Wer ständige Schmerzen im Knie hat, bekommt häufig die Diagnose Arthrose. Zwar ist Arthrose nicht vollständig heilbar, doch kein Arthrose-Patient muss die Schmerzen dauerhaft ertragen. Es gibt mittlerweile eine Vielzahl an Behandlungsmethoden, doch welche davon übernimmt die Private Krankenversicherung (PKV) und auf welcher Rechnung bleibt der Patient Sitzen?
Die Hyaluronsäuretherapie
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Hyaluronsäure ist die natürliche Gelenkschmiere, die in jedem gesunden Knie in ausreichendem Maß vorhanden ist. Bei der Arthrose ist meist nicht mehr genug davon vorhanden und aus diesem Grund reibt die Knorpelschicht vereinfacht ausgedrückt auf dem Trockenen. Dadurch wird die Knorpelschicht abgenutzt und der Patient leidet unter heftigen Belastungsschmerzen. Während früher diese Schmerzen nur symptomatisch mit Kortison, Antirheumatika und ähnlichen Medikamenten behandelt wurden, gibt es heute Hyaluronsäurepräparate, die mittels einer Spritze in das betroffene Gelenk eingebracht werden.
Diese Injektionen werden in der Regel 3-5 Mal in Abständen von jeweils einer Woche wiederholt und sollen dann etwa 12 Monate wirken. Da sie die Viskosität der Gelenkflüssigkeit wieder erhöhen, sodass das Gelenk wieder gut geschmiert wird, können die Beschwerden während dieser Zeit deutlich gemildert werden. Während die gesetzlichen Krankenkassen eine Kostenübernahme grundsätzlich ablehnen, zahlt die PKV die Behandlungskosten von etwa 50 Euro pro Injektion, in der Regel komplett.
Die Magnetfeldtherapie
Hierbei handelt es sich um eine alternativmedizinische Behandlungsmethode, deren positive Wirkung bisher nicht wissenschaftlich belegt wurde. Allerdings wurden in Experimenten durchaus Reaktionen an den Zellkulturen beobachtet und die Erregungsleitung isolierter Nerven zeigten auch Veränderungen. Aufgrund dieser vagen Prognosen werden die Kosten einer solchen Behandlung auch sowohl von den Krankenkassen als auch von der PKV nicht übernommen.
Die Akupunktur
Während die Akupunktur vor noch gar nicht langer Zeit noch als „Humbug“ abgetan wurde, ist sie seit 2007 sogar als Therapie von chronischen Rücken– und Knieschmerzen von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt und in ihrem Leistungskatalog aufgenommen worden. Vor allem bei einer chronischen Kniegelenksarthrose übernimmt die PKV im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte, sämtliche Kosten einer Schmerztherapie mittels Akupunktur. Einige Versicherungen übernehmen hierbei sogar die Heilpraktikerleistungen. Die Voraussetzungen, dass ein Arzt oder Heilpraktiker eine Akupunktur überhaupt durchführen darf und diese dann auch abgerechnet werden kann, ist sowohl ein Nachweis der 80-stündigen Kurse „Spezielle Schmerztherapie“ wie auch „Psychosomatische Grundversorgung“.