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Auslandskrankenversicherung

by joe
Auslandskrankenversicherung

Auslandskrankenversicherung – Auch im Urlaub sicher

Endlich ist er da – der Jahresurlaub! Lange hat man sich auf seinen Urlaub gefreut und viele Monate für die Reise gespart und kaum ist man im Urlaub – wie es im Leben manchmal so spielt – wird man Krank. Was nun?

In Deutschland wäre die Sache sehr einfach: Ist man krank, geht man zum Arzt oder ins Krankenhaus und man wird auf Kosten der Krankenkasse behandelt. Aber im Ausland? Wie soll man sich hier verhalten? Deckt die heimische Krankenkasse alle anfallenden Kosten?

Nein, die deutsche Krankenkasse deckt nur ganz bestimmte Kosten die durch eine Krankheit oder einen Unfall im Ausland entstehen und diese oft auch nur mit sehr geringen Entschädigungen. Da aber im Ausland auch durchaus komplexere Behandlungen notwendig werden können, ist der Abschluss einer separaten Versicherung notwendig. Versicherungen aus dem Bereich der Reiseversicherung sind dafür wie geschaffen – speziell die so genannte Auslandskrankenversicherung.

Die Auslandskrankenversicherung

Eine Auslandskrankenversicherung wird nicht bei der GKV, sondern stets bei einer PKV, also einer privaten Krankenversicherung, abgeschlossen. Sie übernimmt viele Kosten, die durch medizinische Behandlung im Ausland entstehen können. Welche Kosten können das sein?

Kostenübernahme

Nun, zunächst einmal sind in diesem Zusammenhang sämtliche Kosten zu nennen, die durch medizinisch notwendige, ambulante Heilbehandlung entstehen. Wer sich also im Ausland den Fuß verknackst oder den Arm bricht und in der Folge eine ärztliche Versorgung benötigt, steht im Anschluss nicht mit den Kosten alleine da, sondern er bekommt diese von seinem jeweiligen Versicherer erstattet.

Aber auch stationäre Behandlungen im Krankenhaus, ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel, sowie unfallbedingte Hilfsmittel, stehen in aller Regel im Leistungskatalog einer Auslandsreisekrankenversicherung. Kosten für das Eintreten einer Frühgeburt und die notwendigen Behandlungen eines neugeborenen Kindes sind sehr oft ebenfalls ein Bestandteil der Auslandsreisekrankenversicherungen.

Aber damit ist das Leistungsspektrum noch nicht erschöpft. Zu den genannten Leistungen gesellen sich noch:

  • der Transport zum nächstgelegenen Krankenhaus und zurück an den Urlaubsort
  • evtl. medizinisch notwendiger Rücktransport aus dem Ausland
  • schmerzstillende und konservierende Zahnbehandlungen, ggf. Zahnfüllungen in einfacher Ausführung und die Reparatur von vorhandenem Zahnersatz
  • ärztlich verordnete medizinische Packungen, Massagen, Krankengymnastik und Inhalationsbehandlungen
  • Überführung oder ggf. Bestattung im Ausland
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Hinzu kommt, dass der Versicherer, bei welchem die Auslandskrankenversicherung läuft, auch Informationen über Ärzte vor Ort herausgibt, Leistungen und Behandlungen koordiniert und einem bei sämtlichen organisatorischen Bereichen helfend zur Seite steht.

So werden zum Beispiel Arzneimittel aus Deutschland ins Ausland versandt, ggf. auch mit einem Kurierdienst und es können Eltern oder andere Angehörige eingeflogen werden, falls einem versicherten Kind im Ausland etwas passiert oder es erkrankt.

Viele Menschen sind der Meinung, dass sie ihre Auslandskrankenversicherung über den ADAC Laufen haben. In vielen Fällen ist dies aber nicht der Fall und sollte vor Reiseantritt noch abgeklärt werden.

Am besten ist es daher, sich einen unabhängigen Vergleich oder auch einen Test anzuschauen und so zu prüfen, welcher Versicherer die besten Leistungen für den besten Preis im Angebot hat. Nur auf diese Weise kann man sicherstellen, dass man im Ausland auch tatsächlich den besten Versicherungsschutz genießt und den Urlaub in vollen Zügen genießen kann.


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