Im BMJ diskutierten zwei Experten darüber, ob die gerichtliche Zustimmung zur Sterbehilfe eine angemessenen Schutz für gefährdete Menschen bietet oder mehr Schaden anrichten könnte.
Das neue Gesetz, das von Herrn Rob Marris MP vorgestellt wurde, schlägt eine Rechtsvorschrift vor, welche es ermöglicht, dass Ärzte unheilbar kranken Erwachsene durch die Verschreibung von Medikamenten eine Sterbehilfe anbietet. Dabei würden die Patienten selbst entscheiden zu sterben. Ärzte wären jedoch erforderlich, um sicher zu gehen, dass alle vorgesehenen Kriterien erfüllt sind und die Zulassung der Sterbehilfe würde von einem Richter geprüft werden.
Jacky Davis, eine Radiologin am Whittington Hospital, London, Vorsitzende der Interessengruppe für Gesundheitsberufe für Sterbehilfe, und Mitglied der Ethikkommission der BMA, sagt die vorgeschlagenen Schutzmaßnahmen sind sehr weitreichend. Darüber hinaus gibt sie zu Protokoll, dass dies nicht dazu führen würde, dass mehr Menschen sterben, sondern weniger Menschen leiden. „Man schätzt, dass 1.000 Menschen pro Jahr in Großbritannien durch unkontrollierten Freitod sterben. Dabei gibt es hierfür derzeit keine Regulierung oder Überwachung“, erklärt sie.
Die Einführung des Gerichts-Modells soll die bereits beträchtlichen Schutzmaßnahmen ergänzen und auch die Erfassung und Übermittlung von allen unterstützten Todesfälle an das Parlament ermöglichen. Das vorgeschlagene Gesetz ist auf die Gesetzgebung im US-Bundesstaat Oregon aufgebaut, das seit 1997 sicher funktioniert. Es gibt hier auch eine Kategorisierung, sodass kein Missbrauch stattfinden soll.
Ilora Finlay, ehemalige Präsidentin der BMA, Mitglied der BMA Medical Ethics Committee, Professor für Palliativmedizin warnt davor, dass die vorgeschlagenen Gesetze nicht ausreichenden Schutz für gefährdete Menschen bieten würde. Diagnosen und Prognosen von Ärzten über unheilbare Krankheiten sind nicht immer Schwarz und Weiß, sagt sie und fügt hinzu, dass viele der aufgeführten Kriterien außerhalb der klinischen Praxis liegen.
Manchen Patienten fehlt die Fähigkeit selbst zu urteilen oder einer Behandlung zuzustimmen. Sie sagt: „Hier sprechen wir über etwas sehr Ernstes: Beihilfe zum Selbstmord“. Darüber hinaus sind Ärzte manchmal nicht in der Lage Depressionen zu erkennen und dadurch Selbstmordgedanken zu identifizieren. Ohne eine psychiatrische Untersuchung würde so Selbstmord unterstützt.
Das Gericht würde nicht verpflichtet, Ermittlungen oder Untersuchungen durchzuführen und könnte so die Verantwortung auf die Ärzte ablegen. Das Gesetz könnte somit anstelle für mehr Sicherheit für Probleme sorgen, fügt sie hinzu. Die meisten Ärzte sind gegen Rechtsvorschriften, sagt sie. Eine aktuelle Umfrage unter 1.000 Hausärzte zeigt nur jeder siebte bereit wäre, Bewertungen für die Sterbehilfe durchführen zu wollen.
„Wenn die Gesellschaft die Sterbehilfe will, sollten solche Entscheidungen ausschließlich durch die Gerichte getroffen werden, wenn die Ärzte ausreichend Informationen bereitstellen, welche streng medizinische Fragen beantworten. Sie sollten sich auf die klinische Versorgung konzentrieren“, schließt sie.