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Abfall, Arzneien, alte Farben – was darf nicht in die Toilette?

by joe

Toilette als Entsorgungsort?

Welche Gegenstände gehören nicht in die Toilette?

In vielen Haushalten dient die Toilette als Entsorgungsort für zahlreiche Flüssigkeiten und Gegenstände, welche im Alltag entsorgt werden müssen. Neben Küchenabfallen oder Feuchttüchern werfen manche Personen sogar abgelaufene Medikamente, Farben oder Lacke in die Toilette. Doch die Toilette ist alles andere als der passende Ort, um Haushaltsgegenstände zu entsorgen.

Weshalb nicht in die Toilette

Müll, welcher im Alltag im Haushalt anfällt, wird häufig nicht ordnungsgemäß entsorgt. Vor allem flüssige Mittel wie Farben, aber auch Küchenabfälle oder abgelaufene Medikamente landen in vielen Haushalten in der Toilette. Dies bleibt allerdings nicht ohne Probleme. Werden Mittel und Gegenstände in der Toilette entsorgt, welche nicht hinein gehören, können schnell Verstopfungen oder lahmgelegte Pumpwerke entstehen. Diese sorgen jährlich für Schäden von einigen Millionen Euro in ganz Deutschland. Die Schäden beziehen sich hierbei auf die Abwassersysteme, welche häufig von Feucht- und Toilettentücher verstopft werden.

Während Flüssigkeiten bezüglich Pumpsysteme kein gravierendes Problem darstellen, sorgen vor allem Feuchttücher für Systemaussetzer. Da sie besonders reißfest sind und sich außerdem nicht im Wasser zersetzen, können sie sich nicht durch die Systeme schwindeln. In der Kläranlage müssen sämtliche Abfälle, welche sich nicht im Wasser zersetzt haben, mit dem Rechen oder durch Sieben aufwendig entfernt werden. Dadurch wird das Abwasser gereinigt. Die gesammelten Abfälle werden gesammelt und meistens verbrannt.

Die aufwendige Entsorgung der nicht wasserlöslichen Toilettenabfälle tragen hierbei nicht die Kläranlagen selbst. Der Abwasserpreis ermöglicht die Durchführung der Reinigungsarbeiten, sodass jeder Bürger letztendlich für die Säuberung des Wassers und die Entsorgung der Abfälle zahlt. Obwohl vielen Personen bewusst ist, dass ihre Abfälle wie Feuchttücher nicht in die Toilette gehören, werden sie dennoch hinein gegeben. Aus diesem Grund empfiehlt das UBA eine deutliche Kennzeichnung für Feuchttücher, um eine Entsorgung in der Toilette zu vermeiden.

Zahlreiche falsche Gegenstände

Nicht nur Feuchttücher werden, obwohl sie zu den festen Abfällen zählen, in der Toilette entsorgt. Ebenfalls landen vermehrt, Slipeinlagen, Tampons, Kondome, Wattestäbchen, Zigarettenkippen und sogar Verbände in der Toilette und somit im Abwasser. Sämtliche feste Abfälle müssen letztendlich in der Kläranlage aussortiert und beseitigt werden, was wiederum viel Zeit und Geld kostet.

Ebenfalls neigen viele Personen dazu, ihre Küchenabfälle und Essensreste schnell in der Toilette zu entsorgen. Die Entsorgung in der Toilette ist hierbei praktisch und schnell. Dennoch gehören weder Essenreste noch Küchenabfälle die Toilette hinunter gespült, da sie Ratten anlocken. Auch flüssige Abfälle wie Fette und Öle sollten nicht in die Toilette gegossen werden. Sie verschmutzen nicht nur die Abwasseranlagen, sondern können nur über eine teure, aufwändige und mühselige Reinigung aus dem Wasser entfernt werden. Deshalb ist hier eine Entsorgung im Haus- oder Biomüll dringend notwendig, um keine Rattenplage zu verursachen

Gesetzlich verboten

Die Entsorgung von Abfällen über das Abwasser ist schon seit langer Zeit gesetzlich verboten, obwohl diese Gesetze einer Vielzahl von Personen nicht bekannt ist. Sowohl das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) wie das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) verbieten die Entsorgung von Abfällen über das Abwasser. Dies gilt für eine Entsorgung in der Toilette, im Ausguss oder anderen Einrichtungen, welche mit der Wasseraufbereitung verbunden sind.

Zugleich ist die Entsorgung von Abfällen über das Abwasser sinnlos. Feste Abfälle müssen immer separat in der Kläranlage gesammelt und anschließend entsorgt werden, sodass ein höherer Arbeitsaufwand entsteht. Handelt es sich um flüssige Abfälle, wird ebenfalls ein verstärkter Arbeitsaufwand in der Wasseraufbereitung benötigt, um die Stoffe, welche nicht ins Trinkwasser gehören, herauszufiltern.

Teilweise keine Entfernung

Während feste Abfälle gesammelt und dadurch leicht aus dem Wasser entfernt werden können, existieren gewisse Gegenstände und Mittel, welche nur teilweise oder sogar gar nicht aus dem Abwasser entfernt werden können. Zu diesen zählen Medikamente und Drogen. Eingenommene Arzneimittelstoffe bleiben nicht ewig im Körper, sondern werden nach ihrer Einnahme wieder ausgeschiedenen. Dies geschieht oft sogar noch in unveränderter Form. Somit wird das Wasser bereits durch die ausgeschiedenen Arzneimittel vorbelastet.

Werden nun Arzneimittel in der Toilette entsorgt, welche nicht eingenommen wurden, führt dies zu einer Belastung für die Umwelt. Dies gilt für feste Medikamente wie Tabletten wie für flüssige Mittel. Das Abwasser wird zwar in der Kläranlage gereinigt. Die Reinigung kann jedoch oft nicht alle Medikamentenreste vollkommen entfernen. Dadurch können die Medikamentenreste durch den Kläranlagenablauf letztendlich in die Gewässer gelangen.

Inzwischen wurde die Umweltbelastung durch fehlentsorgte Medikamente nachgewissen. Teilweise weisen die Seen und Flüsse eine Belastung von rund 150 Wirkstoffen auf. Diese Belastung ist meistens aber in niedriger Konzentration. Häufig wird eine Belastung von Schmerzmitteln, Hormonen oder Antibiotika festgestellt. Das Grundwasser hingegen weist circa 40 verschiedene Wirkstoffe wie Lipidsenker, Schmerzmittel oder Röntgenkontrastmittel auf.

Viele dieser Substanzen besitzen nachweislich eine Schädigung für die Umwelt und der Tiere. Kommen beispielsweise männliche Fische, welche unterhalb der Kläranlagenabläufe leben, mit hormonell wirksamen Arzneistoffen in Kontakt, verweiblichen diese. Somit besteht ein Risiko, dass die Steuerung und Funktionsfähigkeit der Hormonsysteme der Ökosysteme, welche die verschiedenen Organismen besitzen, gefährdet und sogar gestört werden können.

Die fachgerechte Entsorgung von alten Medikamenten und illegalen Substanzen über den Hausmüll verhindert hierbei nicht nur Belastung der Umwelt. Kinder können nicht an die Mittel gelangen, wodurch ein versehentliches Verschlucken verhindert wird. Unverbrauchte Arzneimittel können zudem an Schadstoffsammelstellen oder in Apotheken abgegeben werden. Diese werden dort gesammelt und zur Verbrennung und letztendlich zur vollständigen Zerstörung weitergegeben.

Keine Farben und Lösungsmittel

Neben Medikamenten und jeglichen Abfällen haben flüssige Gegenstände wie Lacke, Farben und Lösungsmittel nichts in der Toilette zu suchen. Hier steht nicht der gesundheitliche Schaden im Vordergrund, sondern die Tatsache, dass die Mittel dazu neigen, Bausubstanzen sowie die Technik der öffentlichen Abwasseranlagen anzugreifen. Zudem enthalten die Mittel häufig Substanzen, welche die die Mikroorganismen im Becken vergiften, wodurch der biologische Abbau, welcher im Belebtschlammbecken stattfindet, gefährdet wird.

Werden die Mikroorganismen im Belebtschlammbecken zerstört, ist die Grundwasserreinigung in Gefahr. Biologisch zersetzbare Substanzen können durch die vergifteten bzw. getöteten Mikroorganismen nicht mehr entfernt werden. Das Abwasser beinhaltet somit gesundheitsgefährliche Substanzen, welche letztendlich ins Trinkwasser gelangen.

Um die eigene Gesundheit nicht zu gefährden, sollten bei der Entsorgung von Lösungsmitteln sowie Lack- und Farbresten immer die Verpackungshinweise beachtet werden. Noch flüssige Reste von Farben und Lacke sowie Lösungsmittel gehören an der Schadstoffsammelstelle entsorgt. Bei eingetrockneten Resten und leeren Gebinden hingegen ist eine Entsorgung laut Verpackung vorgesehen. Inzwischen nehmen auch verstärkt Baumärkte die Reste zurück.

Große Schäden

Fehlentsorgungen von verschiedenen Mitteln und Gegenständen durch die Toilette bzw. das Abwasser verursacht große Schäden, welche kostspielig repariert werden müssen. Meist werden hierbei die Rohre verstopft oder die Pumpen lahmgelegt. Die Wasserreinigung in der Kläranlage bringt ebenfalls einen höheren Kostenaufwand, da die Abfälle aus dem Wasser separat getrennt werden müssen.

Flüssige Mittel müssen zudem herausgefiltert werden. Oft jedoch können Chemikalien, Farben und Medikamente nicht vollständig aus dem Wasser entfernt werden, wobei der Arbeits- und Kostenaufwand gleichbleibt. Die teure Wasserreinigung wird hierbei immer über die Abwassergebühren ermöglicht. Die Kosten können nur vermindert werden, wenn die Entsorgung ordnungsgemäß oder Sammel- und Verwertungsstellen sowie den Hausmüll geschehen.

Gesundheitliches Risiko

Die Entsorgung von Abfällen im Abwasser birgt meist ein gesundheitliches Risiko, welches nicht sofort ersichtlich wird. Da die Abfälle sofort verschwinden, können sich Bakterien und andere schädliche Stoffe zwar nicht über direkten Kontakt verbreiten. Die Schadstoffe lassen sich jedoch des Öfteren nur zum Teil aus dem Abwasser und somit aus dem Trinkwasser entfernen. Wird das Trinkwasser nicht vollständig gereinigt, steigt die Chance auf eine gesundheitliche und umwelttechnische Belastung deutlich an.

Feste Abfälle können hierbei schnell aus dem Abwasser entfernt werden, sodass hier die gefährdenden Stoffe noch vor dem Aufsammeln und Entfernen in das Wasser gelangen müssen. Flüssige Mittel wie unterschiedliche Öle, Lacke, Farben oder Lösungsmittel hingegen lassen sich häufig nur bis zu einem gewissen Grad aus dem Wasser filtern. Die restlichen, schädlichen Teile verbleiben im Trinkwasser, welches der Mensch wieder zu sich nimmt, sodass die eigene Gesundheit durch den Konsum von möglicherweise kontaminierten Wasser stark gefährdet wird.

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