Ein Todesfall ist eingetreten – Was ist jetzt zu tun?
Todesfälle sind leider etwas Alltägliches – etwa, wenn ein Verwandter schlicht an Altersschwäche verstirbt.
Doch die wenigsten Menschen wissen, wie sie sich nun zu verhalten haben, welche Schritte gegangen werden müssen, wer verständigt werden muss – im Angesicht der Trauer sorgen diese Fragen erst einmal für Verwirrung.
Der Schock sitzt tief, die Trauer ist groß und dennoch muss gehandelt werden. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht darüber, was bei einem Todesfall zu tun ist.
Table of Contents
Todesfall – und jetzt?
Inhaltsverzeichnis
Der folgende Artikel zeigt deshalb Schritt für Schritt, wie es bei einem „normalen“ Todesfall ablaufen sollte, bei dem ein Verwandter Zuhause verstirbt.
Natürlich können sich vor allem die ersten Punkte je nach Todesumstand unterscheiden. Diese Unterschiede werden aber gesondert vermerkt.
1. Arzt verständigen
Bis ein Mensch verstirbt können Stunden oder Tage vergehen. Dennoch gibt es einige untrügliche Zeichen für den bevorstehenden Tod:
Anzeichen für den bevorstehenden Tod sind:
- Der Puls beschleunigt sich, wird aber flacher
- Die Körpertemperatur sinkt, die Extremitäten fühlen sich kalt an
- Die Muskeln erschlaffen
- Die Atmung wird flacher, langsamer und teilweise auch unregelmäßig
Dass der Todesfall eingetreten ist, ist aus diesen Vorzeichen schwer zu deuten, da vor allem fast unfühlbarer Puls und Atmung, insbesondere wenn sie mit einer Bewusstlosigkeit einhergehen, von vielen fälschlich interpretiert werden.
Wirklich sichergehen kann man nur:
- Wenn sich gar keine Pupillenreflexe mehr zeigen
- Wenn ein unter die Nase gehaltener Spiegel (möglichst kühl) nicht beschlägt
Spätestens dann sollte ein Arzt verständigt werden, der den Tod offiziell feststellt. Diese Aufgabe kann der Hausarzt übernehmen.
Ist er nicht zu erreichen, kann über die 112 der Notarzt gerufen werden.
Alle anderen Ärzte sind gesetzlich verpflichtet, im Totenschein „Todesart unbekannt“ zu vermerken und anschließend die Polizei hinzu zu ziehen – dies ist jedoch Routine und kein Grund zur Besorgnis.
2. Unterlagen heraussuchen
In den Stunden unmittelbar nach dem Tod ist man verständlicherweise aufgewühlt. Aus diesem Grund sollte dieser Schritt möglichst schon in den Tagen zuvor durchgeführt werden.
Er befasst sich mit dem Zusammensuchen der wichtigsten Unterlagen für den Todesfall. Also:
- Personalausweis
- Familienbuch der Eltern (bei ledigen Verstorbenen)
- Heiratsurkunde (bei verheirateten Verstorbenen)
- Versicherungsunterlagen
- Testament (falls dies vom Verstorbenen aufbewahrt wurde, muss es sofort an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet werden)
- Weitere Verfügungen (Organspenderausweise, Hinweise zur Bestattungsart usw.)
Mit dem vom Arzt ausgestellten Totenschein muss nun binnen 48 Stunden beim zuständigen Standesamt eine Sterbeurkunde beantragt werden – die offizielle Dokumentation des Todes.
Deshalb ist es sinnvoll, sich mehrere Exemplare ausstellen und beglaubigen zu lassen.
3. Bestatter informieren
Der Totenschein ist ausgestellt. Nun haben Angehörige 36 Stunden lang die Möglichkeit, sich am Totenbett zu verabschieden. Spätestens dann aber wird es Zeit, einen Bestatter auszuwählen. Sollte der Verstorbene zu Lebzeiten einen sogenannten Bestattungs-Vorsorgevertrag abgeschlossen haben, erübrigt sich die Suche. Falls nicht, müssen Angehörige diese Aufgabe übernehmen.
Vor allem wenn der Tod nachts eingetreten ist, wird der Bestatter zunächst den Toten nur abholen und in einem Kühlraum zwischenlagern. Am nächsten Tag sollte man ihn dann aufsuchen und das weitere Vorgehen besprechen.
4. Angehörige informieren
Angehörige, Freunde und weitere Personen informieren
Spätestens am Tag nach dem Tod obliegt es nun den Angehörigen, den Tod publik zu machen. Im Gegensatz zu den bisherigen Punkten gibt es hier keine festgelegte Reihenfolge, die Auswahl der zu informierenden Personen muss selbst übernommen werden.
Dabei kann folgende Abfolge jedoch als Leitlinie dienen:
- Verwandte (in der Reihenfolge des Verwandtschaftsgrades)
- Freunde (idealerweise nur wirklich enge Freunde)
- Nachbarn, mit denen der Tote eng verbunden war
- (ehemalige) Kollegen (falls der Verstorbene im Ruhestand war)
- Arbeitgeber (falls der Verstorbene noch arbeitete. Dies ist vor allem für die berufsseitige Abwicklung des Todes wichtig)
- Vereine, Parteien usw. in denen der Tote engagiert war
Welche Personen persönlich informiert werden und bei welchen ein Anruf genügt, müssen Angehörige indes selbst entscheiden. Dabei gilt es heutzutage aber nicht mehr als pietätlos, wenn jeder, außer den allernächsten Angehörigen (die bei einem zu erwartenden Tod ja sowieso vor Ort sein werden) per Telefon informiert wird.
5. Versicherungen benachrichtigen
Dieser Punkt ist wichtig, denn hier kann es bei Versäumnissen zu Problemen kommen. Die meisten Versicherungen, die etwas mit dem Tod zu tun haben, also beispielsweise Lebens- und Sterbegeldversicherungen, verlangen explizit, binnen einer sehr kurzen Frist über den Tod informiert zu werden, sonst können sie die Leistungen verweigern. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die im Totenschein angegebene Uhrzeit.
- Lebensversicherung: Maximal 72 Stunden
- Unfallversicherung mit Todesfall-Leistungen: 48 Stunden
- Sterbegeldversicherungen: i.d.R. 24-48 Stunden
Bei allen anderen Versicherungen, etwa Hausrats-, oder Kfz-Versicherungen gelten wesentlich längere Fristen oder im Fall der Krankenversicherung, die automatisch mit dem Tod erlischt, auch gar keine. Hier bietet es sich an, sich erst nach der Beisetzung mit dieser Aufgabe zu befassen.
Für die in der Liste genannten Träger reicht in der Regel ein Anruf. Meist können dann die notwendigen Unterlagen (Lebensversicherungen werden beispielsweise das Einsenden des Original-Vertrages verlangen) mit mehr zeitlichem Spielraum eingereicht werden. Auch Versicherer wissen, dass der Tod für die Angehörigen eine emotionale Ausnahmesituation ist, in der sie anderes im Kopf haben, als Versicherungsunterlagen.
6. Ausarbeitung mit dem Bestatter
Konkrete Ausarbeitung mit dem Bestatter
Der Tag nach dem Todeseintritt wird für die Angehörigen arbeitsreich. Allerdings ist bis zur Bestattung noch mehr zu tun. Dazu gehört, sich mit dem Bestatter zusammenzusetzen und die Beerdigungs-Modalitäten zu planen.
In erster Linie gehört dazu:
- Art der Bestattung (Erd-, See-, Feuerbestattung usw.)
- Ort der Bestattung (immer unter der Prämisse, dass in Deutschland praktisch ausnahmslos eine Friedhofspflicht gilt)
- Art des Grabes (Urnengrab, Einzelgrab, Familiengrab etc.)
- Weitere Leistungen des Bestatters wie Sarg, Ausgestaltung der Trauerfeier…
Aus diesen Faktoren plus der Arbeit des Bestattungsunternehmens wie Präparierung des Leichnams, Transport und Durchführung der Bestattung, errechnen sich letztendlich die zu erwartenden Kosten der Beisetzung. Summa summarum kommen hier für eine normale Bestattung rund 10000 Euro zusammen.
Hat der Verstorbene jedoch eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen, trägt das Versicherungsinstitut diese Kosten.
Die Zahlungsreihenfolge ist:
- Per Vertrag eingesetzte Einrichtungen oder Personen (also beispielsweise die Sterbeversicherung oder eine explizit genannte Person)
- Die Erben
- Unterhaltspflichtige Personen
- Öffentlich-Rechtlich Verpflichtete (Ehegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, Großeltern, volljährige Geschwister und Enkel – in dieser Reihenfolge)
Vor allem für stark mitgenommene Angehörige empfiehlt es sich, das Maximum an Aufgaben zu übertragen, selbst wenn dies mit Kosten verbunden ist. Denn dann muss man sich nicht persönlich um Dinge wie Grabauswahl und Kommunikation mit der zuständigen Gemeinde bzw. Kirche kümmern.
7. Planung der Trauerfeier
Je nach Leistungsumfang des Bestatters werden entweder er oder die Angehörigen des Verstorbenen nun den Termin für die Trauerfeier in Abstimmung mit Friedhofsträger und Kirche festlegen. Auch hier gibt es keine festgelegte Reihenfolge.
Der vielleicht erste Schritt kann aber darin bestehen, in der Tageszeitung eine Traueranzeige aufzugeben. Das ist schon deshalb wichtig, weil es praktisch unmöglich ist, sich persönlich bei allen zu melden, die sich vom Verstorbenen verabschieden möchten.
Und es ist gleichzeitig auch die einzige Möglichkeit für Angehörige, diesen weiteren Bekanntenkreis davon in Kenntnis zu setzen, dass man ein Begräbnis in aller Stille wünscht oder sonstige Wünsche hat (Etwa: „Wir bitten, von Beileidsbekundungen abzusehen und statt Blumen eine Spende an XYZ einzureichen“).
Ist dies erledigt, muss der Blumenschmuck für die Trauerhalle und das Grab bei einer Gärtnerei bestellt werden – auch hier gilt, dass diese Leistung auch vom Bestatter übernommen werden kann.
Was die Trauernden allerdings hernach selbst übernehmen müssen, ist die Bestimmung einer Lokalität für eine etwaige Trauerfeier nach der Beisetzung. Beerdigungskaffee oder Leichenschmaus sind zwar heutzutage keine Pflicht, aber vor allem in ländlichen Regionen verbreitet.
Um allerdings die Kosten in einem überschaubaren Rahmen zu halten, empfiehlt es sich, den Personenkreis durch Einladungen einzugrenzen. Dies kann ganz einfach (fern-) mündlich geschehen.
Auch zu den Aufgaben gehört es, für die Beisetzungszeremonie, falls gewünscht, einen Trauerredner zu bestimmen sowie etwaige andere Wünsche, die der Verstorbene vielleicht zu Lebzeiten geäußert hat (also beispielsweise bestimmte Musik).
8. Nach der Beisetzung
Wie aus den vorherigen Punkten ersichtlich, sind die rund sieben Tage zwischen Eintritt des Todes und der Beerdigung für die nächsten Angehörigen meist mit so viel Arbeit beladen, dass kaum Zeit bleibt, sich wirklich mit seiner Trauer zu befassen.
Dies sollte nun, gerade weil der Verstorbene bestattet wurde, in Angriff genommen werden, denn für viele beginnen erst jetzt die unterschiedlich stark ausgeprägten Trauerphasen. Wie man mit der Trauer umgeht, ist von Mensch zu Mensch verschieden. Keinesfalls sollte man jedoch die, die nun Beistand benötigen, alleine lassen.
Allerdings wartet nun auch noch weitere Arbeit, wenngleich weniger als vor der Beerdigung:
- Für die Trauergäste sollten Dankeskarten verschickt werden. Alternativ bietet sich eine weitere Zeitungsanzeige an.
- Alle Versicherungen und sonstigen Mitgliedschaften in Institutionen, die noch nicht gekündigt wurden, sollten nun beendet werden.
- Falls der Verstorbene alleine lebte, sind Abonnements, Energieversorger und Telefonanbieter zu benachrichtigen.
- Auch das Internet-Zeitalter muss bedacht werden: Facebook hat mehrere Möglichkeiten, mit den Accounts von Verstorbenen zu verfahren.
- Nach der Testamentseröffnung ist, falls man betroffen ist, ein Erbschein zu beantragen. Dieser enthält, basierend auf dem Inhalt des Testaments und/oder der gesetzlichen Erbreihenfolge den rechtlichen Nachweis, dass man Erbe ist. Beispielsweise können Banken den Schein verlangen, bevor ein Erbberechtigter an das Konto des Verstorbenen herankann.
Wenn dann der große Trubel abgeebbt und die Trauer weitestgehend bewältigt ist, wird es Zeit für den wahrscheinlich letzten Schritt des Todesfalls: Die Beauftragung eines Steinmetzes und das Aussuchen eines passenden Grabsteins samt Inschriften.
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