Hebamme ist einer der ältesten, durch Frauen ausgeübte, Berufe. Schon in der Antike gab es Hebammen, die Geburtshilfe leisteten. Seit gerade mal etwa dreißig Jahren ist es auch Männern erlaubt, diese Tätigkeit zu verrichten. Jedoch wird dies in Deutschland dann als Entbindungspfleger bezeichnet, nicht als Hebamme.
Doch was macht eine Hebamme bzw. ein Entbindungspfleger eigentlich? Und ab wann benötigt man die Geburtshilfe?
Was eine Hebamme genau macht, worauf Sie bei der Wahl achten sollten, wie das Berufsfeld aussieht und alle weiteren wichtigen Informationen, finden Sie nachfolgend.
Table of Contents
Was ist eine Hebamme?
Inhaltsverzeichnis
Hebammen bieten ihre Hilfe bei der Geburt eines Kindes an, aber auch vor und nach der Geburt, stehen sie zur Unterstützung für schwangere Frauen zur Verfügung.
Eine Hebamme darf in der Schwangerschaft die Vorsorgeuntersuchungen durchführen. Darunter fallen zum Beispiel die Kontrollen des Blutdrucks, des Urins sowie Blutabnahmen. Auch das Gewicht der Schwangeren und wie das Kind im Bauch liegt, kann durch die Hebamme kontrolliert werden.
Entbindungspfleger können zudem die kindlichen Herztöne erfassen und dürfen Eintragungen in den Mutterpass durchführen. Zudem können Hebammen auch die allgemeine Ansprechpartnerin für Schwangere sein, wenn es um Fragen rund um die Schwangerschaft und Stillzeit geht. Nur die Ultraschalluntersuchungen ist den Entbindungspflegern nicht erlaubt, durchzuführen.
Ausbildung & Praxis
Um als Hebamme tätig sein zu dürfen bedarf es einer dreijährigen Ausbildung, die aus Theorie und Praxis zusammengesetzt ist. Mindestens 1.600 Stunden Theorie in einer Hebammenschule und 3.000 Stunden praktische Ausbildung in Krankenhäusern sind Pflicht, bevor die Prüfung zur Hebamme abgelegt werden kann.
Voraussetzungen für die Ausbildung ist ein Mindestalter von 17 Jahren und ein Realschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung. Zudem müssen angehende Bewerberinnen die gesundheitliche Eignung haben.
Die Ausbildung zur Hebamme umfasst medizinische, psychologische, naturwissenschaftliche, rechtliche und organisatorische Inhalte. Es werden wichtige Grundlagen der Tätigkeit als Hebamme vermittelt. Von der Gynäkologie und Geburtshilfe bis zur Kinderheilkunde und Arzneimittellehre, sowie Berufs-, Staatsbürgergesetzen, lernen die Auszubildenden in der Theorie alle relevanten Inhalte, die für die praktische Arbeit von Nutzen sind.
Der praktische Teil findet unter anderem im Kreißsaal, der Wochenstation, im Neugeborenenzimmer als auch in der Kinderklinik und im Operationssaal statt. Zusätzlich wird während der Ausbildung, im sogenannten Externat, ein Einblick in die freiberufliche Tätigkeit ermöglicht. In dieser Phase der Ausbildung geht es in Praxen und Geburtshäuser, wo direkt an der Seite von freiberuflichen Hebammen, ein Teil der praktischen Ausbildung absolviert wird.
Am Ende der Ausbildung wird an einer Hebammenschule ein Staatsexamen abgelegt. Die Prüfung beinhaltet einen praktischen, einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung berechtigt dann zur Führung der Berufsbezeichnung „Hebamme“.
Aufgaben & Hilfe
Die Vorsorgeuntersuchungen können auch durch eine Hebamme durchgeführt werden und in den Mutterpass eingetragen werden. Außerdem bieten die Entbindungspfleger Geburtsvorbereitungskurse für werdende Mütter und auch für Paare an. Die Betreuung durch die Hebamme, während der Schwangerschaft, bei der Geburt und auch bis zu acht Wochen nach der Geburt, werden von den Krankenkassen übernommen.
Und so steht die Hebamme Tag-und Nacht zur Verfügung. Während der Wochenbettbetreuung übernimmt sie die Nachsorge und unterstützt die Mutter in den ersten Wochen im Umgang mit dem Säugling, daheim.
Auch bei Risikoschwangerschaften stehen Hebammen der schwangeren Frau zur Seite. Einige Hebammen bieten auch die Möglichkeit der Hausgeburt an, arbeiten im Geburtshaus oder begleiten die Schwangere bei der Geburt als Beleghebamme im Krankenhaus. Außerdem bieten sie oft auch Kurse zur Rückbildungsgymnastik an. Auch in der Stillzeit steht die Hebamme bei Fragen zur Verfügung und gibt Tipps zum Thema Stillen,Ernährung der Mutter und zur Beikost.
Untersuchung & Geräte
Welche Diagnose– & Untersuchungsmethoden nutzen Hebammen bzw. Entbindungspfleger?
Hebammen arbeiten weniger mit technischen Geräten sondern mehr mit ihren Händen und ihrem Gehör. Sie tasten den Bauch ab um die Lage des Kindes zu erkennen und führen auch vaginale Untersuchungen zur Kontrolle des Muttermundes durch. Als Alternative zum CTG (Kardiotokographie) nutzen Hebammen auch das sogenannte Pinard-Rohr, ein Stethoskop aus Holz, welches in seiner Form an eine Trompete erinnert.
Mit diesem Hörrohr kann die Hebamme die Herztöne des Kindes wahrnehmen. Manche Entbindungspfleger nutzen auch den Fetaldoppler, auch Dopton genannt, um die Herztöne zu erfassen. Bei diesem Gerät können außer der Hebamme auch weitere Personen im Raum den Herzschlag hören. Zur Blutdruckmessung verwenden Hebammen ein mechanisches Blutdruckmessgerät und nutzen Abstriche und Urinsticks um den PH-Wert zu kontrollieren, sowie Eiweiß und Zucker im Urin festzustellen und können ggf. einen Infekt erkennen.
Auch eine Blutabnahme kann durch die Hebamme erfolgen. Jedoch darf eine Hebamme keine Ultraschalluntersuchungen durchführen.
Worauf bei Wahl achten?
Worauf sollte man bei der Wahl einer Hebamme achten?
Es ist wichtig, dass sich die werdende Mutter und Hebamme verstehen und die schwangere Frau das Gefühl hat, bei der Hebamme gut aufgehoben zu sein. Deshalb ist es relevant, abzuklären, welche Bedürfnisse bestehen und ob diese mit dem Leistungsspektrum der Hebamme zusammen passen. Ist eine Hausgeburt erwünscht, sollte die Betreuung eben auch durch eine Hebamme erfolgen, die dies anbietet.
Ein erstes persönliches Gespräch zum Kennenlernen und Abklären der Leistungen, ist deshalb von Vorteil. Hebammen bieten oft auch über die von Krankenkassen bezahlten Leistungen hinaus, Kurse wie beispielsweise Yoga, Babymassage o.ä. an. Eine Beratung durch die Hebamme lohnt sich diesbezüglich ebenfalls.
Welche Leistungen ab wann von der Krankenkasse übernommen werden oder wann zuerst in Vorkasse gegangen werden muss, kann eine Hebamme aufklären. Bei der Suche nach einer geeigneten Hebamme, sollte auf die Entfernung des Wohnortes geachtet werden, damit die Hebamme, wenn es soweit ist, während der Rufbereitschaft keine lange Anfahrt hat und rechtzeitig an Ort und Stelle sein kann.
Es gibt regionale Hebammenlisten um eine gut strukturierte Suche zu ermöglichen. Auch Krankenkassen geben hilfreiche Informationen zum Thema Hebammenhilfe und Hebammensuche.
Berufsbild der Hebamme
Das Berufsbild der Hebamme beinhaltet ein vielfältig interessantes Aufgabengebiet. Denn Hebammen oder Entbindungshelfer, wie die wenigen männlichen Hebammen heißen, begleiten die werdende Mutter nicht nur während der Entbindung.
Die von vielen als Traumberuf bezeichnete Tätigkeit erfordert medizinisches Interesse, Bereitschaft zur selbstständigen Arbeit, Verantwortungsbewusstsein, Einfühlungsvermögen und Geduld. Da dieser Beruf auch gefühlsmäßig bedrückende Erlebnisse mit sich bringt, sollte eine psychische Belastbarkeit vorhanden sein.
Weiterhin ist ein gewisses Maß an Disziplin und Motivation nötig, um Bereitschaftsdienst, unregelmäßige Arbeitszeiten, mitsamt Nachtschichten sowie Feiertags- und Wochenenddiensten gerne auszuüben. Hebammen erleben viele emotionale Momente, die diesen verantwortungsvollen Beruf so beliebt machen.
Die Hebammenschule
Die Ausbildung zur staatlich anerkannten Geburtshelferin wird an Hebammenschulen durchgeführt. Zu den Aufnahmevoraussetzungen gehört der Schulabschluss der mittleren Reife oder des Abiturs, die Vollendung des 17. Lebensjahres sowie eine gute körperliche und gesundheitliche Verfassung.
Die dreijährige Ausbildung umfasst den theoretischen und praktischen Unterricht. Bei Hebammenschülerinnen, die bereits eine Ausbildung zur Kinderkrankenschwester oder Krankenpflegerin absolviert haben, verkürzt sich die Ausbildungszeit um ein Jahr. Die staatliche Prüfung umfasst einen mündlichen, schriftlichen sowie einen praktischen Teil, in Form einer Examensgeburt.
Aufgaben & Felder
Hebammen sind angestellt oder freiberuflich tätig. Ihr Aufgabenfeld umfasst die Zeit vor, während und nach der Geburt. So können Hebammen direkt nach Bekanntwerden der Schwangerschaft tätig werden. Sie üben eine beratende Funktion hinsichtlich gesunder Lebensweise, Ernährungsfragen und möglicher auftretender Risiken aus. Weiterhin überprüfen sie den Gesundheitszustand von Mutter und Kind, messen den Blutdruck der Schwangeren und die Herztöne des Kindes. Sie kontrollieren die Kindslage.
Im späteren Stadium der Schwangerschaft helfen Hebammen bei der Geburtsvorbereitung. Schließlich sind sie bei der Geburt der ruhende Pol einer jeden Gebärenden. Nach der Entbindung übernehmen sie die Nachpflege des Säuglings. Neben der Beratung bei Stillproblemen, Überwachung der Gebärmutterrückbildung sowie der Heilung geburtsbedingter Verletzungen der Mutter, geben Hebammen hilfreiche Tipps, um Umstellung und Gewöhnung an die neue Lebenssituation zu erleichtern.
Einige Geburtshelferinnen sind als Nachsorgehebammen, oftmals noch bis zu acht Wochen nach der Geburt, im häuslichen Umfeld der jungen Mutter tätig. Daneben bieten einige Hebammen Kurse an, die der Gebärmutterrückbildung sowie Beckenbodenstraffung dienen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, als Beleghebamme tätig zu werden. Die selbstständig arbeitende Hebamme schließt einen Belegvertrag mit einem oder mehreren Krankenhäusern ab. Sie betreut die Schwangere von Beginn der Schwangerschaft, begleitet sie bei der Geburt und ist für die Nachsorge zu Hause tätig.
Weiterbildung
Weiterbildungsmöglichkeiten
Hebammen können verschiedene Zusatzqualifikationen erwerben. Dazu gehören beispielsweise: Akkupunktur, Atemtechnik, Gebärpositionen, Babymassage und PEKIP.
Verdienst / Gehalt
Das Gehalt einer Hebamme im Angestelltenverhältnis orientiert sich an den jeweiligen Tarifverträgen. Diese variieren je nach Träger des Krankenhauses und regionalem Standort. Während der Ausbildungszeit erfolgt eine Verdienststaffelung entsprechend des Ausbildungsjahres. Zum Grundgehalt kommen noch Feiertags-, Nacht- und Schichtzuschläge.