Was ist eine Krankenschwester?
Inhaltsverzeichnis
Eine Gesundheits- und Krankenpflegerin beziehungsweise ein Gesundheits- und Krankenpfleger ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf im Gesundheitswesen. Die Berufsbezeichnung (seit 2004 Gesundheits- und Krankenpflegerin statt Krankenschwester) umfasst bestimmte eigenverantwortliche Aufgabenbereiche im pflegerischen und medizinischen Bereich.
Eine staatlich anerkannte Gesundheits- und Krankenpflegerin arbeitet in Pflegeeinrichtungen, Kliniken, Tagesstätten, Pflegediensten, Sanatorien und auch bei Gesundheits- und Krankenkassen. Die Berufsbezeichnung und die Ausübungsbefugnis wird nach einer 3-jährigen Ausbildungszeit und nach einer bestandenen Prüfung erteilt. Diverse Fortbindungen und Schulungen sind im Berufsalltag und in gewissen zeitlichen Abständen angebracht. Somit bleibt der Wissensstand auf dem aktuellen Stand der Medizin.
Table of Contents
Aufgaben & Gebiete
Aufgaben von Gesundheits- und KrankenpflegernInnen
Im Jahr 2004 löste die neue Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpflegerin die Berufsbezeichnung Krankenschwester (männliche Form; Krankenpfleger) ab.
Die nach dem Krankenpflegegesetz (KrPflG) ausgebildeten Fachkräfte, dürfen wahlweise die neue Berufsbezeichnung verwenden, ebenso ist auch die Berufsbezeichnung „Krankenschwester“ gesetzlich geschützt und umfasst die gleiche Berufsausübung. Die Berufsbezeichnung kann somit im Berufsalltag als Bezeichnung weiterhin angewendet werden. Die Aufgabenbereiche gliedern sich in mehrere Teilbereiche innerhalb des Gesundheitswesens.
Ebenso werden ausgebildeten Krankenschwestern gewisse Teilbereich der Medizin übertragen, welche selbständig durchgeführt werden. Dazu gehört zum Beispiel die Blutabnahme, der Verbandswechsel, die sterile Wundversorgung und die Pflege des Patienten. Das bedeutet, eine Krankenschwester ist direkt im Umgang mit dem Patienten und übernimmt diesbezüglich medizinische und pflegerische Aufgabenbereiche.
Einsatzorte:
- Krankenhäuser
- Tagesstätten
- Pflegeheime
- Sanatrien (Kur- und Rehabilitatinskliniken)
- Tageskliniken
- ambulante Pflegedienste
- Hospiz
- Gesundheits- und Krankenkassen
Bei der Tätigkeit in einem Krankenhaus hat eine Krankenschwester möglicherweise einen anderen Aufgabenschwerpunkt als in einer Pflegeeinrichtung oder im ambulanten Pflegedienst. Innerhalb der Ausbildungszeit sind jedoch bestimmte Einsatzorte praxisrelevant, sodass der Beruf nach der Ausbildung in jedem möglichen Einsatzort ausgeübt werden kann und ein kompetentes und umfassendes Fachwissen besteht.
Voraussetzungen
Gewisse persönliche Grundvoraussetzungen sollten bei jeder angehenden Krankenschwester und ausgebildeten Krankenschwester gegeben sein.
Persönliche Voraussetzungen:
- Freude im Umgang mit Menschen
- Teamfähigkeit
- freundliches Auftreten
- Interesse an pflegerischen und medizinischen Aufgaben
- psychische und physische Belastbarkeit
- Verantwortungsbewusstsein und Einfühlungsvermögen
Zugangsvoraussetzungen:
Die Zugangsvoraussetzungen, um eine Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpflegerin beginnen zu können, sind gesetzlich geregelt. Die Grundvoraussetzung ist ein mittlerer Bildungsabschluss (Realschule). Allerdings können diese Voraussetzungen individuell abweichen.
Es gibt die Möglichkeit, eine Ausbildung auch mit einem Hauptschulabschluss und zusätzlichen Qualifikationen (bereits abgeschlossene Berufsausbildung, Erfahrung im pflegerischen Bereich) zu beginnen. Einige Krankenschwestern verfügen jedoch auch über eine Fachhochschulreife oder ein Abitur. Denn in diesem anspruchsvollen Beruf ist eine gewisse Allgemeinbildung unumgänglich.
Ausbildung & Tätigkeit
Der Ausbildungs- und Tätigkeitsinhalt
Die Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerein (Krankenschwester) wird in drei Jahren Ausbildungszeit absolviert. Der theoretische Teil findet in einer Berufsschule als Unterrichtseinheiten statt. Der praxisbezogene Ausbildungsteil wird in einer Klinik und auch in Pflegefacheinrichtungen absolviert. Den Auszubildenden werden medizinische Fachkenntnisse vermittelt, welche umfangreich theoretisch unterrichtet werden.
Die angehenden Krankenschwestern werden zudem auf die Tätigkeit als Fachkraft praxisbezogen vorbereitet und ausgebildet. Der Ausbildungsinhalt orientiert sich an bestimmten Richtlinien, welche während der Ausbildung durchlaufen werden müssen. Eine gelernte Krankenschwester ist nach der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung fachlich bereit, die erlernten medizinischen Fachkenntnisse beruflich selbständig umzusetzen.
Richtlinien der Ausbildungsinhalte:
- Medizin (Krankheitslehre, Anatomie, Chirurgie, Innere Medizin, Erste Hilfe bei Notfällen)
- berufsrelevante Unterrichtsfächer (Mathe, Deutsch, Dokumentation)
- Naturwissenschaften (Biologie, Physik, Chemie)
- Geisteswissenschaften (Psychologie, Pädagogik, Soziologie)
In der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung ( KrPflAPrV) sind 12 Themenbereiche genau definiert, welche den Auszubildenden innerhalb der Ausbildungszeit vermittelt werden müssen. Dabei gliedert sich die Ausbildung in insgesamt 2500 Praxisstunden und insgesamt 2100 Theoriestunden.
Weiterbildungsmöglichkeiten
Nicht jede Krankenschwester beginnt nach einer Ausbildung eine Weiterbildung, denn das Aufgabengebiet und die Einsatzorte sind auch ohne Weiterbildung weitreichend und anspruchsvoll. Sollten allerdings eine weiterführende Position angestrebt werden, so können diverse Weiterbildungen absolviert werden.
Eine Weiterbildung wird nach der Teilnahme mit einer Prüfung abgeschlossen. Diese weiterführenden Fachkenntnisse können daraufhin in den Berufsalltag integriert werden beziehungsweise der gelernten Gesundheits- und Krankenpflegerin ein bestimmtes Einsatzgebiet ermöglichen oder erweitern.
Eine Gesundheits- und Krankenpflegerin kann sich im Bereich der OP-Assistenz, der intensiven Heimpflege und auch im Bereich der medizinischen Dokumentation weiterbilden. Ebenso gibt es die berufliche Weiterbildungsmöglichkeit, eine Zusatzqualifikation zur Fachkrankenschwester zu absolvieren. Das bedeutet, die Krankenschwester spezialisiert sich in einem medizinischen Fachbereich, wie zum Beispiel im Fachbereich der Anästhesie, der Psychiatrie und der Kinderheilkunde.
Diese Weiterbildungen werden in Teilzeit neben dem Job und auch in Vollzeit angeboten. Eine Krankenschwester ist nach einer erfolgreich abgeschlossenen Weiterbildung dazu befugt, Leitungspositionen zu übernehmen. Je nach Schwerpunkt der Weiterbildung, werden gewisse Befugnisse und weiterführende Kenntnisse erreicht, woraufhin das Aufgabengebiet erweitert werden kann.
Behandlungen & Therapie
Eine Gesundheits- und Krankenpflegerin kann auf selbständiger Basis (zum Beispiel; ambulante Pflege) berufstätig sein und auch im Angestelltenverhältnis (zum Beispiel; in Kliniken) den erlernten Beruf ausüben. Eine staatlich anerkannte Krankenschwester ist als sogenannte Fachkraft qualifiziert, bestimmte Tätigkeitsbereiche übernehmen zu können:
Eigenverantwortlicher Tätigkeitsbereich:
Eine Gesundheits- und Krankenpflegerin besitzt ein weitreichendes Fachwissen im Bereich der Pflege. Dazu gehört die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit, die Feststellung der Pflegebedürfnisse und die Aufstellung eines geeigneten und individuellen Pflegeplans. Die Durchführung von Pflegemaßnahmen, sowie auch die Beurteilung der Pflegeresultate, sind ebenso ein Aufgabenbereich der staatlich anerkannten Fachkraft.
Ebenso organisiert eine Gesundheits- und Pflegefachkraft die individuelle Patientenpflege und leitet Auszubildenden, Praktikanten und Hilfspersonal diesbezüglich an. Die psychische und psychosoziale Betreuung gehört ebenso zum Aufgabenbereich einer Gesundheits- und Krankenpflegerin und steht dafür auch Angehörigen beiseite.
Mitverantwortlicher Tätigkeitsbereich:
Gewisse medizinische Aufgaben unterliegen einer Mitverantwortlichkeit der Gesundheits- und Krankenpflegerin. Dazu gehört zum Beispiel die Medikamentengabe, die Blutabnahme, die Vorbereitung und Durchführung von bestimmten Injektionen und zum Beispiel das Anlegen von Magensonden und das An- und Abhängen von Infusionen nach ärztlicher Anordnung.
Eine Gesundheits- und Krankenpflegerin übernimmt somit bestimmte Teilbereiche der diagnostischen, ausführenden und therapeutischen Maßnahmen auf Anordnung des behandelnden Arztes und übernimmt mitunter auch dokumentarische Schreibarbeiten.
Fachübergreifend
Interdisziplinärer (fachübergreifender) Tätigkeitsbereich:
Manche interdisziplinäre Aufgabenbereiche werden auch von Gesundheits- und Krankenpflegerinnen ausgeführt. Dazu zählt besonders die Verhütung von Unfällen und Krankheiten am Arbeitsort und natürlich die Erhaltung und Förderung der allgemeinen Gesundheit. Bei stationären Aufnahme und stationären Entlassung von Patienten wirkt eine Gesundheits- und Krankenpflegerin aktiv an einem reibungslosen Ablauf mit. Während und nach einer physischen und Psychischen Erkrankung kann eine Gesundheits- und Krankenpflegerin mitunter auch beratende Aufgaben übernehmen.
Eine Krankenschwester ist in Deutschland zwar befugt, gewisse medizinische Maßnahmen durchzuführen, allerdings unterliegt die genaue medizinische Vorgehensweise und die Durchführung einer medizinischen Behandlung einem Allgemein- oder Facharzt. Eine ausgebildete Krankenschwester ist dazu befugt, gewisse Aufgaben an Auszubildende, Krankenpflegehelfer, hauswirtschaftliche Kräfte und Praktikanten zu erteilen und auch Hilfestellungen und Anleitungen zu vermitteln.
Diagnose & Untersuchung
Eine Gesundheits- und Krankenpflegerin arbeitet selbständig und in Kooperation mit Ärzten, Therapeuten, hauswirtschaftlichen Kräften und übernimmt auch teilweise die Beratung der Angehörigen. Dabei assistiert die gelernte Fachkraft den behandelnden Arzt bei diagnostischen Untersuchungen, Op-Vorbereitungen und auch bei speziellen medizinischen Maßnahmen (zum Beispiel; bei der Notfallaufnahme) und ist ebenso auch für das allgemeine Wohlergehen des Patienten während eines Klinikaufenthalts und in Pflegeeinrichtungen zuständig.
In Pflegeheimen gehören besonders Pflegemaßnahmen (Hygiene, Hilfe bei der Ankleidung, fachgerechte Lagerung von bettlägerigen Patienten), die medizinische Grundversorgungen (Verbandswechsel, Medikamentengabe etc.) und die Dokumentation zum Aufgabengebiet einer Gesundheits- und Krankenpflegerin.
Worauf sollte man achten?
Worauf sollte der Patient bei Krankenpflegern achten?
Eine staatlich anerkannte Gesundheits- und Krankenpflegerin (Krankenschwester) ist eine medizinische Fachkraft. Das heißt, die ausführende Berufstätigkeit wird mit diesbezüglichen Fachkenntnissen ausgeführt. Eine Gesundheits- und Krankenpflegerin in Ausbildung, wird stetig von einer zuständigen Fachperson angeleitet, somit gewährleistet dies eine fachgerechte, erfahrene und angemessene Versorgung des Patienten und gleichzeitig steigert es stetig die Erfahrungswerte der Auszubildenden.
Sollte einem Patienten eine pflegerische oder medizinische Vorgehensweise unangenehm sein oder sonstige Schwierigkeiten bereiten, so empfiehlt es sich, dieses vor Ort freundlich anzusprechen und gegebenenfalls eine Leitungsfachkraft darauf hinzuweisen. Das Wohl des Patienten steht in medizinischen Berufen an erster Stelle.