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Emission aus Kleinfeuerungsanlagen
Inhaltsverzeichnis
Gesundheitsbelastung durch Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen in zahlreichen Wohngebieten
Viele Haushalte heizen während der kalten Monate mit Kleinfeuerungsanlagen. Diese bergen jedoch vor allem in Wohngebieten ein großes gesundheitliches Risiko.
Durch Kleinfeuerungsanlagen wie Öfen und Kamine weißt die Luft vor allem im Winter einen hohen Feinstaubanteil auf.
Zudem steigt der Qualm in die Luft auf, sodass sich häufig eine Geruchsbelästigung bildet. Trotz des gesundheitlichen Risikos und der Geruchsbelästigung möchten dennoch viele Haushalte nicht auf ihre Heizanlagen verzichten.
Einsatz der Kleinfeuerungsanlagen
Obwohl inzwischen zahlreiche Beheizungsmöglichkeiten existieren, um die eigene Behausung während der kalten Monate im Jahr warm zu halten, verwenden immer mehr Menschen Kleinfeuerungsanlagen wie Öfen und Kamine. Häufig werden die Kleinfeuerungsanlagen zusätzlich zur Zentralheizung betrieben, um für noch mehr Wärme zu sorgen. Neben der erhöhten Wohnqualität und Behaglichkeit zeichnet sich das Heizen mit Kleinfeuerungsanlagen durch seinen Kostenfaktor aus, da Holz, Kohle und Pellets durchschnittlich günstiger sind als das Heizen mit der Zentralheizung. Zudem ist die Zentralheizung häufig in den Abend- und frühen Morgenstunden nicht im Betrieb, wohingegen der Ofen oder der Kamin den gesamten Tag hindurch verwendet werden kann.
Inzwischen steigt fast jährlich die Anzahl an Haushalten mit Kleinfeuerungsanlagen in Deutschland. Seit dem Jahr 2007 werden jährlich rund 400.000 häusliche Einzelraumfeuerstellen in Form von Pellet-, Dauerbrand- und Kaminöfen sowie Herde verkauft. Die Tendenz, dass der Verkauf sich weiterhin so stark hält, ist zudem gegeben. 2010 sollen in Deutschland ungefähr 15 Millionen Kleinfeuerungsanlagen in Deutschland in Betrieb gewesen sein. Hierbei nimmt die Anzahl an traditionellen Kohleöfen allerdings laufend ab. Zugleich steigt die Anzahl an Haushalten mit modernen Kachel- und Kaminöfen. 2015 besaßen circa 27 Prozent aller deutschen Wohnungen nicht nur eine Zentralheizung oder eine andere Heizungsanlage, sondern einen zweiten Wärmeerzeuger in Form von Kaminen oder Einzelöfen.
Steigende Luftverschmutzung
Die gestiegene Anzahl an Kleinfeuerungsanlagen besitzt jedoch nicht nur Vorteile. Vor allem in Wohngebieten kann in den Betriebsmonaten eine deutlich bemerkbare Luftverschmutzung gemessen werden. Die stetig steigende Luftverschmutzung beruht meist auf den unsachgemäßen Betrieb der Anlagen oder durch die Verwendung von technisch veralteten Kaminöfen und Kaminen.
Während einzelne veraltete bzw. unsachgemäße benutzte Anlagen in Wohngebieten eine eher kleine Rolle bezüglich Luftverschmutzung spielen, wirken sich vor allem mehrere dieser Anlagen in einem einzigen Wohngebiet negativ auf die Luftqualität und folglich auf die Gesundheit der Anrainer aus. Damit der Betrieb veralteter Einzelraumfeuerungsanlagen oder unsachgemäßer verwendeter Öfen und Kaminen Einhalt geboten wird, hat die Bundesregierung bereits wichtige Maßnahmen ergriffen. Diese wurden in der 1. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, bekannt als 1. BImSchV, festgehalten.
Gesetzliche Vorschriften
Sämtliche Betreiber einer Einzelraumfeuerungsanlage müssen sich an die Vorschriften, welche in der 1. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz niedergeschrieben wurden, halten. Die Einhaltung der Vorschriften wird sogar regelmäßig durch den Schornsteinfeger überprüft und bei Nichteinhaltung mit Konsequenzen geahndet.
Zunächst dürfen in den Anlagen nur naturbelassenes Holz wie Holzspäne, Holzpellets, Holzbriketts oder Scheitholz verwendet werden. Sämtliches Holz muss zudem lange genug gelagert worden sein. Andere Holzarten, vor allem verarbeitetes bzw. bearbeitetes Holz, darf nicht in den Anlagen zum Heizen eingesetzt werden.
Handelt es sich um veraltete Einzelraumfeuerungsanlagen, dürfen diese zugleich nicht in Betrieb genommen werden. Alte Einzelraumfeuerungsanlagen müssen schrittweise ausgetauscht werden, bevor sie wieder verwendet werden dürfen. Zudem dürfen offene Kamine nicht dauerhaft in Betrieb sein. Verfügt ein Haushalt über einen offenen Kamin, darf dieser nur gelegentlich verwendet werden.
Gefährlicher Geruch
Selbst wenn die Vorschriften eingehalten werden, besteht eine gesundheitliche Gefahr, welche durch den Betrieb von Kleinfeuerungsanlagen verursacht wird. Im Gegensatz zu anderen Energieträgern wie Erdgas oder Heizöl verursacht das Heizen mit Holz deutlich höhere luftverschmutzende Emissionen. Obwohl die Gefahr meist gering ist und bisher noch nicht deutlich festgestellt werden konnte, ob die Luftbelastung in allen Wohngebieten deutlich anstieg, wurden in einigen Wohngebieten eine Belastung mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, kurz PAK, sowie Feinstaub festgestellt. Die Belastung ist allerdings stets nur kurzzeitig aufgetreten.
Die kurzzeitige Belastung stieg nachweislich, wenn Inversionswetterlagen vorlagen und in einem einzigen Wohngebiet zahlreiche Haushalte gleichzeitig Holzöfen und Kamine betrieben. Vor allem die Holzfeuerungsabgase wirken sich hierbei negativ auf die Luft in den Wohngebieten. Durch diese stieg die Feinstaubbelastung merklich, was durch Luftmessungen, welche vom UBA in Auftrag gegeben wurde, bewiesen werden konnte.
PAK- und Feinstaubbelastung
PAK, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, entstehen, wenn eine Verbrennung unvollständig erfolgt. Nicht alle Verbindungen des Stoffgemisches besitzen hohe negative Auswirkungen auf den Körper. Dennoch können einige Verbindungen von PAK krebserregend sein. Die kleinen Partikel haften an emittierten Staubteilchen an. Sind sie sogar klein genug, atmet der Mensch sie unbewusst ein.
Die Belastung von Feinstaub genüg jedoch auch alleine, um eine Gefahr für den Menschen darzustellen. Die feinen, kleinen Partikel können durch leicht in die Atemwege vordringen. Je kleiner sie sind, desto einfacher geht dies. Ultrafeine Partikel, die kleinsten Feinstaubteilchen, können sogar in den Blutkreislauf gelangen. Von diesem aus gerbreiten sie sich bis in sämtliche Organe mitsamt dem Gehirn.
Sowohl die PAK- wie Feinstaubbelastung verursachen im Körper deutliche Schädigungen, welche mit bestimmten Symptomen einhergehen. Nachweislich hängen lokale Entzündungen in den Bronchien, Lungenalveolen und der Luftröhre sowie Schleimhautreizungen mit einer Feinstaubbelastung zusammen. Ebenfalls weisen die Blutgefäße eine verstärkte Plaquebildung auf. Auch können ein Schlaganfall, Krebs sowie neurologische Erkrankungen wie Morbus Parkinson und Demenz durch eine hohe Feinstaubbelastung verursacht werden.
Überschreitung der Werte
Einzelne Kleinfeuerungsanlagen, vor allem am Land, besitzen relativ wenig Auswirkungen auf ihre Umgebung und die Gesundheit der Anwohner. In Stadtlagen jedoch müssen zu der Emission, welche durch die Holzfeuerung entsteht, noch die vorherrschende Grundbelastung addiert werden. Bestimmte kleinräumliche Besonderheiten in Form von einem Eintrag von Kaminemissionen in den Wohnräumen von Nachbargebäuden können zugleich dafür sorgen, dass die geltenden Grenzwerte für die Feinstaubbelastung stark überschritten werden.
Laut EU-Richtlinie dürfen als Jahresmittelwert maximal 40 µg/m³ auftreten. Der 24-Stunden-Wert darf zudem nur 50 µg/m³ betragen. Dieser Wert darf nur an maximal 35 Tagen pro Jahr überschritten werden. Ein Gutachten, welches von der Weltgesundheitsorganisation 2013 in Auftrag gegeben wurde, bewies jedoch, dass die Werte möglicherweise zu hoch liegen und dadurch ein Gesundheitsrisiko entsteht. Zudem sind viele EU-Länder nicht in der Lage, die Grenzwerte für Feinstaub an sämtlichen vorhandenen Messstationen einzuhalten.
Schutz der eigenen Gesundheit
Da selbst von kleinen Feuerungsanlagen eine gesundheitliche Gefahr ausgeht, ist jeder Wohnungs- und Hausbesitzer, welcher im Besitz einer Kleinfeuerungsanlage ist, dazu aufgerufen, seine eigene Gesundheit durch bestimmte Maßnahmen zu schützen. Vor allem der Betrieb von Holzfeuerungsanlagen im geregelten Rahmen trägt maßgeblich dazu bei, die Umwelt und folglich die eigene Gesundheit weniger zu belasten.
Offene Kamine sollten nur selten in Betrieb genommen werden, da sie eine sehr hohe unkontrollierbare Emission von sich geben, gleichzeitig energetisch sehr ineffizient sind. Sie belasten die Innenraumluft deutlich stärker mit Schadstoffen als geschlossene Kamine. Zugleich sind sie als offene Feuerquelle eine besondere Gefahr für unabsichtlich verursachte Brände.
Ebenfalls sollten geschlossene Kaminöfen nicht dauerhaft in Betrieb sein. Ihre Emissionen belasten die Gesundheit in der gesamten Nachbarschaft stark. Geschlossene Kamine und Kaminöfen sollten deshalb maximal achtmal im Monat in Verwendung sein. Die Zumutbarkeit der Öfen hängt hierbei stark von der Umgebung ab. Je dichter sie ist, desto höher fällt die Belastung aus. Ist die Umgebung hingegen weit gestreut, können die Öfen öfter in Betrieb sein.
Bei Benutzung eines Kamins bzw. eines Kaminofens muss zudem die Herstellerempfehlung beachtet werden. Auch das Gespräch mit dem Schornsteinfeger bringt notwendige Hinweise. Unbehandeltes, trockenes Holz und geeignetes Brennmaterial sind zugleich die einzigen Brennmaterialien, welche in die Öfen gegeben werden dürfen. Verboten und außerdem ungeeignet zum Heizen sind Hölzer, welche gestrichen oder behandelt wurden. Faser- und Spanplatten sowie Sperrholz darf ebenso nicht geheizt werden. Papier, Pappe, Müll und brennbare Abfälle sollten gleichfalls nicht im Kamin verbrannt werden. Die Verbrennung von ungeeigneten Brennstoffen verursacht eine Schädigung der Gesundheit aller in der Nachbarschaft lebenden Menschen, sodass sie tunlichst unterlassen werden sollte.