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Haushaltshilfe

by joe

Das Leistungsspektrum einer Haushaltshilfe

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Gerade im Alter, bei Krankheit, Schwangerschaften, Geburten, aber auch in der Kinderbetreuung fallen häusliche Arbeiten an, die bei Beeinträchtigung der körperlichen und seelischen Funktion eine überbordende Last darstellen können. Mit dem unterstützenden Einsatz einer Hilfe für den Haushalt wird eine bedeutende alltägliche Erleichterung geschaffen.

Die Voraussetzungen für die eventuelle Kostenübernahme durch Kranken- oder Pflegekasse werden in diesem Artikel ausführlich behandelt. Des weiteren sind die genauen Details der zu diesem Berufsbild gehörenden Tätigkeiten beschrieben. Auch die legale oder illegale Anstellung ist ein Thema.

Was ist die Haushaltshilfe?

Worum geht es bei einer Haushaltshilfe?

Alle im Haushalt anfallenden Arbeiten gehören zum Tätigkeitsbereich einer Haushaltshilfe. Hier im Speziellen das Reinigen der Fußböden, Saugen von Teppichen, eingeschlossen deren Tiefenreinigung. Das Fensterputzen und Türenabwischen zeigt, dass auch der äußere Bereich einer Wohnung oder eines Hauses mit inbegriffen ist.

Die Gesamtversorgung der Wäsche, welche die Waschmaschinenreinigung, das Aufhängen der nassen Textilien und nach dem Trocknen das Bügeln beinhaltet, fällt in den Aufgabenbereich einer Hilfskraft für den Haushalt.

Damit verbunden ist zudem das Einkaufen von Dingen des täglichen Gebrauchs wie Lebensmittel und allen zum Haushaltsumfang nötigen Gegenständen. Das Zu- und Vorbereiten von Mahlzeiten kann im Einzelfall mit übernommen werden, gehört aber nicht grundsätzlich zum Tätigkeitsfeld der Haushaltshilfe. Pflichtmäßig jedoch sollte die Haushaltshilfe den Garten pflegen, falls jener vorhanden ist und einer Versorgung bedarf.

Rasenmähen, Blumen gießen oder Unkraut jäten sind hier beispielgebend. Allerdings ist Kinderbetreuung nicht mit eingerechnet. Im Pflegebereich kann unter Umständen ab einer bestimmten Pflegestufe die Haushaltsversorgung von der Krankenkasse bezahlt werden. Normalerweise jedoch ist eine haushaltsunterstützende Hilfskraft privat zu entgelten.


Private Haushaltskräfte

Haushaltskräfte in privaten Haushalten – Voraussetzung ist der Anspruch bei Pflegebedürftigkeit

Mehr als zwei Millionen Menschen sind in Deutschland auf Haushaltshilfe angewiesen. Diese Herausforderung besteht besonders bei dementen Personen oder bettlägerigen Patienten im privaten Bereich, also im häuslichen Sektor.

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Häufig wird dieser Aufgabenbereich von Familienangehörigen erfüllt, der jedoch oft über die körperlichen oder seelischen Fähigkeiten der betroffenen Personen hinausgehen. Hier wird aus der Pflegekasse die häufliche Versorgung wie Putzen, Kochen, Waschen und Einkaufen mit übernommen.

Geldliche Hilfe wird über die Pflegeversicherung abgewickelt. Die Pflegestufen-Tabelle ist hier ein wichtiges Kriterium, das im Einzelfall höher oder niedriger eingestuft wird und demzufolge über die Zuschläge entscheidet.

In diesen schwierigen Zeiten ist die Versorgung kranker und alter Menschen auf eine harte Prüfung gestellt. Denn nicht immer ist allein durch die Pflege die haushaltsnahe Abwicklung diverser Tätigkeiten in diesem Bereich mit integriert und erfolgt einer automatischen Eingliederung. Das Eingliedern kann nur erfolgen, wenn die Pflegekasse dieses Tätigkeitsfeld mit einbezieht.

Ist dies nicht der Fall, kann diese Lücke durch eine selbst gestellte Haushaltshilfe geschlossen werden, die jedoch nicht aus den verwandtschaftlichen Gliedern entnommen werden darf. Besonders auch, und gerade deshalb, wenn die gefühlsmäßigen Bindungen sehr stark und nahe Gehen, dann ist eine solche Versorgung aus einer fremden Personengruppe wesentlich einfacher und konfliktärmer abzuwickeln.

Grundsätzlich muss also die Voraussetzung erfüllt sein, dass eine Person in einem privaten Haushalt ihre hauswirtschaftlichen Eigenleistungen nicht mehr in vollem Umfange oder nur in sehr dürftiger Art und Weise ausüben kann.

Hier handelt es sich um das Einkaufen von Lebensmitteln, das Zubereiten der Mahlzeiten wie Frühstück, Mittagessen, Abendbrot oder sogar das regelmäßige Einnehmen von Medikamenten. Dies ist dann der Fall, wenn eine seelische oder körperliche Erkrankung vorliegt, die diese Arbeiten nicht mehr in ausreichendem Maße durchführbar macht.


Kostenübernahme bei Krankheit

Die Kostenübernahme bei Krankheitsfällen

Die Krankenversicherung, Unfallversicherung oder Rentenversicherung bezahlt im Bedarfsfalle die Leistungen einer personellen Hilfe für den Haushalt. Liegt keine Versicherung vor oder handelt es sich um Geringverdiener springt oft das Sozialamt ein.

Krankenkasse:

Bis zu einer Höchstgrenze von 26 Wochen übernimmt die jeweilige Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltsweiterführung in Form einer von ihr beschafften Hilfskraft. Auch bei Vorliegen von Krankenhausaufenthalt, häuslicher Pflege, medizinisch notwendiger Rehabilitation und Vorsorgeleistungen. Schwangerschaftsbeschwerden und Geburtsnachsorgen sind in diesem Spektrum enthalten.

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Wann übernimmt die KK die Kosten?

Weitere Gründe sind, wenn:

  • ein Kind versorgt werden muss, das noch keine 12 Jahre alt ist
  • eine Behinderung vorliegt (Ernährung und Pflege)
  • keine weitere zum Haushalt gehörige Person fähig ist, den Haushalt zu führen (hohes Alter, Krankheit oder Größe des Haushalts).

Bis zu vier Wochen bei schwerer Krankheit oder nach Krankenhausaufenthalten wie auch einer ambulanten Operation. Auf Nachfrage ist dieser Zeitraum erweiterbar, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

  • Unfallversicherung:
    Hier müssen dieselben Bedingungen erfüllt sein wie bei der gesetzlichen Krankenkasse. Allerdings liegt der Unterschied darin, dass es sich bei der Beantragung einer Haushaltshilfe um einen Arbeits- oder Berufsunfall handeln muss, eingeschlossen eine Ausfallzeit, die eine Berufskrankheit nach sich zieht oder beruflich ausgelöst wurde.
  • Rentenversicherung:
    Der Rentenversicherungsträger springt dann für die Kostenübernahme ein, wenn eine medizinische Nachversorgung nötig oder berufliche Rehabilitation geleistet werden muss. Im übrigen sind dieselben Gründe wesentlich, um eine Haushaltshilfe bezahlt zu bekommen.
Tipp: Wurde die Beantragung einer Haushaltshilfe bei den Trägerschaften abgelehnt, besteht die Möglichkeit, beim Jugendamt einen Antrag auf ambulante Familienpflege zu stellen. Dies ist dann der Fall, wenn im Haushalt lebende Kinder versorgt werden müssen und die Betreuungspersonen (meist Eltern) krankheitsbedingt nicht in der Lage dazu sind.

Hilfskraft selbst beschaffen?

Selbst ausgesuchte Haushaltskraft?

Manchmal kann aufgrund der zahlreichen Anforderungen keine Haushaltshilfe von der Trägerschaft erbracht werden. Das ist aus Mangel an Fachkräften oder aus der Vielzahl von Anfragen bzw. Vermittlungen in vielen Fällen unmöglich. Dann kann die Hilfskraft selbst beschafft werden.

Entweder aus Zeitungsannoncen oder dem Internet ist in diesem Moment die Hilfskraft für den Haushalt auszuwählen. Eine Kontaktaufnahme ist der nächste Schritt, worauf die persönliche Vorstellung erfolgt. Erst nach der Inaugenscheinnahme und der entsprechenden Sympathie kann die Arbeit im Haushalt aufgenommen werden. Die Abwicklung der Bezahlung in diesem Falle richtet sich nach den tariflichen Vorgaben.

Eine Anstellung aus dem eigenen Bekanntenkreis ist eine weitere Alternative, um an die eventuell richtige Person zu gelangen, die jedoch die Arbeiten in vollem Umfange zu erledigen hat. Allerdings ist bei Vorschlägen von Verwandten oder Verschwägerten bis zum zweiten Grad nur eine Fahrtkostenerstattung und der eventuelle Verdienstausfall vorgesehen.

Der soziale Aspekt, mit der unentgeltlichen familiären Hilfe untereinander, spricht hier dagegen. Von daher ist keine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Kranken- oder Pflegekassen in den Vorschriften enthalten. Diese Hilfen können aus versicherungsrechtlicher Sicht nicht umgesetzt werden.


Im eigenen Heim bleiben

Wissenswertes über das Einsatzgebiet einer Haushaltshilfe

Die eigenen vier Wände behalten und eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen, bedeutet gerade für ältere Menschen eine deutliche Hilfestellung im Alltag.

Auch Kranke und deren Angehörige schützen sich dadurch vor einer Kostenfalle, die bei einer Heimunterbringung ins Bodenlose ausufern kann. Ein finanzielles Desaster, das mehrere tausend Euro erreicht.

Die höchste Pflegestufe wird bezuschusst mit maximal 1550 Euro, was bei der häuslichen Versorgung noch machbar ist. Allerdings steht damit schon der Kritikpunkt an oberster Stelle. Denn die Haushaltsführung ist der Haken, der sich meist nicht so sorglos Abnehmen lässt.

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Durch eine personelle Aufstockung sichert man sich in dieser Situation eine alltägliche Erleichterung, um sich mit wichtigeren Dingen näher beschäftigen zu können, die gerade bei Ausfall von körperlichen oder seelischen Funktionen anstehen. Mobile Haushaltskräfte sind ein idealer Ersatz für die häuslichen Aufgaben, die täglich anfallen und erledigt werden müssen.

Manchmal mangelt es an den seherischen Fähigkeiten. Das Augenlicht ist ein Punkt, der bei Putzarbeiten nicht außer Acht gelassen werden sollte. Denn gerade hier stellt sich ein gravierender Fehler ein, was das Saubermachen anbelangt.

Allein dies lässt eine Kette von Tätigkeiten aufziehen, die sämtliche den Haushalt betreffenden Arbeiten betrifft. Das Kochen, das Vorarbeiten dessen, wie das Schneiden von Gemüsen, Fleisch, Fisch und vielem mehr. Allein das Benutzen des Küchenmessers an sich, wird vermehrt in eine hohe Schwierigkeitsstufe eingereiht, wenn das Sehen nicht mehr so gut funktioniert und auch die Brillennutzung nicht mehr diese beste Unterstützung bietet.

Leicht kann es daher zu Unfällen kommen, die schon im Vorfeld vermeidbar sind. Dass man sich beim Zubereiten von Mahlzeiten mit dem Messer verletzt ist dann nicht mehr ausgeschlossen. Oder auch das Hinauf- und besonders das Hinabsteigen von Trittbrettleitern kann zu einer hohen Unfallgefahr beitragen, die oft sogar tödlich endet.


Pflegedienste & Haushaltshilfe

Pflegedienste leisten selten Haushaltshilfe

Oft wird angenommen, dass der Haushalt keine großen Anforderungen stellt und daher leicht von der ambulanten Pflegedienstkraft mit übernommen werden kann. Das ist ein gravierender Denkfehler, da der Pflegedienst für diese Tätigkeiten keine Zuständigkeit besitzt.

Außerdem ist allein aufgrund der zeitlichen Begrenzung die zusätzliche Aufgabenerledigung nicht möglich, da diese Hilfskräfte einen engen Dienstplan besitzen und sich nur um die Pflege von Personen kümmern müssen. Im Einzelfall erledigt eine solche Hilfskraft zwar auch einmal kleine Hilfsdienste, wie etwa das Bringen einer Tasse Tee, die eventuell vorher zubereitet werden muss.

Oft aber ist allein hier schon die Grenze erreicht, die schnell in den Dienstplan einer Haushaltshilfe einmündet. Pflegedienste sind für Tätigkeiten im Haushalt nicht zuständig. Meistens jedoch muss immer eine genaue Aufteilung der Arbeiten bestehen, um einen reibungslosen Tagesablauf zu gewährleisten.


Angemeldete Haushaltskräfte

Minijob oder zeitlich begrenzte Beschäftigungsverhältnisse? Angemeldete Haushaltskräfte sind abgesichert

Hier liegt allein die Verdienstgrenze bei 450 Euro pro Monat. Der Vorteil ist eine automatische Versicherung in der Sozial- und Rentenkasse. Die Vermittlung erfolgt entweder durch das staatliche Arbeitsamt oder aber durch Internetplattformen. Diese fungieren privat und bieten Haushalts- oder Reinigungshilfen für den häuslichen Bereich in unterschiedlichen beruflichen Qualitäten an, die je nach Wunsch ihre Tätigkeiten ausführen.

Eine Festanstellung auf Minijob- oder Ganztagesbasis bietet immer den Vorteil, dass die Haushaltskraft einen umfassenden Versicherungsschutz besitzt, so dass im Krankheitsfalle oder der Beurlaubung einerseits die Bezahlung gesichert, andererseits oft auch für Ersatz gesorgt werden kann.

Schäden werden dadurch vermieden. Sogar eine Haftpflichtversicherung ist mit inbegriffen, falls Dinge im Haushalt zu Bruch gehen und einen Schaden beinhalten, der dadurch ausgeglichen werden kann. Möglich ist zudem eine Reklamation, wenn die Putzhilfe ihre Arbeiten nicht richtig erledigt oder sich weigert, ihr zuständige Tätigkeiten auszuüben.

Die Beschäftigung einer nicht angemeldeten Person
Illegale Beschäftigung kann eine empfindliche Geldstrafe nach sich ziehen. Gut und gerne ist mit 5.000 Euro, oft auch mehr, zu rechnen, wenn die unangemeldete Anstellung der Hilfsperson aufgedeckt wird.

Mit einem rechtlich gesicherten Vertragsabschluss ist man immer auf der richtigen Seite, um Unklarheiten beispielsweise mit der Art der Tätigkeiten, der Zeit und der Bezahlung auszuschließen. Und dazu: Strafen betreffen beide Parteien.


Ausländische Haushaltshilfen

Der stetig steigende Bedarf an Hilfskräften für den Haushalt im inländischen Bereich hat zur Folge, dass vermehrt aus dem Ausland der Kräftemangel ausgeglichen wird.

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Denn aufgrund der steigenden Anforderungen, gerade im Helfersektor, und der damit verbundenen geringeren Bezahlung, sind immer weniger deutsche Arbeitskräfte bereit, sich diesen Herausforderungen zu stellen oder aber der Arbeitsmarkt bietet einfach nicht ausreichende Helferstellen an.

Hilfskräfte für den Haushalt kommen vorwiegend aus dem osteuropäischen Raum wie Polen, Rumänien, Bulgarien oder Ungarn. Die Nähe zu Deutschland und die geringere Wegstrecke sind mit ein Vorteil für die auf diesem Gebiet Arbeitsuchenden, weiblichen oder männlichen Geschlechts, sich auf dem hiesigen Arbeitsmarkt umzusehen.

Die Vermittlung derer gelingt dann schnell. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn sie regulär gemeldet und für den Arbeitsmarkt verfügbar sind. Anders sieht es mit der illegalen Beschäftigung aus, die zwar ohne Anmeldung erfolgt, jedoch bei Aufdecken durch den Zoll zu gravierenden Strafen kommen kann.

Die Strafen fallen können finanzieller Natur sein, die teilweise mit einigen tausend Euro empfindlich hoch sein können. Des weiteren stehen auch Gefängnisstrafen auf der Tagesordnung. Die legale Beschäftigung ist die bessere Alternative. Oft sogar von der Kranken- oder Pflegekasse finanziert, erleichtern die vermittelten Hilfskräfte den täglichen Ablauf im Haushalt enorm.

Kostenzuschuss für ausländische Hilfskräfte
Seitdem die Pflegeversicherung eingeführt wurde, ist die Bezuschussung im Haushalt geregelt. Durch die Beschäftigung einer ausländischen Haushaltshilfe im privaten Haushalt, wird eine finanzielle Unterstützung aus diesem Resort garantiert. Familien, die eine pflegebedürftige Person zu vorsorgen haben, können in Bedarfsfalle auf diese geldliche Bezuschussung hoffen.

Leistungen & Spektrum

Das umfangreiche Arbeitsgebiet einer Haushaltshilfe

Gerade im pflegerischen Bereich sind Menschen aufgrund von zahlreichen Einschränkungen in ihrem körperlichen, geistigen und seelischen Spektrum auf ausreichende Unterstützung in ihrem alltäglichen Umfeld angewiesen.

Hier erweist es sich als besonders tragisch, wenn der Kranke nicht mehr aufstehen kann und schon die kleinsten Leistungen, wie sich eine Tasse Tee zu kochen oder womöglich ein richtiges Mittagessen zuzubereiten, zum Kraftakt emporschnellen. Das Putzen der Wohnung gestaltet sich sowieso als völlig aussichtslos, denn das Kranksein allein erfordert schon die 100-%-Grenze an körperlichen Anstrengungen.

Das eigenständige Führen eines Haushalts ist dann oft nicht mehr möglich, weshalb eine Fremdhilfe die haushaltsbezüglichen Tätigkeiten übernehmen sollte. Die Frage ist nur, wer sich dafür zuständig erweist.

Meist genügt ein Anruf bei der Krankenkasse, um sich der Lösung dieser Frage anzunähern. Besonders die Kostenfrage steht hier oftmals im Vordergrund, weshalb sich diesbezüglich auch eingehend damit beschäftigt werden sollte.

Die näheren Angehörigen können aus Berufsgründen oder da sie selbst versorgungspflichtige Personen im Haushalt beinhalten, nicht bei der pflegenden Oma, dem Opa oder anderen Verwandten einspringen. Ausländische Hilfskräfte sind eine Alternative, aber hier ist es wichtig, dass die gesetzlichen Regelungen auch erfüllt und hohen Strafdrohungen vorgebeugt wird.

Die täglich überbordenden Alltagsfragen, die den körperlichen Bereich im Reinigen und Pflegen überschreiten, stellen ein beträchtliches Polster dar. Allerdings ist eine Haushaltshilfe nicht für das körperliche Wohl eines Menschen zuständig, sondern kümmert sich nur um die Reinigungsarbeiten, welche das Haus und das nahe Umfeld dessen betreffen.

Unter bestimmten Voraussetzungen, beispielsweise wenn ein Krankenhausaufenthalt nötig wurde, kann auch die Haushaltskraft als unterstützende Hilfe eingesetzt werden. Hier ist jedoch nur die Begleitung zur Klinik und wieder nach Hause mit inbegriffen. Die weiteren möglichen Hilfsaktionen, die den pflegerischen Bereich betreffen, können und dürfen von einer Haushaltskraft nicht ausgeübt und auch nicht von ihr gefordert werden.


Außerplanmäßige Tätigkeiten

Grundsatz in der deutschen Sozialleistung ist jedoch, dass die zuständige Hilfskraft tatsächlich nicht nur haushaltsnahe Arbeiten verrichtet, sondern unter bestimmten maßgeblichen Voraussetzungen auch pflegerische Tätigkeiten übernimmt.

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Welche Aufgaben übernehmen Haushaltshilfen?

Dabei handelt es sich allerdings über eine berufliche Pflegekraft, die, abhängig vom Pflegegrad des Betroffenen zusätzliche Haushaltsdienste übernehmen kann. Dies ist nach vorheriger Absprache mit dem Sozialträger durchaus möglich. Eine ursprüngliche Haushaltshilfe jedoch ist nur in begrenztem Umfange für Pflegedienst zuständig.

Dann nämlich, wenn es einfach Hilfsaufgaben betreffen, die sich in Notanrufen oder Unterstützung beim Aufstehen oder um das Reichen eines Glases Wasser, Tee oder ähnlichem handelt. Tiefergehende Pflegedienste, wie die ganzheitliche Körperwaschung oder das Verbinden von Körperteilen, allerdings bedürfen einer beruflichen Praxis, welche die Haushaltshilfe meist nicht vorweisen kann.

Kostenübernahmen sind auf Anfrage bei der Pflege- oder Krankenkasse möglich. Diese beauftragen einen ambulanten Pflegedienst oder eine andere Trägerschaft, die auf diesem Gebiet verantwortlich ist. Dadurch, dass die Kassen mit den Sozialträgern meist Verträge besitzen, gelingt eine gute Vermittlung und damit Versorgung auch im hauswirtschaftlichen Bereich, um den Hilfsbedürftigen Hilfestellung zu geben.

Wird eine eigens vorgeschlagene Haushaltshilfe für diese Dienste vorgeschlagen, dann nur, wenn es sich nicht um Verwandte bis zum zweiten Grad handelt, da ansonsten keine Entgeltleistung eintreten kann.


Das Pflichtprogramm

Das Pflichtprogramm zur Haushaltsführung:

  • Kinderbetreuung
  • Zubereiten von Mahlzeiten
  • Einkaufen von Lebensmitteln
  • Besorgen der erforderlichen Reinigungsutensilien
  • Abfall entsorgen
  • Reinigen sämtlicher Wohnräume
  • Pflege des häuslichen Umfeldes – Garten und Terrasse
  • Waschmaschine betätigen
  • Wäsche aufhängen
  • Bügeln
  • Aufräumen
  • Abstauben
  • Staub saugen
  • Geschirr abwaschen
  • Fenster putzen
  • Vorhänge waschen
  • Kleine Hilfsarbeiten im Pflegebereich im Einzelfall

Diese Tätigkeiten sind eigenständig zu erledigen.

Eine Haushaltshilfe ist zur äußersten Diskretion verpflichtet, das heißt, sie behält Stillschweigen über die räumliche Situation ihres Auftraggebers und die pflegerischen Zustände der Person. Eine Vertrauensbasis ist mit die wichtigste Voraussetzung. Auf beiden Seiten sollte ein gutes Einverständnis herrschen.

Die zeitlichen Abstände der Säuberungsarbeiten bestimmt sie in den meisten Fällen selbst, wann also die Fenster gereinigt, die Böden gewischt und die Schränke von Staub und Schmutz befreit werden. Das Kochen ist entweder auf den persönlichen Wunsch hin abzuwickeln oder nach Anweisung einer aufsichtsberechtigten Person, die den bettlägerigen Patienten oder dementen Kranken vertritt.


Häufige Fragen & Antworten

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Haushaltshilfe.

Wann kann eine Haushaltshilfe durch die Kranken- oder Pflegekasse bezuschusst werden?

Die Voraussetzungen sind dann erfüllt, wenn die betroffene Person im privaten Haushalt nicht mehr fähig ist, die alltäglichen Dinge wie Säubern der Wohnung und der Umgebung in vollem Umfange durchzuführen. Einkäufe und Zubereiten von Mahlzeiten fallen mit in diesen Bereich. Auf Anfrage bei den gesetzlichen Kassen und bei entsprechenden Voraussetzungen kann die Leistung der Haushaltshilfe in vollem Umfange finanziell übernommen werden.

Welche Tätigkeiten übernimmt diese Hilfskraft?

Eine vollumfangliche haushaltsnahe Erledigung von anfallenden Arbeiten in diesem Bereich gehört zum Tätigkeitsfeld einer Haushaltshilfe. Dies betrifft das Reinigen des gesamten Wohnraums wie auch die eventuelle Pflege des Gartens. Sie kauft ein, kocht, übernimmt die Wäschepflege und beaufsichtigt Kinder bis zum 12. Lebensjahr, wenn die Aufsichtsperson nicht dazu in der Lage ist.

Sollte die Haushaltshilfe fest angestellt sein oder reicht eine stundenweise Beschäftigung aus?

Das Beschäftigen einer Hilfskraft kann stundenweise auf Minijob-Basis oder auch in Festanstellung ganztägig erfolgen. Hier ist der Umfang der anfallenden Haushaltsarbeiten wesentlich, um die Arbeitszeit richtig einzuschätzen oder ob eventuell eine familiennahe Betreuungsperson unentgeltlich weitere Aufgaben übernimmt. Oft sind das oberflächliche Säubern eine Frage oder das Erledigen von Besorgungen für den Haushalt, so dass der zeitliche Umfang klein ausfällt.

Ist die illegale Anstellung einer aus dem Ausland stammenden Hilfskraft strafbar?

Die Beschäftigung von Arbeitskräften aus dem In- wie Ausland ohne Anmeldung ist immer mit einer Strafe verbunden, wenn die Behörden darauf aufmerksam werden. Diese sind unter Umständen sogar mit Freiheitsentzug belegt, aber mindestens mit einer empfindlichen Geldstrafe, die in die Tausende aufsteigt. Eine Anmeldung ist daher ratsam, auch deshalb, weil die Hilfskraft dann auch versichert ist, wenn im Einzelfall Krankheiten oder Ausfälle drohen.


Unser Fazit zur Haushaltshilfe

Eine Haushaltshilfe, welche selbst gesucht oder gestellt wird, tätigt alle haushaltsnahen Arbeiten. Sie ist jedoch nicht für die Pflege einer Person zuständig, kann aber im Einzelfall kleine Hilfsarbeiten übernehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen wie im Pflegestufensystem ist eine finanzielle Unterstützung aus der Kranken- oder Pflegekasse möglich.

Die Anstellung sollte fest geregelt sein und kann als stundenweiser Ersatz genauso wie ganztägig erfolgen. Eine illegale Beschäftigung von ausländischen Hilfskräften wird mit empfindlichen Strafen belegt. Die Hilfestellung wird von der Krankenkasse veranlasst, wenn die betroffene Personen die Haushaltsführung nicht mehr leisten können. Die Kinderbetreuung von unter 12-Jährigen ist mit inbegriffen. Zudem dürfen Verwandte bis zum zweiten Grad nicht auf eine finanzielle Unterstützung der gesetzlichen Kassen hoffen.

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