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Die Gesetzliche Krankenversicherung
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In den letzten Jahren hat kaum ein anderes Thema die Gemüter so sehr erhitzt und die Meinungen so sehr gespalten, wie die massiven Umstrukturierungen im deutschen Gesundheitssystem.
Besonders die Gesetzliche Krankenversicherung hat in diesem Zusammenhang erheblich Federn lassen müssen – sie musste nämlich neben diversen Preissteigerungen auch noch mit erheblichen Leistungseinschnitten klar kommen.
Nun, grundsätzlich muss man zunächst einmal wissen, dass es sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung nicht um eine privatwirtschaftliche Versicherung, wie etwa die Private Krankenversicherung handelt, sondern dass die gesetzlichen Krankenversicherungen als umlagefinanziertes Sozialsystem funktionieren.
Dies bedeutet, dass die Krankenversicherung keinerlei Rückstellungen bildet, sondern dass sämtliche Einnahmen in Form von Gesundheitsausgaben wieder in den Markt abgegeben werden. Ähnlich funktioniert übrigens auch die gesetzliche Rentenversicherung.
Der letzte große Coup der Politik, der ausnahmslos die gesetzlich Krankenversicherten traf, war die Einführung des so genannten Zusatzbeitrages, den jede Krankenkasse, die mit dem Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht zurecht kommt, von ihren Mitgliedern erheben darf.
Dieser Zusatzbeitrag wird dabei nicht mit dem Lohn abgerechnet, sondern er wird direkt dem Girokonto des Versicherten belastet. Allerdings nur, wenn auch eine Einzugsermächtigung vorliegt. Ist dies nicht der Fall, stauen sich die Beiträge lediglich auf und es entstehen mit der Zeit große Probleme. So droht inzwischen über 500.000 Deutschen die Pfändung, weil sie ihre Zusatzbeiträge gar nicht oder nicht fristgemäß bezahlt haben.
Welche Wege gibt es aus dieser Miesere?
Nun, der effektivste Weg ist wohl der Wechsel der Krankenversicherung – hinaus aus der gesetzlichen und hinein in eine private Krankenversicherung. Wichtig ist hierbei jedoch, dass nicht jeder gesetzlich Krankenversicherte auch in eine private Versicherung wechseln kann.
Befindet sich die Person im Angestelltenverhältnis, muss sie über der so genannten Versicherungspflichtgrenze von derzeit 4.800 Euro (57.600 Euro pro Jahr – Stand: Februar 2017) verdienen – nur dann kann sie sich von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien lassen.
Selbstständige und Freiberufler haben es da einfacher – sie werden grundsätzlich nur als freiwillige Mitglieder geführt und haben die Möglichkeit die gesetzliche Krankenversicherung ohne Begründung zu verlassen.
Aber auch wenn man, freiwillig oder nicht, in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleibt, kann man erheblich bei den Beiträgen sparen. Zu diesem Zweck ist es möglich, die Krankenkasse mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen und den Wechsel in eine andere Krankenversicherung vorzunehmen. Krankenkassen sind dabei verpflichtet, ihren Mitgliedern binnen zwei Wochen die Kündigung zu bestätigen und erst wenn diese Bestätigung an die neue Kasse geschickt wird, kann der Wechsel endgültig vorgenommen werden.
Leistungen, Preise & Co. vergleichen
Wie alle Versicherungen kann man auch über die gesetzliche Krankenversicherung den einen oder anderen Test oder Vergleich lesen und sich so informieren, wie gut die eigene Kasse dasteht und ob es evtl. andere Krankenkassen gibt, die mehr Leistungen bieten oder ggf. keinen Zusatzbeitrag erheben.
Die Prämie, also das, was dem Versicherten vom Gehalt abgezogen wird, ist seit der Einführung des Gesundheitsfonds zwar bundesweit einheitlich, durch Leistungsverbesserungen oder eben einen Verzicht auf einen Zusatzbeitrag kann der Versichte jedoch dennoch erhebliche Vorteile genießen.
Wie geht es weiter mit der gesetzlichen Krankenversicherung? Nun, das ist eine sehr gute Frage. Fakt ist, dass die Kosten im Gesundheitsbereich explodieren. Entweder es gelingt, die Einnahmen deutlich zu steigern oder aber die Leistungen werden weiter absinken. Was davon passiert – das darf jeder selber spekulieren.
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