Quarantäne & Selbst-Isolation
Die Quarantäne ist eine effektive Maßnahme zur Eindämmung von Seuchen. Sie wurde bereits im 14. Jahrhundert eingesetzt und zählt auch heute noch zu den wirkungsvollsten Mitteln, um Epidemien aufzuhalten. Die Isolierung von Ansteckungsverdächtigen Personen zum Schutz der Gesellschaft hat in unseren Breitengraden vor allem während der Coronavirus Pandemie an Bedeutung gewonnen. In Deutschland gab es vorher nur für das hämorrhagische Fieber und die Lungenpest eine Quarantänepflicht.
Doch wie wirkungsvoll sind Quarantänemaßnahmen wirklich? Welchen Zweck erfüllen sie und wann ist ihre Verordnung sinnvoll? Wer muss wann in Quarantäne und was sind die Regeln? Wann darf man die Selbstisolation wieder verlassen? Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema.
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Definition & Bedeutung
Eine Quarantäne ist die vorübergehende, behördliche Isolierung von Menschen oder auch Tieren und Pflanzen, zum Schutz der Gesellschaft vor einer ansteckenden Erkrankung. Behörden können also eine Quarantäne anordnen, wenn eine Person an einer für die Gesellschaft gefährlichen Infektion erkrankt ist oder die Vermutung einer solchen Infektion besteht.
Welchen Zweck erfüllt eine Quarantäne?
Der Zweck der Quarantäne ist, die Gesellschaft vor der Krankheit zu schützen, indem die (womöglich) erkrankten Menschen isoliert werden, bis sie nicht mehr ansteckend sind. So soll verhindert werden, dass die Erkrankung sich verbreitet. Die Dauer der Quarantäne ist hierbei von der Inkubationszeit (Zeit zwischen der Ansteckung und dem Ausbruch der ersten Symptome) der Krankheit abhängig.
Die Verordnung einer Quarantäne ist zwar aufwendig, allerdings zählt sie zu den wirksamsten Maßnahmen zur Eindämmung einer Seuche bzw. Epidemie oder Pandemie. Sie wird vor allem bei hochansteckenden Erkrankungen mit einer hohen Sterblichkeitsrate angeordnet.
Aussprache & Wortherkunft
Etymologie – Woher stammt das Wort Quarantäne und wie wird es ausgesprochen?
Das Wort Quarantäne stammt aus dem 14. Jahrhundert, in welchem die große Pest Pandemie ausgebrochen war. Um die Pandemie einzudämmen, beschloss Venedig, ankommende Schiffe für 40 Tage lang im Hafen zu isolieren. Der Begriff Quarantäne beschreibt eben jenen Isolationszeitraum, denn das italienische Wort „quaranta“ bedeutet vierzig.
Die ankommenden Schiffe durften damals zwar am Hafen anlegen, allerdings durfte die Besatzung 40 Tage lang das Schiff nicht verlassen. Der Zeitraum von 40 Tage fundierte nicht auf wissenschaftlichen Belegen und war eher willkürlich gewählt. Leider war die Quarantäne damals letztendlich auch nicht sehr wirksam, da sie nicht konsequent genug kontrolliert wurde und wohlhabende Personen sich bspw. auch von der Quarantäne freikaufen konnten.
Mit der Zeit lernten die Menschen jedoch, dass Quarantänemaßnahmen durchaus effektiv sind, wenn sie nur konsequent genug durchgesetzt werden. Obwohl die meisten medizinischen Ansätze aus jener Zeit nach den heutigen medizinischen Standards als vollkommen veraltet gelten, stellt die Isolierung von (möglicherweise) erkrankten Personen auch heute noch eine der wirkungsvollsten Maßnahmen zum Schutz der Gesellschaft vor Seuchen dar.
Heutzutage fundieren die Quarantäne-Verordnungen außerdem auf wissenschaftlichen und medizinischen Grundlagen. So wird etwa die Dauer nicht mehr willkürlich gewählt, sondern anhand der Inkubationszeit festgelegt.
Corona Quarantäne
Die häusliche Quarantäne beim Coronavirus – Wann, wie lange und was sie die Regeln?
Die häusliche Quarantäne spielt bei der Eindämmung vom neuartigen Coronavirus eine äußerst wichtige Rolle. Das Coronavirus sars-CoV-2 kann nach derzeitigem Kenntnisstand nämlich leicht per Tröpfcheninfektion von Mensch zu Mensch übertragen werden.
Bei einer Überlastung von Krankenhäusern, Intensivstationen, Pflegepersonal und / oder Medizinprodukten wie Beatmungsgeräten können Patienten nicht mehr optimal behandelt und betreut werden. In Folge kommt es es zu einem drastischen Anstieg der Todesfälle – und das nicht nur bei Corona Patienten.
Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, dass Ansteckungsverdächtige Personen sich in eine häusliche Quarantäne begeben. Doch wann genau muss man in Quarantäne und für wie lange? Was sind die Regeln und was sollte beachtet werden?
Quarantäne vs. Isolation
Wann muss man in Quarantäne und wann sollte man sich selbst isolieren?
Zu den Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus Pandemie zählen sowohl die behördlich angeordnete Quarantäne als auch die häusliche Selbst-Isolation.
- Behördliche Quarantäne:
In bestimmten Fällen kann das Gesundheitsamt die Quarantäne rechtlich auferlegen – hierbei drohen bei Verstößen sowohl Geld- als auch Freiheitsstrafen. Grundlage für die behördliche Anordnung einer Quarantäne ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG). - Selbst-Isolation:
Wer sich krank fühlt, sollte sich vorsichtshalber selbst isolieren. Dies ist insbesondere bei typischen Corona Symptomen wie trockenem Husten, Fieber und Atemnot erforderlich. Eine Selbstisolation ist auch bei allen Personen der Risikogruppen angebracht.
Die Quarantäne kann dabei sowohl stationär als auch zu Hause erfolgen. Stationär isoliert werden, müssen Patienten mit einem schweren Verlauf. Personen, die keine oder nur leichte Symptome zeigen, können sich hingegen in Heimquarantäne begeben.
Personen, die zwar nur leicht erkrankt sind, bei denen aber ein Risiko für Komplikationen besteht, können sicherheitshalber ambulant betreut werden. Hierzu zählen Personen aus der Risikogruppe wie z. B. Menschen mit Immunsuppression, einem hohen Alter oder mit entsprechenden Grunderkrankungen (z. B. Atemwegserkrankungen oder Herzkrankheiten).
Risikopersonen, die ambulant betreut werden, werden persönlich oder telefonisch kontaktiert. Sowohl die Patienten selbst als auch ihre Angehörigen werden über die konkreten Maßnahmen, die zu treffen sind, informiert. Hierzu zählen sowohl Hygienemaßnahmen als auch Empfehlungen zum Vorgehen bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustands.
Gründe – Wann nötig?
Wer muss in behördlich angeordnete Quarantäne?
Wann man in Quarantäne muss, wird im Einzelfall von der zuständigen Behörde (meistens vom Gesundheitsamt) bestimmt. Die Behörden legen fest, wer in Quarantäne muss, wo diese stattfindet (Stationäre oder Heimquarantäne) und wie lange die Dauer sein soll.
Zunächst müssen natürlich alle Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, zwangsläufig in Quarantäne. Da die Test-Kapazitäten aber nicht ausreichen, um jeden Verdachtsfall zu überprüfen, kann die Quarantäne in bestimmten Fällen auch ohne einen positiven Beleg verordnet werden.
Corona Quarantäne – Wann nötig?
In folgenden Fällen ist es Pflicht, sich in Quarantäne zu begeben:
- Bei einem positiven Corona-Test
- Wenn man engen Kontakt zu einer nachweislich an COVID-19 erkrankten Person hatte
- Wenn das Gesundheitsamt es anordnet
Doch was genau bedeutet eigentlich „enger Kontakt zu einem Corona Infizierten“? Hierzu zählen Personen, die in den 2 letzten Wochen entweder von der betroffenen Person angehustet bzw. angenießt wuirden oder mindestens eine virtel Stunde mit ihr gesprochen haben. In genannten Fällen besteht nämlich ein hohes Ansteckungsrisiko.
Nicht in Quarantäne müssen Sie hingegen, wenn sie zwar Kontakt zu der positiv getesteten Person hatten, diese sich allerdings in ausreichender Entfernung befand (z. B. im gleichen Raum aber nicht in unmittelbarer Nähe). In diesem Fall wird das Ansteckungsrisiko als gering eingestuft. Außerdem müssen Sie nicht in Quarantäne, wenn Sie zu einer Person Kontakt hatten, welche wiederum engen Kontakt zu einem Infizierten hatte.
Dauer – Wie lange?
Wie lange muss man in Quarantäne?
Wie lange Sie in Quarantäne müssen, wird von den zuständigen Behörden bestimmt. Die genaue Dauer muss dabei stets individuell bestimmt werden und ist vor allemvon den Symptomen abhängig.
Die häusliche Quarantäne kann beendet werden, wenn mindestens 14 Tage seit dem Beginn der Symptome vergangen sind UND gleichzeitig mindestens 48 Stunden lang keinerlei Symptome mehr aufgetretn sind.
Asymptomatische Personen, bei denen eine behördliche Isolierung angeordnet wurde, können das Haus 2 Wochen nach dem klinischen Corona Test wieder verlassen, insofern auch weiterhin keine Symptome aufgetreten sind.
Personen, bei denen aufgrund eines schweren COVID-19-Verlaufs ein Krankenhausaufenthalt nötig war, müssen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus zusätzlich noch in häsuliche Quarantäne. Sie können das Haus frühstens 14 Tage nach der Entlassung aus dem Krankenhaus wieder verlassen, insofern sie mindestens 2 Tage lang symptom los waren.
Medizinisches Personal und Menschen, die in Pflegeeinrichtungen arbeiten, dürfen ihre Arbeit erst dann wieder aufnehmen, wenn sie mindestens 48 Stunden lang symptomfrei waren und negativ getestet wurden. Der Test muss in diesem Fall sowohl oral als auch nasal erfolgen.
Regeln & Anweisungen
Die Regeln bei einer Coronavirus Quarantäne
Welche Regeln müssen ansteckungsverdächtige Personen bei einer behördlich angeordneten Quarantäne befolgen? Betroffene müssen sich in erster Linie an alle Anweisungen des Gesundheitsamtes halten. Diese können individuell etwas unterschiedlich sein, allerdings zählen folgende Maßnahmen grundsätzlich zu den Regeln bei einer Corona-Quarantäne:
- Das Haus bzw. die Wohnung darf nicht verlassen werden.
- Besuche sind nicht gestattet.
- Benötigen Sie Hilfe, muss der Kontakt hierbei auf das Minimum beschränkt werden. Wenn Ihnen beispielsweise Freunde Einkäufe oder der Lieferdienst Essen bringen, sollten diese vor Ihrer Haustür abgestellt werden.
- Zwei Mal am Tag die Körpertemperatur messen.
- Führen Sie ein Krankheits-Tagebuch: notieren Sie alle Krankheitsanzeichen und schreiben Sie auch jegliche persönliche Kontakte auf, die Sie hatten.
- Bleiben Sie mit dem Gesundheitsamt in Kontakt. Dieses wird sich regelmäßig nach Ihrem Zustand erkundigen.
- Beachten Sie strikt alle Hygienetipps. Weitere Informationen hierzu finden Sie außerdem in unseren Ratgebern zu Desinfektionsmitteln und zum Hände waschen.
- Achten Sie auf Ihre psychische Gesundheit. Tipps und Ratschläge hierzu finden Sie nachfolgend im Text.
- Wenn sich Ihr Zustand verschlechtert, sollten Sie unmittelbar das Gesundheitsamt und den Arzt, der Sie ambulant betreut, telefonisch Kontaktieren und deren Anweisungen befolgen.
- Bei einem dringenden Fall sollten Sie unter 116117 anrufen. Sie sollten beim Telefonat unbedingt Ihre Quarantäne erwähnen.
- Ausschließlich in akuten Notfällen wie etwa bei Atemnot können Sie außerdem einen Notruf unter der Telefonnummer 112 tätigen oder eine andere Rettungsstelle kontaktieren.
- Die Isolierung psychisch sehr belastend sein. Wenn Sie sich niedergeschlagen fühlen, kann es helfen, Familie und Angehörige zu kontaktieren. Eine weitere Anlaufstelle hierbei ist die Telefonseelsorge. Diese ist unter folgenden Telefonnummern erreichbar:
- 116 123
- 0800-111 0 222
- 0800-111 0 111
Verstoß & Strafe
Welche Strafen drohen bei einem Verstoß gegen die Quarantäneverordung?
Die Quarantäneverordnung basiert auf dem Paragraph 75 des Infektionsschutzgesetzes. Ein Verstoß kann als Straftat geahndet werden: Halten Sie sich nicht an die Verordnung, könnten Sie dadurch eine andere Person anstecken und sich somit wegen fahrlässiger Körperverletzung strafbar machen.
Auch Geldstrafen von 2.500 bis 25.000 € sind möglich. Die Höhe ergibt sich aus Tagessätzen.
Um zu kontrollieren, ob sich Betroffene an die Quarantäneverordung halten, kann es in einem begründeten Einzelfall zu einer Überwachung kommen. Hierfür zuständig sind die Gesundheitsämter, im Zweifelsfall kann jedoch auch die Polizei die Überwachung übernehmen.
Hilfe & Unterstützung
Woher bekomme ich bei Hilfe und Unterstützung, wenn ich mich in Quarantäne befinde?
Wer sich in Quarantäne befindet, benötigt Hilfe. Wenn weder Freunde und Familie noch Nachbarn helfen können, können Sie sich an freiwillige Helfer*innen und Unterstützer-Gruppen wenden:
Je nach Region gibt es auch noch viele weitere Unterstützer-Gruppen in den sozialen Netzwerken. Sie können also bei Google oder sozialen Netzwerken wie Facebook nach Unterstützern für Coronavirus Quarantäne in Ihrer Region suhen.
Im Single-Haushalt
Worauf sollte man achten, wenn man als alleinstehende Person im Single-Haushalt isoliert ist?
Wer alleine Zuhause isoliert ist, benötigt Hilfe von anderen. Falls weder Familienangehörige oder Freunde noch Nachbarn helfen können, können sie sich an:
- das für Sie zuständige Gesundheitsamt,
- Ihre Gemeinde,
- das Technische Hilfswerk (THW),
- die Feuerwehr (Notrufnummer 112),
- das Deutsche Rote Kreuz (DRK)
oder an freiwillige, ehrenamtliche Helfer↑ wenden.
Wenn Sie alleine leben:
- Lassen Sie sich Einkäufe wie Einkäufe oder Medikamente von Angehörigen oder Hilfepersonal an die Haustür liefern. Vermeiden Sie hierbei jeglichen Kontakt so gut es geht.
- Informieren Sie mindestens eine Person, an die Sie sich im Notfall jederzeit melden können.
- Halten Sie Notfalltelefonnummern bereit, falls sich Ihr Zustand verschlechtert.
- Da die Isolation auch die seelische Gesundheit der Betroffenen beeinträchtigen kann, empfiehlt es sich, mittels Telefon oder Videoanrufen mit Familienmitgliedern und Freunden in Kontakt zu bleiben.
WGs & Mitbewohner
Wenn Sie mit anderem Menschen zusammen wohnen, sollten Sie auf folgendes achten:
- Die erkrankte Person sollte möglichst ein eigenes Zimmer für sich haben. Corona-Patienten sollten das Zimmer nicht verlassen. Die Türen sollten geschlossen bleiben. Das Zimmer sollte regelmäßig gelüftet werden.
- Jegliche Kontakte und Besuche sollten wenn möglich gemieden werden und nur erfolgen, wenn es wirklich nötig ist.
- Wenn Mitbewohner Betroffenen Essen oder ähnliches bringen, sollten Sie einen Mindestabstand von 2 Metern zur erkrankten Person bewahren.
- Corona-Patienten sollten den Kontakt mit ihren Haustieren vermeiden. Zwar konnte eine Übertragung vom Haustier zum Menschen oder andersherum nicht bestätigt werden, es empfiehlt sich aber, vorsorglich den Kontakt zu vermeiden, um beispielsweise eine Übertragung an andere Haushaltsmitglieder mittels Schmierinfektion auszuschließen.
- Betroffen sollten wenn möglich ein eigenes Badezimmer haben. Ist das nicht möglich, muss das gemeinsam genutzte Bad nach jedem Gebrauch des Patienten mit handelsüblichen Reinigungsmitteln geputzt werden.
- Haushaltsgegenstände wie beispielsweise Geschirr, Handtücher oder Bettwäsche sollten nicht mit anderen im Haushalt lebenden Personen geteilt und nach jedem Gebrauch gründlich gereinigt werden (z. B. mittels Spülmaschine, Waschmaschine, Seife, Spülmittel).
- Alle im Haushalt lebende Personen sollten sich akribisch an die Hygienevorschriften und Verhaltensregeln halten.
- Möglicherweise kontaminierte Abfälle wie z. B. Taschentücher sollten vor dem Wegwerfen in einem gesonderten Abfallbehälter geworfen werden.
- Oberflächen, die von der erkrankten Person verwendet werden (z. B. Nachttisch, Türklinken oder Lichtschalter) sollten regelmäßig mit einem Desinfektionsmittel gereinigt werden.
FAQ – Fragen & Antworten
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Quarantäne.
Nach 14 Tagen ansteckend?
Bin ich nach 14 Tagen sicher nicht mehr ansteckend?
Nein, es ist nicht sicher, dass sie nach 14 Tagen nicht mehr ansteckend sind. Daher stellen die 14 Tage auch nur die Mindestdauer einer Isolation von ansteckungsverdächtigen Patienten dar. Die Dauer basiert auf der Inkubationszeit von COVID-19, welche eine Spannweite von 1 bis 14 Tagen hat.
Das Risiko für eine Ansteckung weiterer Personen wird allerdings als sehr gering eingeschätzt, wenn mindestens 14 Tage seit dem Symptombeginn vergangen sind und die betroffene Person zusätzlich mindestens 48 Stunden keinerlei Corona-Symptome gezeigt hat.
Anordnung – Wann?
Wann wird eine häusliche Quarantäne angeordnet?
Die häusliche Quarantäne wird angeordnet, wenn ein begründeter Verdachtsfall dafür besteht, dass man sich mit dem Coronavirus angesteckt hat. Das ist vor allem dann der Fall, wenn Sie innerhalb der letzten 2 Wochen einen engen Kontakt zu einer Person hatten, welche positiv auf Corona getestet wurde.
Quarantäne – Gehalt?
Bekomme ich bei einer behördlich angeordneten Corona-Quarantäne weiterhin mein Gehalt?
Wenn Sie erwerbstätig sind und die Behörde bei Ihnen eine häusliche Isolierung angeordnet hat, haben Sie Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Für genauere Informationen und bei Fragen können Sie sich an das für Sie zuständige Gesundheitsamt wenden.
Betroffene haben hierbei für bis zu 6 Wochen Anspruch auf Ihr Gehalt. Bei einer längeren Krankheitsdauer besteht bei gesetzlich Versicherten ein Anspruch auf eine Entgeltersatzleistung von der Krankenversicherung, also Krankengeld.
Hund – Gassi?
Wer geht bei einer Coronavirus Quarantäne mit dem Hund Gassi?
Zunächst ist es wichtig zu erwähnen, dass nach derzeitigem Kenntnisstand weder Hunde noch Katzen das Coronavirus übertragen können. Wer sich aber in Quarantäne befindet und einen Hund hat, darf natürlich nicht Gassi gehen. Hunde benötigen aber dennoch ihren Auslauf, wer also geht in diesem Fall mit ihnen Gassi?
Wer einen Garten hat, kann seinem Hund dort ein wenig Auslauf bieten. Hundebesitzer, die sich in einer Corona-Quarantäne befinden, können außerdem Freunde, Familienangehörige oder Nachbarn um Hilfe bitten. Vermeiden Sie hierbei einen direkten Kontakt mit den Personen und übergeben Sie den Hund außerhalb Ihrer Wohnung.
Wenn Sie niemanden finden, der Ihnen helfen kann, können Sie sich an Unterstützer-Gruppen und freiwillige Helfer↑wenden.
Wenn es absolut keine andere Lösung gibt, gelten Tierheime und Hundepensionen als ultima ratio. Sie sollten aber wirklich nur in absoluten Notfällen (bspw. bei einem Krankenhausaufenthalt) Ihren Hund vorübergehend dort abgeben. Denn ein Personen- und Ortswechsel ist für die Hunde immer mit sehr viel Stress verbunden. Außerdem sind Tierheime aufgrund der Krise ohnehin schon stark ausgelastet und an ihren Kapazitätsgrenzen.
Quarantäne – Garten?
Darf ich bei einer behördlich angeordneten Quarantäne in meinen Garten?
Handelt es sich um einen Gemeinschaftsgarten, zu dem auch andere Personen Zugang haben, dürfen Sie diesen nicht benutzen solange Sie sich in behördlich angeordneter Quarantäne befinden.
Haben Sie jedoch einen eigenen, privaten Garten, dürfen Sie diesen nutzen, insofern er räumlich abgegrenzt ist.
Selbiges gilt übrigens auch für Terassen und Balkone.
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