Die Zahnärzte in München weisen darauf hin, dass mit dem Bonusheft der gesetzlichen Krankenversicherungen sind auch die Familienangehorigen mit versichert. Das Bonusheft gibt es seit 1989 und es enthält die Auflage dass jede Zahngesundheitsuntersuchung ohne Aufforderung der Zahnärzte, eine Prophylaxe Sitzung und die Zahngesundheitsuntersuchung, bei einem Zahnarztbesuch immer vorgezeigt werden sollte. Zahnärzte raten stets, dass ein Bonusheft Geld spart, wenn der Versicherte regelmäßig seine Zahnbesuche getätigt hat.
So zahlt die Gesetzliche Krankenversicherung für Zahnersatz mit Kronen, Brücken und herausnehmbarer Prothese, einen höheren Zuschuss. Die Leistungen steigen um 20 %, wenn der Versicherte und die Mitversicherten das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindesten ein Mal in 5 Jahren zur Zahnärztlichen Untersuchung waren.
Für Jugendliche ab dem 12. Lebensjahr muss das Bonusheft nachweisen können, dass Jugendliche mindesten einen Eintrag der Individualprophylaxe pro Kalenderhalbjahr vorweisen können. So ist also das alte Bonusheft für eine Zahnbehandlung wichtig, dass bei jedem Zahnarztbesuch abgestempelt wird.
Das Bonusheft sollte alle Voruntersuchungen enthalten, damit bei einem teuren Zahnersatz wie Brücken oder Kronen, der Bonus mit angerechnet werden kann. So spart man für einen Zahnarztbesuch einige Tausend Euro für den neuen Zahnersatz. Zahnärzte weisen den Patienten darauf hin, dass ein Bonusheft ein Sinnvolles Werk ist. Wer mindesten 10 Jahre das Bonusheft immer genutzt hat, bekommt von der gesetzlichen Krankenkasse 30 % Nachlass für eine Behandlung. Sollte ein Bonusheft verloren gegangen sein, kann man von den besuchten Zahnärzten die Unterlagen bekommen.
Die Zahnärzte sind verpflichtet das sie 10 Jahre alle Unterlagen der Patienten auf bewahren müssen. Einmal im Jahr müssen Erwachsene den Zahnarzt aufsuchen und den Besuch quittieren lassen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Praxisgebühr befreit. Mit dem Bonusheft kann der Zahnarzt auch Röntgen, Zahnfleischuntersuchungen und Zahnsteinentfernung durchführen ohne dass die Praxisgebühr anfällt. Sollten weitergehende Maßnahmen ergriffen werden, dann erst steht die Praxisgebühr an. Das Bonusheft für Zahnarztbesuche der gesetzlichen Krankenkassen ist für den Patienten das Sparbuch für Zahnarztbesuche.