Betreuung – Hilfe, Unterstützung und Schutz
Menschen die andere Menschen betreuen, ob beruflich oder privat, bieten dem Hilfebedürftigen Unterstützung, Hilfe und Schutz. Dies geschieht nur in den Belangen, welche die betreffende Person nicht mehr selbst oder nur eingeschränkt leisten kann. Dies ist eine extrem verantwortungsvolle Aufgabe und sie erfordert ein hohes Maß an Fürsorge und Empathie.
Betreut werden kann jede Person die Hilfe und Unterstützung benötigt, vom Kindesalter bis zum hohen Alter. Die Betreuung und die Entlohnung dieser ist in Deutschland gesetzlich geregelt.
Table of Contents
Was ist die Betreuung?
Inhaltsverzeichnis
Die Betreuung von Menschen wird in unserer Gesellschaft immer wichtiger. Hohe Lebenserhaltungskosten zwingen meistens sämtliche Erwachsenen einer Familie zum Arbeiten außerhalb. Die Betreuung beginnt meistens in der KITA, der Kindertagesstätte. Ab sechs Monaten können Kinder dort betreut werden. Dies setzt sich fort, vom Kindergarten über die offenen Ganztagsschulen, Nachmittagsbetreuung, evtl. einem Wohnheim bis hin zum Alten-, bzw. Seniorenheim.
Betreuung ist überall dort notwendig, wo ein Mensch noch nicht oder nicht mehr alleine die Lebensstandards wie das Zubereiten von Mahlzeiten, die Einnahme dieser, Körperpflege, Einkäufe, Behördengänge und Weiteres erledigen kann. Dies ist immer dann der Fall, wenn Menschen nur eingeschränkt entscheidungs- und handlungsfähig sind, wenn sie körperlich, psychisch oder geistig eingeschränkt oder Krank sind.
Ob dauerhaft oder vorübergehend spielt dabei keine Rolle. Der Wunsch und der Wille der zu Betreuenden sind für den Betreuer handlungsweisend. Einzige Ausnahme bildet dabei der Bestand, das der zu Betreuende seiner eigenen Gesundheit und seinem Wohlergehen zuwider handelt. Dann kann und sollte der Betreuer auf diese Dinge achten.
Zu den Aufgaben von Betreuern gehören die Beratung, die Pflege, die Unterstützung, die Vertretung und die Förderung der dem Hilfebedürftigen eigenen Kompetenzen. Eine Betreuung hat allerdings überhaupt nichts mit Entmündigung zu tun. Die Betreuung an sich soll dem Menschen helfen und ihm/ihr helfen sich selbst zu helfen.
Es gibt eine Vielzahl an Berufen die sich ausschließlich mit der Betreuung von Menschen befassen. Dies sind allerdings nicht nur medizinisch pflegerische Berufe. Betreuung umfasst ebenfalls die rechtliche Vertretung, berufliches oder persönliches Training, die psychosoziale Unterstützung, die Versorgung im Schadensfall oder bei Gefahren und die künstlerische Unterhaltung von Soldaten im Fronteinsatz, die sogenannte Truppenbetreuung. Betreuung ist also ein weites Feld an möglichen Hilfeleistungen, Unterstützungen und Versorgungen und kann sämtliche Lebensbelange umfassen.
Arten & Formen
Welche Arten von Betreuung gibt es und wie unterscheiden sie sich?
Es gibt wie bereits erwähnt mehrere Arten von Betreuung. Hier folgen nun die wichtigsten und bekanntesten Arten der Betreuung.
Kleinkinder & Kinder
Kleinkindbetreuung
Bei der Kinder- und Kleinkindbetreuung geht es um die bedarfsgerechte Versorgung von Säuglingen, Kleinkindern und Kindern bis hin zum Schuleintritt.
Vielen sind sogenannte U3-Kitas bekannt, genauso wie Kindergärten oder Tagesmütter und -väter. In diesen Fällen werden die Kinder meistens Vormittags, aber auch bis Mittags von Erziehern, Pädagogen und speziell geschulten Tagesmüttern und -vätern betreut.
Diese sorgen für alles was das Kind benötigt, vom Windelwechsel, übers Händewaschen und Spielen, bis hin zu den Mahlzeiten. Die Kinder spielen sicher und kindgerecht und werden dabei, wie bei allen anderen Tätigkeiten, beaufsichtigt.
Schulbetreuung
Wenn Kinder in die Schule Gehen, werden sie in dieser Zeit von den Lehrern betreut. Im Anschluss bleiben viele Kinder für die Hausaufgabenbetreuung und anschließendes Spielen in offenen Ganztagsschulen. So ist die Betreuung bis in die Nachmittagsstunden gesichert. Nach den Schulstunden betreuen Pädagogen und Erzieher die Kinder.
Private Betreuung
Nanny / Babysitter / Trainingsbetreuung
Im privaten Bereich steht jedem die Möglichkeit zur Verfügung sich auf eigene Kosten eine Nanny oder einen Babysitter für seine Kinder zu engagieren. Diese übernimmt dann stundenweise die Aufsicht und begleitet die Freizeitgestaltung und ggf. die Hausaufgaben.
Gibt man seine Kinder in einen Sport-, Turn,- oder sonstigen Verein, übernehmen die dortigen Trainer die Obhut, Aufsicht und Beschäftigung bzw. die Ausbildung/ das Training der Kleinen oder großen.
Kinderheim
Wenn Eltern ihre Kinder zur Adoption freigeben oder nicht in der Lage sind ihre Kinder bedarfsgerecht zu versorgen, können Kinder in einem Heim ein zuhause finden. Dort leben die Kinder dann zeitweise oder bis zum 18. Lebensjahr. Betreuer und Pädagogen übernehmen die Rolle der Eltern, allerdings ohne eine elternähnliche Bindung zu den Kindern einzugehen.
Bei Behinderung
Betreuung von Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen
Wer körperlich oder geistig ein Handicap hat, der ist evtl. nach dem Auszug aus dem Elternhaus auf eine ständige Betreuung in mehreren oder allen Lebenslagen angewiesen. Deswegen wohnen Menschen mit Handicap oftmals in einem Wohnheim für Menschen mit Behinderung.
Es gibt unterschiedliche Wohnheime, je nachdem ob ein Mensch geistig oder eben körperlich eingeschränkt ist. Betreuer in diesen Wohnheimen sind Heilerziehungspfleger, Erzieher, Heil- oder Sozialpädagogen oder Sozialarbeiter. Oftmals sind auch Gesundheits- und Krankenpfleger dort tätig, da geistige und körperliche Behinderungen oft (nicht immer) einhergehen.
Wer in diesen Wohnheimen lebt wird von den Betreuern dahingehend unterstützt das er/ sie ein gesundes, möglichst eigenständiges und wertvolles Leben mit sozialer Teilhabe führen kann. Körperpflege, Anleitung in allen Lebenslagen, Medikamentenvergabe, Arztbesuche und soziale und kreative Tätigkeiten umfassen die Betreuung.
Seniorenbetreuung
Manche Senioren benötigen eine Betreuung. Dabei kommt es immer darauf an ob und wie sie in ihrem Leben beeinträchtigt sind. Eine Seniorenbetreuung kann im Rahmen eines mobilen Pflegedienstes geschehen. Dieser unterstützt evtl. die Körperpflege, Medikamentenvergabe und die Zubereitung der Mahlzeiten und Einnahme dieser.
Es kann aber auch durch die Angehörigen selbst betreut werden. Je nachdem ob der MDK (medizinischer Dienst der Krankenkassen) eine Pflegestufe anerkannt hat, sind auch Entlohnungen dieser Tätigkeit über die Krankenkasse möglich.
Es gibt allerdings auch Altenheime/ Seniorenheime, für den Fall das der Aufenthalt im eigenen Zuhause nicht mehr möglich ist oder von der Familie nicht getragen werden kann. Hier werden Senioren in sämtlichen Lebensbelangen unterstützt. Von der Körperpflege, über gesundheitliche Betreuung, die Freizeitgestaltung bis hin zu den Mahlzeiten. Eine Rundumbetreuunng.
Freizeitbetreuung
Die Freizeit- oder Ferienbetreuung
Bei dieser Form der Betreuung übernehmen geschulte Betreuer, Erzieher oder Pädagogen die Freizeitgestaltung und Aufsicht der zu Betreuenden. Es kann sich hierbei um ein paar Stunden in der Woche oder aber auch um einige Wochen, zum Beispiel auf einer Ferienreise, handeln.
Truppenbetreuung
Wenn Soldaten im Auslandseinsatz sind, unterliegen sie einem extremen psychischen Stress. Nach dem Dienstalltag können die Soldaten nicht nach Hause zurück, sondern verbringen ihre freie Zeit in den Camps, Kasernen und Lagern.
Um den Lagerkoller entgegenzuwirken und die psychische Gesundheit der Soldaten zu unterstützen, gibt es die sogenannte Truppenbetreuung. Dabei treten Künstler und Künstlerinnen auf und unterhalten die Soldaten in ihrer Freizeit. Dabei kann es sich um musikalische, sportliche oder sonstige künstlerische Darstellungen handeln.
Auch diese Art der Betreuung dient dem Erhalt von Gesundheit und Wohlbefinden.
Rechtliche Betreuung
Ist ein Mensch volljährig allerdings durch soziale, psychische oder geistige Einschränkungen nicht in der Lage für sich selbst zu sorgen, wird ein rechtlicher Betreuer für diesen gestellt. So ein rechtlicher Betreuer wird unter gerichtlicher Aufsicht gestellt.
Diese rechtliche Betreuung kann für alle Belange bestehen oder aber auch nur für einen Teil, wie etwa Finanzen, Gesundheit, Aufenthalt oder geschäftliches. Ein rechtlicher Betreuer kann ein Familienmitglied der ein vom Gericht gestellter Sachverständiger oder Anwalt sein.
Familienbetreuung
Wenn eine Familie dem Jugendamt oder einer anderen rechtlichen Institution gemeldet wird, überprüft das Jugendamt zuerst die Situation der Familie. Sollte sich herausstellen, das eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, kann ein Familienpfleger beauftragt werden. Dieser betreut dann die Familie und überprüft immer wieder die Situation, also die Sauberkeit, Hygiene, Erziehung und Versorgung der Kinder.
Der Betreuer unterstützt die Eltern in allen diesen Belangen und gibt Tipps und Ratschläge zur Verbesserung. Diese Betreuung wird solange bestehen, bis das Jugendamt sicher sein kann, dass das Wohl der Kinder auch auf lange Sicht gesichert ist.
Voraussetzungen & Anträge
Betreuung/ Pflege zuhause- Möglichkeiten, Anträge, Voraussetzungen
Wenn ein Familienmitglied vorübergehend oder dauerhaft betreut werden muss, stellt das die Familie oft vor große Herausforderungen. Eine Unterstützung in Form eines Betreuers ist oft die einzige Möglichkeit, den Alltag zu strukturieren und zu bewältigen.
Dabei kann es sich um einen demenzkranken Angehörigen, ein schwer krankes Kind oder einen pflegebedürftiges älteres oder behindertes Familienmitglied handeln. Wenn man nicht gerade die finanziellen Mittel hat um dies alleine zu tragen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, damit es Zuschüsse von der Krankenkasse oder sogar eine Entlastung über staatliche Mittel gibt.
Es gibt die sogenannte Pflege Charta. Diese umfasst acht Artikel. Diese sind die rechtliche Grundlage für alle Belange im Punkto Pflege. Von der Aufklärung, über die Pflege an sich, bis hin zum Tode.
Wer Hilfe braucht sollte sich zuallererst an seine Krankenkasse wenden. Diese kann und muss einen beraten und aufklären, im Hinblick auf die Möglichkeiten der Betreuung/ Unterstützung im Alltag.
Pflegestufen & -formen
Erst im Jahr 2017 wurden die Bedingungen des Pflegestärkegesetz geändert um Familien mit zu betreuenden Angehörigen zu entlasten und den Erhalt von Betreuung einfacher zu gestalten. Es ist die bis jetzt größte Pflegereform aller Zeiten. Denn die alten Pflegestufen 0, 1, 2 und 3 wurden von den neuen Pflegestufen 1, 2, 3, 4 und 5 ersetzt. Somit werden erstmals Demenzkranken die gleichen Rechte zugeteilt, wie körperlich eingeschränkten Menschen.
Was früher „zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen“ hieß, heißt nun „Entlastungsbetrag“. Dieser kann für bestimmte Betreuungsleistungen angewandt oder ihnen angerechnet werden, wie etwa:
- Kurzzeitpflege
- Verhinderungspflege
- Tagesbetreuung
- Nachtpflege
- Ambulanter Pflegedienst
- Nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag
- Alltagsbegleiter
- Ehrenamtliche Helfer
Dabei kann die Betreuung und Unterstützung im Alltag eine Vielzahl an möglichen Tätigkeiten umfassen. Es können zum Beispiel
- Aufklärung und Anleitung in der Pflege von Angehörigen
- Zeitweise Betreuung
- Betreuung und Haushaltstätigkeiten
- Unterstützende Dienstleistungen wie Ausflüge
- Betreuung bei Behördengängen und Arztbesuchen, etc..
- Die Betreuung beim Einkaufen, Planung und Co.
- Betreuung in Form von Beschäftigungstherapie
- Individuell gestaltete Betreuung
- Betreuter Urlaub
- Sitzwachen
- Entspannungstherapien
- Reine Beaufsichtigung
zu den Tätigkeiten und zur Betreuung gehören. Diese Tätigkeiten werden dann je nach Fall von Pflegekräften, Pädagogen, Ehrenamtlern oder individuellen Therapeuten betreut.
Pflegekasse & Kostenübernahme
Wer übernimmt die Kosten für Betreuungsleistungen?
Wer Betreuungskosten nicht selber tragen kann oder möchte, der muss einen Pflegegrad bei seinem zu betreuenden Angehörigen beantragen um Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung zu erhalten.
Das elfte Buch des Sozialgesetzbuches schreibt vor, wann eine Pflegebdürftigkeit vorliegt und wie diese einzuordnen ist. Bei der zuständigen Pflegekasse ist ein Antrag auf Pflegegrad zu stellen.
Nach einer Begutachtung wird die Pflegekasse den Grad festlegen und damit auch die Höhe des zustehenden Betrags für Betreuungsleistungen. Derjenige der die Betreuungsleistung erbringt kann entweder direkt mit der Pflegekasse abrechnen, oder die Rechnungen für solche Leistungen müssen direkt bei der Pflegekasse vorgelegt werden.
Eine Auszahlung des Entlastungsbetrags die nicht zielgerichtet ist, ist nicht möglich. Damit soll sichergestellt werden, dass der Entlastungsbetrag auch tatsächlich auf Betreuungsleistungen angewandt wird. Wer Informationen zu diesen Anträgen sucht, der kann sich auch beim zuständigen Versorgungsamt beraten lassen. Dort muss beispielsweise auch der Schwerbehindertenausweis beantragt werden. Hier findet auch die Vermittlung zu weiterführenden Hilfs- und Betreuungsangeboten statt.
Voraussetzungen für Leistungen
Voraussetzungen für Betreuungsleistungen- die Pflegegrade
Generell werden immer folgende Dinge begutachtet, wenn es um die Vergabe und den Erhalt eines Pflegegrad geht:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Pflegegrade:
- 1. Pflegegrad: bekommt derjenige, der körperlich sowie geistig noch recht beweglich ist, aber geringfügig hilfebedürftig sind. Es müssen auf der Begutachtungsskala zwischen 12,5 und 27 Punkte erreicht werden und es muss eine geringfügige Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegen. Diese Einteilung nimmt ein Gutachter des MDK oder von Medicoproof (bei privat Versicherten) vor.
- 2. Pflegegrad: liegt vor, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit besteht und zwischen 27 und 47,5 Punkten erzielt werden.
- 3. Pflegegrad: besteht, wenn eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit besteht und werden zwischen 47,5 und 70 Punkten erreicht werden.
- 4. Pflegegrad: besteht, wenn eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit besteht und werden zwischen 70 und 90 Punkten erreicht werden.
- 5. Pflegegrad: erhält nur derjenige, der eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung hat. Hier sind zwischen 90 und 100 Punkten zu erreichen.
Die Auszahlungshöhen für die Betreuungsgelder bzw. das Pflegegeld richten sich nach den Ansprüchen des zu Betreuenden und seines/ihres Pflegegrad.
Zusätzlich zu den Geldleistungen für Betreuungs- und Pflegeangebote, stehen den Angehörigen zur optimalen Versorgung noch Unterstützungen in Form von Hilfsmitteln zu. Dies können auf Rezept verordnete Hilfsmittel wie Schutzhosen oder Laken sein oder aber auch Desinfektionsmittel, Mundschutz, Einmalhandschuhe oder die Einrichtung eines Hausnotrufsystems. Welche Arten von Hilfsmitteln jemanden zustehen und welche gemeint sind, ist im Hilfsmittelverzeichnis & Hilfsmittelkatalog hinterlegt.
Auch tragen die Pflegekassen einen Anteil an bedarfsgerechten Umbaumaßnahmen, die notwendig sind, um eine bedarfsgerechte Betreuung zu gewährleisten.
Häufige Fragen & Antworten
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Betreuung.
Rechtliche Betreuung?
Was ist eine rechtliche Betreuung und ist man damit entmündigt?
Die meisten Menschen denken bei rechtlicher Betreuung immer noch an Entmündigung. Doch schon seit 1992 gibt es nach deutschem Recht keine Entmündigung mehr. Die rechtliche Betreuung meint die juristische Vertretung eines Menschen.
Dabei steht das gesundheitliche, psychische, soziale und generelle Wohl des zu Betreuenden stets im Fokus.
Bis ein Mensch 18 Jahre alt ist, bestimmen die Eltern oder das Jugendamt für einen Menschen. Mit dem Erreichen der Volljährigkeit endet dies aber.
Wo Antrag stellen?
Wo kann man einen Antrag auf Betreuung stellen?
Der Antrag wird beim Betreuungsgericht gestellt. Diese gehören zu den Amtsgerichten und sind quasi der Dreh- und Angelpunkt rund um das Betreuungsverfahren.
Betreuter – Mitspracherecht?
Hat man als Betreuter noch ein Mitspracherecht?
Ja! Ein Mensch kann bestimmen, wer sich um ihn kümmern soll, vom Betreuungsgericht vorgeschlagene Betreuer können auch abgelehnt werden. Voraussetzung für das Mitspracherecht ist allerdings die gesundheitliche Möglichkeit und das Verständnis für die eigene Situation.
Eine Vorsorgevollmacht kann helfen, im Fall der Fälle sicher zu gehen, dass man auch den Betreuer bekommt, den man möchte. Die Wünsche und Meinungen des zu Betreuenden haben für den gesetzlichen Betreuer stets Priorität, vorausgesetzt das diese Wünsche und Ziele sich nicht negativ auf die eigene Situation auswirken würden.
Wer bestimmt es?
Wer bestimmt ob ich einen Betreuer brauche?
Wenn man nicht schon selbst Vorsorge trifft, kommt es nur über die Meldung eines Dritten beim Vormundschaftsgericht zur Untersuchung, ob man eine Betreuung benötigt. Es wird ein ärztliches Gutachten eingeholt und es findet eine persönliche Befragung statt. Nur dann wird ggf. ein Betreuer bestellt.
Bis ans Lebensende?
Bleibt ein Betreuer bis ans Lebensende bestehen?
Die Dauer der Betreuung bestimmt das Vormundschaftsgericht. In der Regel wird alle zwei, spätestens alle fünf Jahre überprüft ob die Betreuung noch notwendig ist.
Betreuer – Alles bestimmen?
Was darf der Betreuer alles bestimmen?
Der rechtliche Betreuer darf nur beratend tätig sein. Er/sie kann nicht vorschreiben wie man leben will oder wofür man sein Geld ausgibt. Es kann sein das ein Finanzplan erstellt wird, der einem hilft Pflichtbeiträge wie Miete, Strom und Telefon zu bezahlen.
Auch kommt es darauf an für welchen Bereich der Betreuer bestellt ist. Ist er nur für Gesundheitsbelange zuständig, muss er/sie beispielsweise seine Zustimmung zu Operationen oder ähnlichen geben. Ist dieser für den Aufenthalt zuständig, berät er sich mit ihnen was für ein Heim oder sonstige Unterbringung am sinnvollsten ist und hilft die notwendigen Anträge zu stellen.
Schadensfall – Haftung?
Wer haftet im Schadensfall während einer Betreuung?
Hat das Kind oder der/die Angehörige einen Unfall während eine Betreuung/Aufsicht über eine engagierte Person bestand, muss geprüft werden ob der Betreuer seine Aufsichtspflicht verletzt hat. In diesem Fall ist sonst der Betreuer für entstandene Kosten verantwortlich.
Kinder – Selbst betreuen?
Kann man die Betreuung der Kinder oder der Angehörigen selbst übernehmen?
In einigen Fällen kann man die Betreuung sicherlich selbst in die Hand nehmen. Solange man körperlich, zeitlich und psychisch dazu in der Lage ist, spricht nichts dagegen. Zum Beispiel gibt es in Deutschland aktuell keine Kindergartenpflicht. Eltern können rein rechtlich also die Betreuung ihrer Kinder bis zum Schulalter selbst übernehmen.
Eine Schulpflicht gibt es allerdings. Wenn das Kind über die Schule und den Kindergarten hinaus eine Betreuung oder Versorgung aus medizinischen Gründen benötigt, können Betreuungs- und Pflegehilfen beantragt werden. Dazu muss allerdings ein Pflegegrad vorliegen.
Das gleiche gilt für geistig, psychisch oder körperlich beeinträchtigte Menschen die bereits die Volljährigkeit erreicht haben. Für diese muss ein gesetzlicher Betreuer gestellt werden, insofern dieser notwendig ist. Die Betreuung zuhause oder in einem Wohn- oder Pflegeheim kann über die Pflegekasse, privat oder mit Unterstützung des Versorgungsamtes finanziert werden.
Unser Fazit zur Betreuung
Denn nur so kann man sicher gehen, dass das Kind oder der/die Angehörige angemessen und ausreichend versorgt wird. Das gesundheitliche, psychische und soziale Wohl des Menschen sollte immer im Fokus stehen. Genauso wie seine/ihre Wünsche und Meinungen. Dann ist Betreuung eine wertvolle und sinnvolle Angelegenheit.