem 2.Halbjahr 2013 verdreichfacht hat, liegt daran das die durchschnittliche Bezugsdauer bei 19,1 Monaten liegt und daher erst wenige aus der Förderung ausgeschieden sind. Allerdings ist die Bezugsdauer in den alten Bundesländer länger als in den Neuen, dort beträgt sie im Schnitt nur 13,7 Monate.

Wie beantrage ich das Betreuungsgeld?

Die Länder selbst sind zuständig für den Antrag und die Auszahlung des Geldes. Eltern haben die Möglichkeit bei der Verwaltung in der Gemeinde nachzufragen, denn die zuständige Behörde kann von Land zu Land verschieden sein. Tritt der Fall ein, dass beide Elternteile einen Anspruch auf Betreuungsgeld haben, muss vorher entschieden werden ob nur ein Elternteil das Geld beantragt oder sie sich gemeinsam für eine Aufteilung entscheiden. Bei einer Aufteilung müssen zwei Anträge gestellt werden. Beide Eltern gleichzeitig können das Geld nicht doppelt beantragen. Gebühren entstehen im Übrigen nicht.

Wenn Sie Hilfe beim ausfüllen des Antrags benötigen, finden Sie hier eine Anleitung zum Betreuungsgeld beantragen.


Was genau ist das Betreuungsgeld eigentlich?

Eltern, deren Kind ab dem 1. August 2012 geboren wurde, erhalten das Betreuungsgeld sofern ihr Kind zuhause oder privat betreut wird. Voraussetzung hierfür ist, dass das Kind in der Zeit keine öffentliche Kindertagesstätte besucht. Verankert ist es im Bundeselterngeldgesetz sowie im Elternzeitgesetz. Das Betreuungsgeld steht allen Eltern zu, unabhängig ob sie einer Beschäftigung nachgehen oder nicht.

Anspruch auf das Betreuungsgeld haben Eltern vom ersten Tag ab dem 15. Lebensmonats bis zum 36. Lebensmonat des Kindes, sofern das Kind in dieser Zeit keine öffentliche Einrichtung besucht. Der Betrag beträgt seit dem 01. August 2014 150 Euro, wurde also um 50 Euro erhöht. Das Geld wird übrigens direkt an die Eltern gezahlt. Wichtig zu sagen ist auch, dass das Betreuungsgeld unbedingt bei den Betreuungsgeldstellen beantragt werden muss!

 

Warum wurde das Betreuungsgeld eingeführt?

Betreuungsgeld

Grundsätzlich als Anerkennung der Leistung der Eltern. Es ist wichtig, dass Eltern heutzutage frei entscheiden können, ob und wann ihr Kind eine öffentliche Einrichtung besucht. Ob eine Tagesmutter gebraucht wird, das Kind in einen Kita Gehen soll oder lieber doch selbst in der eigenen Familie betreut wird. Das Familienleben kann somit selbst bestimmt werden und die ersten Jahre des Kindes können intensiv zusammen erlebt werden.

Besonders junge Familien profitieren von dem Betreuungsgeld. Sie sollen dabei unterstützt werden und im Alltag finanziell ein wenig entlastet werden. Viele schätzen diese Unterstützung aus genau diesen Gründen und sehen darin eine enorme Erleichterung. Sie können den Familienalltag nun besser, selbstständig bestimmen und sind auf keine öffentliche Einrichtung wie beispielsweise einen begehrten Kita-Platz abhängig. Natürlich müssen die Grundvoraussetzungen für die private Betreuung dennoch stimmen.

Was sollte außerdem noch beachtet werden?

Die Einführung des Betreuungsgeldes ist ganz sicher eine nützliche Investition in die Zukunft der Kinder. Eltern bekommen mehr Freiheit und das Kind kann in den ersten Lebensjahren bei der Familie zuhause sein. Viele sehen einen wesentlichen Vorteil darin, denn man weiß wie prägend die ersten Jahre eines Kindes sind.

Der Stress am Morgen bleibt aus und wenn man es sich leisten kann zuhause zu bleiben oder das Kind bei den Großeltern zu lassen, ist dies sicherlich eine gute Sache. Doch darf man auch nicht die andere Seite Vergessen. Kinder, die einen Kita-Besuch nötig hätten, dürfen dabei nicht vergessen werden. Kindertagesstätten dienen auch dem sozialen Kontakt mit anderen Kindern. Vor allem, wenn das Kind ein Einzelkind ist, sollte man es sich lieber nochmals überlegen, für welchen Weg man sich entscheidet. Auch sollten Kinder bereits in jungen Jahren gefördert werden. Wenn Sie als Elternteil wenig Zeit haben ist Ihr Kind vielleicht ebenfalls besser in einer Kita aufgehoben.

Einige Stimmen werden laut, dass Kinder mit Defiziten nun eventuell weniger Förderung bekommen könnten, wenn sich die Eltern aus Gründen der Bequemlichkeit für das Betreuungsgeld und somit auch für die private Betreuung des Kindes entscheiden. Es ist vor allem dieses Risiko, dessen man sich im Vorhinein bewusst sein sollte, denn auf Dauer gesehen ist keinem Kind geholfen, wenn es zwar den ganzen Tag zuhause ist, viel Liebe bekommt, allerdings dennoch unterfordert ist.

Schlussendlich muss dies jedoch jeder selbst für sich und sein Kind entscheiden, ob man einen Antrag stellt oder nicht. Das Betreuungsgeld soll unterstützend wirken, jedoch sollte das Wohl des Kindes dennoch immer an erster Stelle stehen.

 

Bildquelle:
Bild unten: © panthermedia.net / Chris Schäfer

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