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Sicherheit von Impfungen

by joe

Sicherheit von Impfstoffen mit Nullrisiko nur bei vollständiger Schutzimpfung

Das Wort Sicherheit ist von dem lateinischen Wort sēcūritās abgeleitet, ins Deutsche übersetzt sorglos beziehungsweise Fürsorge. Als Sicherheit wird ganz allgemein ein Zustand bezeichnet, der frei von jedweden unvertretbaren Risiken ist. Sicherheit bezieht sich sowohl auf Menschen und Tiere als auch auf Sachen oder Objekte.

Von einer Schutzimpfung, der umgangssprachlichen Impfe verspricht sich der Geimpfte eine geradezu hundertprozentige Sicherheit in Bezug auf den Krankheitserreger, gegen den er geimpft wird. Die Impfsicherheit ist zweigeteilt. Zum einen gilt sie für den Ausbruch der Krankheit, gegen die geimpft wird; zum anderen aber auch auf  den Impfvorgang selbst. Der ist, wie es heißt, oftmals nicht ganz ohne.

Sicherheit von Impfungen

Wie gut ist der Schutz vor der Krankheit, für die geimpft wird und welches Risiko besteht durch die Impfung selbst? Besonders die Impfe mit Lebendviren ist mit dem Risiko von Impfreaktionen sowie von Nebenwirkungen verbunden. Hier geht es darum, den Impfstoff so auszuwählen, dass das Impfrisiko möglichst gering bleibt beziehungsweise auf ein vertretbares Minimum reduziert wird.

Um das zu gewährleisten, muss der Impfling in der Weise aktiv mitarbeiten, dass die Schutzimpfung komplett durchgeführt werden kann. Von ihm wird erwartet, dass er alle vom Impfarzt vorgegebenen Termine pünktlich und gewissenhaft wahrnimmt, sie in dem Sinne einhält. Das gilt sowohl für die Grundimmunisierung als auch für alle sich daran anschließenden Auffrischungsimpfungen. Wenn das Impfschema greift, wie es genannt wird, dann  hat der Geimpfte ein Höchstmaß an Sicherheit, dass der Impfstoff so wirkt wie vorgesehen.


Beginnt bei Kindern

Sicherheit von Impfungen beginnt mit der Kindervorsorgeuntersuchung

In Deutschland sind die Kinder-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen Grundlage zur ärztlichen Früherkennung von Krankheiten bis zum sechsten Lebensjahr. Das sind die Vorsorgeuntersuchungen  U1 bis U9.

teddybär impfungSie werden im Kinder-Untersuchungsheft, dem bekannten Gelben Heft, vom behandelnden Haus- beziehungsweise Kinderarzt dokumentiert. Rechtsgrundlage dazu ist § 26 SGB V, des fünften Sozialgesetzbuches. Dort ist Näheres über die Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche geregelt.

Die Untersuchung U6 für den Zeitraum 10. bis 12. Lebensmonat beinhaltet unter anderem das Thema zeitgerechte Impfungen. Diese richten sich nach dem Impfkalender, der von der STIKO (Ständige Impfkommission) des Robert-Koch-Institutes RKI in Berlin aufgestellt wird. Darin sind die vorgegebenen respektive empfohlenen Impfungen aufgeführt.

Die Impfempfehlung beginnt im zweiten Lebensmonat mit der Kombiimpfe gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Polio, Hepatitis B, Pneumokokken sowie gegen Rotavirus. In den folgenden Jahren und Lebensjahren folgen vielfältige Auffrischungs- sowie Wiederholungsimpfungen, bis hin zur jährlichen Influenzaimpfe für die Generation 60plus.

Alle von der STIKO empfohlenen Impfungen sind für die gesetzlichen Krankenkassen Pflichtimpfungen nach § 20d  SGB V im Rahmen der nationalen Präventionsstrategie. Zur Reduzierung der Zahl an Injektionen empfiehlt die STIKO das Verwenden von Kombinationsimpfstoffen. Diese regelmäßigen Impfungen geben das höchstmögliche Maß an Sicherheit vor einer Erkrankung durch den jeweiligen Erreger.


Infektionsschutzgesetz

Zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten

Das IfSG verfolgt als Rechtsgrundlage den Zweck, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen sowie ihre Weiterverbreitung zu verhindern. In § 2 IfSG werden die dafür infrage kommenden Begriffe näher definiert. Unter laufender Nummer 9 ist die Schutzimpfung genannt.

IfSG – Schutzimpfung: Sie ist die Gabe eines Impfstoffes mit dem Ziel, vor einer übertragbaren Krankheit zu schützen. Das ist klar & deutlich ausgedrückt und dennoch im Einzelfall nicht einfach.

Als Impfschaden wird unter Nummer 11 die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung bezeichnet. Ein Impfschaden liegt auch dann vor, wenn mit vermehrungsfähigen Erregern geimpft wurde und dadurch eine andere, als die geimpfte Person geschädigt wurde. Daraus ergibt sich im Umkehrschluss die Notwendigkeit, ein Höchstmaß an Sicherheit von Impfungen zu gewährleisten.

Über Schutzimpfungen sowie andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe ist in § 20 IfSG Näheres zur sachlichen Zuständigkeit zwischen Bund, Ländern sowie örtlichen Gesundheitsämtern geregelt. Auch hier hat die Sicherheit von Impfungen sowie der Impflinge oberste Priorität.


Risiken & Nebenwirkungen

Reaktion, Komplikation oder Nebenwirkung bei der Impfung

Die Impfreaktion, allgemein auch Impfkrankheit genannt, ist eine normale, gängige Immunantwort auf die Impfung. Zu ihr gehören harmlose Beschwerden wie lokale Hautreaktionen an der Injektionsstelle mit Rötung oder Schwellung.

Als eine Impfkomplikation wird der vorübergehende therapiebedürftige gesundheitliche Zustand des Impflings bezeichnet; und darüber hinaus eine Situation, die zu bleibenden, durch die Impfung ausgelösten Schäden führt. Dieses Risiko liegt im statistischen Bereich von 1:10.000 bis hin zu 1:1 Mio.

In derartigen Fällen geht der Impfarzt nach der folgenden Ausschlussmethode vor:

  1. Passt die Erkrankung im Hinblick auf die aufgetretenen Symptome zu der verabreichten Impfung?
  2. Ist das Intervall zwischen Impfung und Beginn der fraglichen Komplikation kausal?
  3. Mit welcher Sicherheit sind andere Krankheiten, die in der Ausprägung ähnlich verlaufen könnten, ausgeschlossen?

Reaktionen – Bedenklich?

Leichte Reaktionen sind das beste Zeichen dafür, dass der Impfstoff vom Körper auf-, besser gesagt angenommen wird.

spritze impfung impfbereitschaftStatistisch liegen derartige Reaktionen bei zwei Prozent bis zu ein Fünftel der Geimpften. Diese sind ein bis drei Tage lang etwas gehandicapt mit leichtem Frösteln, Unwohlsein, Kopfschmerzen sowie auch Verdauungsbeschwerden.

Das beste Zeichen dafür, dass es sich um keine Besorgnis erregende  Reaktionen handelt, ist das automatische Nachlassen, also ohne Hinzutun des Geimpften. Bei einer Hühnerweißallergie kann mit spürbareren Impfreaktionen gerechnet werden; sie müssen jedoch nicht zwangsläufig eintreten.

Der Impfarzt sollte vorab über diese Allergie informiert werden. Erfahrungsgemäß bleibt der Impfling in solchen Fällen für ein, zwei Stunden zur  Beobachtung in der Arztpraxis. Bei einer schweren Hühnereiweißallergie empfiehlt sich die Impfe ambulant im Krankenhaus.


Deutsche Impfsicherheit

Wie hoch ist die Sicherheit von Impfungen in Deutschland?

Regelrechte Impfkomplikationen sind in der heutigen Zeit so gut wie ausgeschlossen. Sowohl die Einzel- als auch die Kombiimpfstoffe sind so weit fortentwickelt worden, dass die meisten der Eventualitäten einbezogen respektive ausgeklammert sind.

Das Überwachungssystem zur Impfsicherheit sowie zu Impfkomplikationen ist in Deutschland dicht und geradezu lückenlos. So werden schon erste Verdachtsmomente auf Impfkomplikationen vom Impfarzt dem örtlichen Gesundheitsamt gemeldet.

Darüber hinaus werden die Daten an das Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, eher bekannt als Paul-Ehrlich-Institut PEI im hessischen Langen weitergereicht. Dieser Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit ist  nach seinem ersten Direktor, dem deutschen Mediziner und Nobelpreisträger Paul Ehrlich benannt. Hier werden alle Impfnebenwirkungen erfasst, ausgewertet und analysiert. Grundlage dafür sind die internationalen Standards der Weltgesundheitsorganisation WHO.


Fazit zur Impfsicherheit

Als Resümee bleibt festzuhalten:

Heute, Mitte der 2010er Jahre sind jegliche Impfungen in Deutschland absolut sicher. Mögliche geringfügige Einschränkungen sind eher rhetorischer Natur, oder aber zum meistens theoretischen Schutz vor möglichen Schadensersatzansprüchen durch Versicherungen.

Ärztliche Fehler oder Verwechslungen des Impfstoffes sind sehr selten, ebenso wie wirklich ernsthafte Nebenreaktionen. Für Impfschäden gelten ganz allgemein die Regelungen und Bestimmungen des sozialen Entschädigungsrechts nach dem Bundesversorgungsgesetz. Die Beurteilung, ob eine im zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfe eingetretene gesundheitliche Schädigung durch die Impfung verursacht wurde, ist Aufgabe des jeweiligen Landesversorgungsamtes.

Wer durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag hin eine Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz. Grundlage dafür ist § 60 IfSG. Gegen eine ablehnende Entscheidung des Versorgungsamtes ist der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen.

Dem Betroffenen sollte bewusst sein, dass ein solcher Weg so lang wie schwierig ist. Auch hier gilt der Grundsatz: Wer klagt, der muss beweisen. Umgekehrt wird der Beklagte sämtliche Möglichkeiten ausschöpfen, damit die Klage abgewiesen wird. Daraus entwickelt sich erfahrungsgemäß ein insgesamt unerfreulicher  bis hin zu nervenzehrender Rechtsstreit.

Gottseidank sind derartige Vorkommnisse äußerst selten – dank der heutigen Sicherheit von Impfungen in Deutschland!

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