hpv-Impfung für Mädchen im Kindesalter angebracht bis notwendig
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Die Kurzfassung hpv steht für Humane Papillomaviren, auch Papillomviren genannt. Das sind DNA-Viren, die heutzutage in der Forschung und Medizin in rund zehn Dutzend unterschiedliche Virentypen aufgeteilt sind. als dna-Viren werden solche Viren bezeichnet, deren Genom, also Erbmaterial aus dna besteht.
hpv infizieren das Deck- sowie das Drüsengewebe, die Epithelzellen von Haut und Schleimhäuten. Daraus kann sich ein unkontrolliertes, tumorartiges Zellwachstum entwickeln. Die in aller Regel gutartigen Tumore führen zur Warzenbildung als Geschwulst der oberen Hautschicht an der Infektionsstelle. Im Anal- sowie im Genitalbereich können sich, beispielsweise durch den Geschlechtsverkehr, auf diesem Wege Genitalwarzen bilden.
Deutlich schlimmer und gesundheitlich gefährlicher sind bösartige hpv-Typen, die bei Frauen einen Gebärmutterhalskrebs verursachen. Eine der Hauptursachen für die Übertragung des hpv ist ungeschützter Sexualverkehr. Seit Beginn der 2010er Jahre, genauer gesagt seit dem Jahr 2014, wird vom RKI, dem Robert-Koch-Institut in Berlin die Schutzimpfung gegen Humane Papillomaviren, die hpv-Impfung empfohlen beziehungsweise dringend angeraten.
Angesprochen sind Mädchen im Alter ab 9 bis etwa 13, 14 Jahren. Entscheidend ist, dass die hpv-Impfung frühzeitig vor dem ersten Sexualkontakt durchgeführt wird. Ihr Ziel ist die Vermeidung von Gebärmutterhalskrebs.
Infektion durch unterschiedliche hpv-Typen möglich
Die Gefahr einer hpv-Infektion liegt überwiegend darin, dass sie zunächst gar nicht als solche erkannt oder wahrgenommen wird. Oftmals bleibt die Virusübertragung bis auf Weiteres unerkannt. Die ebenso zahlreichen wie vielfältigen Virentypen werden in die Gruppen Low-Risk, mögliche High-Risk sowie in High-Risk unterteilt. Etwa ein Dutzend von ihnen ist von der IARC, der International Agency for Research on Cancer, zu Deutsch Internationale Agentur für Krebsforschung als einer Organisation der Weltgesundheitsorganisation WHO mit Sitz im französischen Lyon offiziell als krebserregend eingestuft. Das geschah bereits Mitte der 2000er Jahre.
Anhand von Forschungsergebnissen ist mittlerweile erwiesen, dass diese Viren überwiegend, aber nicht ausschließlich an der Entstehung von Gebärmutterhalskrebs beteiligt sind. Sie sind auch bei Krebserkrankungen von Anus, Penis, Rachenraum und Vulva nachgewiesen; im Grunde genommen überall dort, wo unterschiedlicher sowie ungeschützter Geschlechtsverkehr genital, anal beziehungsweise oral stattfindet.
Wenn die krankheitsbedingte Hautveränderung erkannt beziehungsweise entdeckt wird, dann ist es buchstäblich Fünf vor Zwölf, man muss sagen zu spät. Jetzt kann nur noch darauf gehofft werden, dass es sich um eine gutartige Condylomata acuminata, eine Feig-, Genital- oder Feuchtwarze als Viruserkrankung handelt. Zu den als High-Risk eingestuften Typen gehören in erster Linie die hpv mit den Nummern 16 und 18.
Krankheitsbild auf den ersten Blick wenig besorgniserregend
In Bezug auf den Schutz junger Frauen steigt das hpv-Risiko mit der Zahl an Sexualpartnern. Eine Infektion kann, sie muss jedoch nicht zu einem medizinischen Krankheitsbild führen. Die Chancen, dass die Infektion von selbst ausheilt, liegen aus statistischer Sicht deutlich über 50 Prozent.
Doch was ist wenn nicht? Zu den sichtbaren Erkrankungsmerkmalen gehören kleine Feigwarzen in der Größe von wenigen Millimetern bis zu einigen Zentimetern Durchmesser. Bei Frauen treten sie vorwiegend im Genitalbereich sowie in der Scheide und am Gebärmuttermund auf. Der Gebärmutterhals verbindet die Scheide mit der Gebärmutter.
Eine hpv-Erkrankung in diesem „Verbindungsstück“ kann sich bei einem chronischen Krankheitsbild über Jahre hinweg entwickeln. Möglichkeiten zu einer Früherkennung bieten die regelmäßigen Krebsvorsorgeuntersuchungen. Damit es zu dieser unerfreulichen Entwicklung und Situation erst gar nicht kommt, ist eine hpv-Impfung so empfehlenswert wie notwendig.
hpv-Impfung wirkt schutzaufbauend
Nachdem die STIKO, die Ständige Impfkommission am RKI Mitte der 2000er Jahre das Mindestalter zur hpv-Impfung junger Frauen auf 16 Jahre plus festgesetzt hatte, wurde knapp zehn Jahre später die Grenze deutlich auf das neunte Lebensjahr abgesenkt. Das hat zwei Gründe; zum einen die zunehmend frühere sexuelle Aktivität der Mädchen, zum anderen die unveränderte Mehrjahresfrist, um im Mädchenkörper bis zum ersten Jugendsex den hpv-Schutz wirksam aufgebaut zu haben.
Der Impfschutz muss ab dem ersten Sexualkontakt vollumfänglich wirken, um ein Anstecken zu vermeiden respektive auszuklammern. Heutzutage, Mitte der 2010er Jahre, wird als Kombiimpfe der Zweifachimpfstoff gegen die beiden High-Risk hpv-Typen 16 und 18 verwendet, und alternativ dazu ein Vierfachimpfstoff gegen die Typen 6, 11, 16 und 18. Seit dem Jahr 2016 werden diese beiden Varianten um einen Neunfachimpfstoff ergänzt, mit dem zusätzlich noch die hpv-Typen 31, 33, 45, 52 und 58 erfasst werden.
In diesem Mädchenalter von 9 bis 14 Jahren entscheidet der Arzt, ob in ein oder zwei aufeinanderfolgenden Dosen geimpft wird. Abhängig vom ausgewählten Impfstoff sollte zwischen den beiden Teilimpfungen ein Zeitraum von fünf bis sechs, keinesfalls jedoch mehr als dreizehn Monate liegen. Durchgeführt wird die hpv-Impfung vom Kinderarzt, einem Jugend- oder einem Allgemeinmediziner, und natürlich auch in jeder gynäkologischen Praxis.
Impfreaktionen und Nebenwirkungen sind vernachlässigbar
Im Gegensatz zu so manch anderer Impfung im jungen Kindesalter sind bei der hpv-Impfung keine gravierenden Reaktionen oder Nachwirkungen zu befürchten. Mit einer leichten Rötung oder Schwellung der Impfeinstichstelle kann die Jugendliche gut leben. Eins wie das andere ist im Gegenteil ein gutes Zeichen dafür, dass der Körper den Impfstoff „verarbeitet“.
Mögliche weitere Reaktionen wie Fieber, Juckreiz, Übelkeit oder Kopfschmerzen sind ausgesprochen selten. Allergische Reaktionen auf den Impfstoff sind möglich, wohingegen spürbare Nebenwirkungen eher ausgeschlossen sind. Die hpv-Impfe muss mit ihren jeweiligen Impfstoffen auf bestimmte Unverträglichkeiten der jungen Frau genau abgestimmt werden.
Ihr sollte Folgendes bewusst sein: Da sich die hpv-Impfung immer nur und ausschließlich auf die jeweiligen hpv-Typen bezieht, ist eine spätere hpv-Infizierung mit einem anderen Virustyp nicht hundertprozentig ausgeschlossen. Vor diesem Hintergrund ersetzt die hpv-Impfung in keiner Weise die regelmäßige, nach wie vor wichtige Krebs-Früherkennungsuntersuchung. Mittlerweile wird die hpv-Impfung auch für Mädchen ab dem neunten Lebensjahr von der Krankenkasse bezahlt. Bisher war die Kostenübernahme, ebenfalls auf Grundlage der STIKO-Empfehlung, auf das Mädchenalter ab dem zwölften, aufwärts bis zum siebzehnten Lebensjahr begrenzt.