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Kosmetik in der Kritik – Aus für Cyclische Siloxane?
Inhaltsverzeichnis
Der Kosmetikmarkt boomt wie nie zuvor. Zahlreiche Cremes, Lotions, Reiniger und vermeindliche Pflegeprodukte füllen die Regale der örtlichen Drogeriemärkte in Deutschland. Die Liste der Inhaltsstoffe versteht jedoch kaum ein Käufer. Sie bestehen aus einem Wirrwarr aus Fachwörtern und chemischen Verbindungen, die oft selbst seitenlange Lexikoneinträge über Zusammensetzung und Auswirkungen hinter sich herziehen. Dabei ist längst nicht mehr transparent, ab wann die Creme wirklich faltenvernichtend wirkt, oder letztlich sogar der Gesundheit schadet.
Zwei Bestandteile, die als häufige Inhaltsstoffe von Kosmetikprodukten weite Verbreitung finden, sind jetzt verstärkt in die Kritik geraten. Es handelt sich um die Stoffe Cyclotetrasiloxane und Cyclopentasiloxane, abgekürzt D4 und D5. Großbritannien brachte Sie erstmals auf die europäische Agenda. Jetzt hat sich ECHA, die Europäische Chemikalienagentur in den Diskurs eingeschaltet und zur öffentlichen Kommentierung aufgerufen. Es soll entschieden werden, ob für die Stoffe eine Verwendungsbeschränkung verhängt werden soll.
Worum handelt es sich bei D4 und D5?
Cyclotetrasiloxane und Cyclopentasiloxane sind ringförmige organische Siliziumverbindungen, die, wieder Name bereits andeutet, zur Gruppe der Siloxane gehören. Sie werden neben Kosmetika auch in vielen Hygieneprodukten wie Seifen, Deodoranten, Parfüms oder Waschmitteln eingesetzt und verwendet. Die Verbindungen bestehen in der Regel aus den Elementen Silizium, Sauerstoff, Kohlenstoff und Wasserstoff, die in unterschiedlicher Form zusammengesetzt sein können. So besitzt D4 jeweils 4 Silizium- und Sauerstoffatome, während D5 aus jeweils 5 Silizium- und Sauerstoffatomen zusammengesetzt ist.
Siloxane mit höheren Moleküren sind in der Öffentlichkeit als Silikone geläufig, die häufig in der Industrie als Entschäumer, oder aber Kälteträger eingesetzt werden können. Auch D4 und D5 werden in der Öffentlichkeit des Öfteren als Silikone betitelt, auch wenn sie dem Stoffgebilde nicht gerecht werden.
Beide Stoffe werden als farblose Flüssigkeit gewonnen. Sie haben eine geringere Dichte als Wasser, mit einem Dichtungswert von 0,96, während Wasser mit 1 gemessen wird. Ihre daraus resultierende schlechte Wasserlöslichkeit macht einen Teil ihrer Schadstoffhaftigkeit aus. Die Stoffe schmelzen bei Temperaturen von 17,5° beziehungsweise -38° und wechseln ab Temperaturen von 175° Celsius beziehungsweise 210° Celsius in den gasförmigen Zustand.
D4 und D5 in der Praxis-Verwendung
In Kosmetika finden sich häufig Mischungen von D5 und D6. Sie sorgen für das besonders cremige Gefühl von Lotionen auf der Haut, das sehr soft ist und nicht klebt und deshalb gerne als Verteiler eingesetzt wird. Auch in Haarpflegemitteln finden sie daher ihren Einsatz.
Für kosmetische Inhaltsstoffe werden nach der internationalen Nomenklatur auch die Bezeichnungen Cyclomethicone, Cyclotetrasiloxane (D4) oder Cyclopentasiloxane (D5) genutzt.
- Feuchthaltemittel
- Deodoranten
- Seife
- Waschmittel
- Haarpflegestoffel/Konditioniermittel
Stoffeigenschaften von D4 und D5 in kosmetischen Mitteln
In der Vielzahl der Produkte, die D4 und D5 Stoffe verwenden, übernehmen die beiden Siloxane wichtige Rollen. In Haarpflegeprodukten kommt insbesondere ihre antistatische Rolle zum Einsatz. Siloxane verringern eine statische Aufladung, indem sie die elektrische Ladunge neutralisiert, die beispielsweise bei Haaren durch ständige Reibung auftreten kann und zu abstehendem Frizz führt. Darüber hinaus wirken sie, häufig in SpüLungen und Kuren verwendet, konditionierend. Sie sorgen dafür, dass das Haar leicht kämmbar und geschmeidig wird, vermitteln natürlichen Glanz und verleihen Volumen.
In Hautpflegeprodukten sorgen sie für ein angenehmes glättendes und geschmeidiges Gefühl, das nicht klebt. Die Haut wird zusätzlich mit Feuchtigkeit versorgt und nach außen hin versiegelt, um das Austrocknen zu verhindern.
Als Zusatzstoff in kosmetischen Mitteln können sie andere Stoffe in Lösung halten oder die Viskosität des Prodults steuern.
- Geschmeidig machend
- Feuchthaltend
- Haarkonditionierend
- Antistatisch
- lösend
- Visikositätsregelnd
Darum werden D4 und D5 als gefährlich eingestuft
Einige chemische Unternehmen haben die Verwendung der Cyclomethicone aus gesundheitlichen und ökologischen Aspekten bereits eingestellt und eine Alternative in Dimethiconen oder anderen Cyclomethicon-Ersatzstoffen gefunden. Jetzt hat das Land Großbrittannien nach aktuellen Untersuchungen um eine Verwendungsbeschränkung gebeten, die auch in Europa eine strenge Reglementierung nach sich ziehen kann.
Cyclotetrasiloxane (D4) wurde demnach als Gefahrstoff eingestuft, der die Fruchtbarkeit beeinträchtigen kann und für Wasserorganismen schädlich ist. Seine gefährliche Wirkung wurde als langfristig festgestellt.
Cyclopentasiloxane (D5) stellt ein mögliches Risiko für den Menschen dar, weil es bei Ablagerungen aus den enthaltenen Kosmetika durch Einatmen in den menschlichen Organismus aufgenommen werden kann. D5 sowie D6 (Cyclohexasiloxane), die als Gemisch in vielen Kosmetika vorkommen, sind schwer abbaubar und können sich in lebenden Organismen wie dem menschlichen Körper anreichern. Sie wirken in der Fachsprache bioakkumulierend und können Stoffwechsel und Organismusfunktionen langfristig stören.
D4 und D5 gelten gemäß der WGK-Klassierung gleichermaßen als wassergefährdend, da sie nur schwer abbaubar sind und sich in der natürlichen Umgebung stabil halten. Durch ihre bioakkumulierende Wirkung können sie daher nachhaltigen Schaden in Natur und Mensch anrichten.
Der aktuelle Stand in der Debatte
Die Bitte von Großbrittanniens um eine Verwendungsbeschränkung der Stoffe D4 und D5 wurde im Vorfeld auf das Einsatzfeld in Kosmetikprodukten bezogen. Durch den öffentlichen Diskurs konnten sich vielzählige Unternehmen und Organisationen an der Untersuchung und Einordnung des Falls beteiligen. Unabhängige Experten wie etwa das European Scientific Committee for Consumer Safety, das United States Cosmetics Review Panel und Health Canada waren Teil der internationalen Prüfung.
CES-Silicones Europa, ebenfalls beteiligt, gab im April 2015 das Statement ab, dass D4 und D5 als nicht gefährlich eingestuft wird. Auch eine mögliche Gefährdung der Umwelt sei nicht gegeben, so Dr. Pierre Germain, Sekretär des CES.
Jedoch wurde auch in der Opinion des SCCS vom März 2015 darauf hingewiesen, dass der Stoff D5 ein Risiko darstellen kann. Insbesondere das mögliche Einatmen der volatilen Substanz aus Kosmetikprodukten heraus und ihr Eintreten in den menschlichen Organismus wurde hier als gefährlich eingestuft.
Eine strenge Reglementierung der Stoffe und ihrer Verwendung ist also vorerst nicht gegeben. Jedoch gibt es vereinzelte Organisationen, die bereits auf die Verwendung von D4 und D5 verzichten und nach alternativen Stoffen forschen. Es bleibt abzuwarten, wie die Situation im Endeffekt ausgeht und welche Erkenntnisse aus neueren, langfristigen Forschungen gewonnen werden können. Eine Beteiligung von internationalen Organisationen und Chemieunternehmen bietet in diesem Fall einen großen Vorteil im Fortschritt zur gesundheitlichen und ökologischen Sicherheit.
Es bleibt festzuhalten, dass Großbritannien von mehreren Seiten aus für die bereits getätigte Arbeit gedankt wird, die in die Untersuchung der Stoffe investiert wurde.