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Verhinderungspflege

by joe
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Verhinderungspflege – Was ist das und worauf ist zu achten?

Leider kann es schneller passieren, als Sie es gedacht hätten: Nach einem Unfall, einer schweren Krankheit oder anderen Gegebenheiten sind Sie oder ein naher Verwandter ein Pflegefall geworden. Sie können ohne fremde Hilfe Ihren Alltag nicht mehr regeln und sich nur noch bedingt um Haushalt, Körperpflege und Nahrungszubereitung kümmern.

Jetzt benötigen Sie Hilfe von einer Pflegeperson, die Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung steht und Ihren Alltag ein wenig erleichtert. Doch was passiert, wenn die Person Krank wird, im Urlaub oder abwesend ist und Sie dringend Hilfe in dieser Zeit benötigen? Genau für solche Fälle gibt es die Verhinderungspflege.

Was ist die Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege spielt heute eine wichtige Rolle, auch, wenn nur wenige mit dem Begriff etwas anfangen können. Stellen Sie sich vor, Sie sind pflegebedürftig und benötigen eine private Pflegeperson. Diese ist für Sie da, kümmert sich um den Haushalt, reicht Ihnen Essen an und sorgt für Ihre Körperhygiene. Doch auch eine Pflegeperson kann nicht 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr für Sie da sein.

Sie benötigt Urlaub oder hat selbst private Probleme, die sie klären muss. In dieser Zeit wären Sie auf sich alleine gestellt, was je nach Umfang der Pflegebedürftigkeit ein großes Problem ist. Damit Sie in dieser Zeit nicht verwahrlosen, gibt es die Verhinderungspflege. Bei der Verhinderungspflege handelt es sich um die Vertretung einer privaten Pflegeperson bei der häuslichen Pflege, falls diese vorübergehend ausfällt.

Wichtig ist, dass die Pflegeversicherung die Kosten für die Ersatzpflege übernimmt. Das ist aber nur über einen bestimmten Zeitraum möglich. In einem Jahr übernimmt die Pflegekasse maximal 42 Tage Verhinderungspflege, also rund sechs Wochen.

Sollte die Vertretung über diese Zeit hinaus erhalten bleiben, müssen die Kosten aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Verhinderungspflege nicht von jedermann in Anspruch genommen werden kann. Bevor dies möglich ist, muss die Pflegekraft die pflegebedürftige Person mindestens für sechs Monate in der häuslichen Umgebung betreut haben. Die Verhinderungspflege kann danach von einer erwerbsfähigen Pflegeperson übernommen werden.

Essenziell ist, dass diese Person bis zum zweiten Grad nicht mit der pflegebedürftigen Person verwandt oder verschwägert sein darf. Es ist aber möglich, dass Nachbarn oder Bekannte die Aufgabe übernehmen.


Aufgaben & Tätigkeiten

Welche Tätigkeiten fallen unter die Verhinderungspflege?

Die Tätigkeiten der Verhinderungspflege grenzen sich nicht von „normalen“ Pflegetätigkeiten ab. Das bedeutet, dass vertretende Pflegepersonal kümmert sich um die Bedürfnisse und Wünsche der zu pflegenden Person. Diese können sehr unterschiedlich ausfallen, denn je nach Pflegebedürftigkeit steigen oder fallen die Aufgaben.

In erster Linie kümmert sich das Pflegepersonal um das Wohl der zu pflegenden Person. Die Körperhygiene steht an oberster Stelle. Die Pflegeperson bemüht sich um die tägliche Körperpflege. Darunter fallen nicht nur Zähne putzen oder das Kämmen der Haare, sondern auch die Waschung des Körpers.

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Je nach vorliegenden Gegebenheiten kann auch ein Bad oder eine Dusche unternommen werden. Ansonsten muss sich die Person um das leibliche Wohl in Form von Essen und Trinken kümmern. Die Darbietung von Frühstück, Mittag- und Abendessen ist Standard und kann ganz den Wünschen der Person angepasst werden.

Neben den offensichtlichen Tätigkeiten gehören auch aktivierende Vorgänge bei der Verhinderungspflege dazu. Das bedeutet, die zu pflegende Person wird aktiviert und motiviert wieder die eigene Regie in dessen Leben zu übernehmen.

Gerade bei älteren Personen ist das sehr wichtig, denn diese ziehen sich gerne aus dem Leben zurück und vereinsamen langsam. Diese Vereinsamung und der Rückzug sind nicht nur traurig anzusehen, sondern wirken sich auch negativ auf die Gesundheit aus. Deswegen gehören zur aktivierenden Pflege Vorgänge wie Einkaufen Gehen, Spieleabende, Filme, Spaziergänge und vieles mehr.

Die zu pflegende Person soll am Leben teilnehmen und bestmöglich Aufgaben im Alltag alleine bewältigen. Wie weit die aktivierende Pflege reicht, hängt natürlich von der Pflegebedürftigkeit der Person ab.

Die Aufgaben bei der Verhinderungspflege:

  • Führung des Haushaltes
  • Durchführung der Körperpflege
  • Anreichen von Essen und Trinken
  • Aktivierende Pflege

Voraussetzung & Leistungen

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Um die Leistungen der Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen, müssen diverse Voraussetzungen erfüllt werden. Eine klare Voraussetzung ist, dass eine Pflegeperson vorliegen muss, welche sich um einen Pflegebedürftigen kümmert. Immerhin wird deren „Verhinderung“ vertreten.

Unter den Bereich „Pflegeperson“ fallen Angehörige, Verwandte, Nachbarn und andere ehrenamtliche Personen, welche nicht erwerbsmäßig, also für Geld, die Pflege übernehmen. Als Pflege werden hingegen die körperbezogenen Pflegemaßnahmen, pflegerischen Betreuungsmaßnahmen sowie die Hilfe bei der Haushaltsführung bezeichnet.

Unwichtig ist, wie viele Stunden die Person am Tag mit der Pflege verbringt. Es muss lediglich eine Stunde pro Woche vorliegen, damit die Verhinderungspflege genutzt werden kann. Es kann immer passieren, dass sich die Pflegeperson ändert und jemand anderes diese Arbeit übernimmt.

Bei der Erstbegutachtung, also dem Einstufungsverfahren, wird von der Pflegekasse die erste Pflegeperson festgehalten. Sollte diese nun wechseln, ist dies der Pflegeversicherung zu melden. Damit sind keine Nachteile verbunden, aber die Verhinderungspflege kann leichter in Anspruch genommen werden.

Eine weitere Voraussetzung für die Verhinderungspflege ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor dem erstmaligen Leistungsbezug mindestens sechs Monate in häuslicher Umgebung gepflegt hat. Für Sie wichtig zu wissen ist, dass es sich dabei nicht um die gleiche Pflegeperson handeln muss.


Beispiele

Beispielsweise kümmern Sie sich gemeinsam mit Ihrer Familie und Ihre Mutter, sodass auch andere Personen des Haushaltes als Pflegeperson angesehen werden. Zugleich ist das Maß der Pflegebedürftigkeit nicht wichtig. Um die Leistungsaufnahme ein wenig besser zu verstehen, hier ein kleines Beispiel:

Ein Pflegebedürftiger hat sein sechs Jahren eine Erkrankung, welche diesen jeden Tag mehr im Alltag einschränkt. Seine Frau kümmert sich mit Leidenschaft und zunehmenden Aufwand um dessen Pflege.

Ärzte & Therapeuten Krankenpfleger

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Von einem Gutachter wird dieser zum 1.1 in den Pflegegrad 2 eingestuft. Da der Pflegebedürftige aber schon mehr als sechs Monate einen Pflegebedarf hegt, unabhängig vom Pflegegrad, kann dessen Frau ab dem 1.1 die Leistungen der Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.

Ein anderes Beispiel:

Ein Pflegebedürftiger lebte bis zu seinem Schlaganfall ohne fremde Hilfe und Unterstützung. Seit seinem Schlaganfall ist dieser jedoch auf Hilfe angewiesen und in Pflegegrad 3 eingeordnet. Die Verhinderungspflege könnten Sie jetzt erst sechs Monate nach dem Schlaganfall verwenden. Benötigen Sie aber vor Ablauf der sechs Monate eine kurzzeitige Versorgung, würde Ihnen nur die stationäre Kurzzeitpflege übrig bleiben. Diese können Sie ohne Wartefrist in Anspruch nehmen.

Im Überblick

Die Voraussetzungen im Überblick:

  • Eine Pflegeperson muss vorliegen
  • Pflegepersonen sind Angehörige, Nachbarn, Verwandte oder ehrenamtliche Personen
  • Eine Pflegebedürftigkeit muss seit sechs Monaten vorliegen
  • Eine Pflegeperson muss seit sechs Monaten tätig sein
  • Wechselnde Pflegepersonen innerhalb von sechs Monaten sind möglich

Geld & Finanzierung

Höhe des Pflegegeldes – Welche Leistungen erhalten Sie?

Die private Pflege einer Person ist nicht nur körperlich und geistig anstrengend, sondern kostet auch viel Geld. Möchten Sie die Pflege nicht selbst übernehmen, sondern einen professionellen Pflegedienst in Anspruch nehmen, fallen die Zahlungen der Pflegeversicherung ein wenig anders aus.

Voraussetzung dafür ist natürlich, dass Sie oder die zu pflegende Person eine Pflegeversicherung abgeschlossen haben. Die Verhinderungspflege-Leistungen liegen bei der Versicherung bei maximal 1.612 Euro im Kalenderjahr. Die Höhe der bewilligten Leistungen kann aber variieren.

Wird die Pflege also von einem Pflegedienst, einer erwerbsfähigen Pflegeperson, entfernten Verwandten oder Bekannten übernommen, liegt das Maximum bei 1.612 Euro im Jahr. Dabei wird die Zeit der Verhinderungspflege stundenweise abgerechnet.

Sollten Sie als Angehöriger die Verhinderungspflege übernehmen, sieht es ein wenig anders aus. Sie sind im Pflegebereich nicht erwerbstätig, weshalb die Pflegekasse lediglich den Betrag des Pflegegelds ausbezahlt. Das bedeutet, für die Pflege einer Person würden Sie üblicherweise kein Geld von dieser erhalten. Aus diesem Grund zahlt Ihnen die Pflegekasse auch nichts.

Die Höhe des Pflegegelds hängt ganz von dem Pflegegrad der Person ab. Doch auch in diesem Bereich fallen die Leistungen nicht über 1.612 Euro im Jahr. Eine Erhöhung ist nur möglich, wenn Sie nachweisen können, dass Sie besondere Aufwendungen für die Pflegeperson tätigen mussten. Darunter fallen beispielsweise Verdienstausfall oder Fahrtkosten.


Pflegegeld – Neuausrichtung

Die Verhinderungspflege und das Pflegegeld

Das Pflege-Neuausrichtungsgesetz ist im Jahr 2015 in Kraft getreten und hat in Hinblick auf die Verhinderungspflege einiges verändert. Vor ein paar Jahren war es so, dass die Pflegekasse in Falle einer Verhinderungspflege das Pflegegeld über diesen Zeitraum gestrichen hat. Seit 2015 ist das nicht mehr so, denn in der Zeit der Ersatzpflege wird das Pflegegeld weiterhin zur Hälfte gezahlt.

Zu beachten gilt, dass das Pflegegeld nicht gekürzt wird, wenn die Verhinderungspflege weniger als oder genau acht Stunden in einem Zeitraum von weniger oder genau zwei Tagen in Anspruch genommen wird. Für Sie heißt das: Auch, wenn Sie die Verhinderungspflege nur selten benötigen, erhalten Sie die ganze Hälfte Ihres Pflegegeldes.

Ein kleines Rechenbeispiel:

Ihre Pflegeperson fährt für 16 Tage in den Urlaub. In dieser Zeit benötigen Sie Verhinderungspflege. Vor der Inanspruchnahme wurde ein Pflegegeld der Stufe 2 in Höhe von 316 Euro im Monat gewährt. Für den ersten und letzten Tag des Urlaubs wird das volle Pflegegeld bezahlt.

Das bedeutet, Sie erhalten für die zwei Tage 21,06 Euro. An den übrigen 14 Tagen wird jeweils die Hälfte des Pflegegeldes bezahlt. Das würde insgesamt 73,73 Euro bedeuten. Abschließend heißt das, dass Sie im Zeitraum der Verhinderungspflege, Pflegegeld in Höhe von 94,79 Euro erhalten würden.


Stundenweise bezahlen

Stundenweise Verhinderungspflege kann hilfreich sein

Nicht immer können Sie die Verhinderungspflege übernehmen, weshalb Sie ein Pflegeunternehmen beauftragen müssen. Einige von diesen Betrieben bieten Ihnen eine stundenweise Verhinderungspflege an. Diese Hilfe ist sehr sinnvoll, wenn die zu pflegende Person nur wenige Stunden am Tag Hilfe benötigt.

Doch diese Variante ist ebenfalls praktisch, wenn Sie beispielsweise den Tag über Arbeiten und sich somit nur am Abend um die Person kümmern könnten. Selbst, wenn Sie einmal Freizeit wünschen, ist die diese Art von Verhinderungspflege ideal. Die Bezahlung einer solchen Kraft erfolgt stundenweise.

Beachten Sie aber, dass Sie all dies vorher mit Ihrer Pflegekasse abklären sollte. Nur so erfahren Sie, wie Sie die Verhinderungspflege richtig stundenweise abrechnen. Wichtig zu wissen ist, dass Sie den Betrag von 1.612 Euro auch bei der stundenweisen Verhinderungspflege nicht überschreiten dürfen. Zugleich wird das Pflegegeld nicht gekürzt, falls die stundenweise Pflege weniger als acht Stunden an weniger als zwei Tagen beinhaltet.


In Stationärer Einrichtung

Die Verhinderungspflege in einer stationären Einrichtung

Eine andere Lösung für die Verhinderungspflege ist eine stationäre Einrichtung. Die Verhinderungspflege ist meist dazu da, dass Pflegebedürftige in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können. Oftmals wissen Sie schon Wochen im Voraus, wann die Pflegeperson ausfällt, im Urlaub ist oder eine Operation ansteht, sodass Sie eine Ersatzpflegekraft benötigen.

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Es kann aber auch passieren, dass die Pflegeperson ganz überraschend ausfällt, wie durch einen Unfall oder eine Krankheit. Jetzt fällt es schwer innerhalb von wenigen Stunden eine verlässliche Pflegekraft zu finden. Auch Sie können sich jetzt nur noch schwer frei nehmen. Aus diesem Grund ist eine stationäre Einrichtung eine passende Alternative zur klassischen Verhinderungspflege.

In ganz Deutschland gibt es Einrichtungen, welche sich auf Kurzzeitpflege spezialisiert haben. Sie können die pflegebedürftige Person aber auch kurzzeitig in einem Pflegeheim unterbringen. Machen Sie sich dabei keine Sorgen, denn die Finanzierung der Pflege bleibt gesichert.

Der Grund ist, dass Kurzzeitpflege mit der Verhinderungspflege kombinierbar ist. Auch in Hinblick auf das Pflegegeld gibt es in einem solchen Fall keine Kürzungen. Allerdings gibt es einige Kosten, welche Sie oder die zu pflegende Person tragen müssen.

Darunter fallen Unterkunft und Verpflegung, auch Hotelkosten genannt, sowie die sogenannten Investitionskosten der Einrichtung. Diese beinhalten die Umlagen für die Instandhaltung der Räumlichkeiten sowie die Anschaffung und Instandhaltung von Mobiliar.


Kurzzeitpflege-Verbindung

Eine Verbindung mit der Kurzzeitpflege

Wie weiter oben erwähnt, kann die Verhinderungspflege mit der Kurzzeitpflege verbunden werden. Wichtig ist, dass Sie in diesem Zeitraum rund 50 Prozent des Kurzzeitpflegegelds erhalten. Dies liegt bei bis zu 806 Euro im Jahr. Erwähnenswert ist, dass diese Leistung nur möglich ist, wenn die Kurzzeitpflege in diesem Jahr noch nicht genutzt wurde.

Haben Sie die Leistungen schon aufgebraucht, erhalten Sie auch keine zusätzlichen finanziellen Mittel. Sollte dies aber nicht der Fall sein, können Sie bis zu 2.418 Euro im Jahr für die Leistungen der Verhinderungspflege zur Verfügung gestellt haben. Um die Kurzzeitpflege zu nutzen, müssen Sie dies der Kranken- oder Pflegekasse mitteilen. Das ist beispielsweise über die Rechnung möglich, die Sie zur Erstattung nachweisen müssen.

Professionelle Kraft?

Ist es sinnvoll eine professionelle Kraft zu engagieren?

In der heutigen Zeit soll an allen Ecken und Enden gespart werden, weshalb sich die meisten Menschen dazu entscheiden, die Pflege einer Person selbstständig zu übernehmen. Das gilt auch während der Verhinderungspflege. Jedoch sollten Sie darüber genau nachdenken, denn je nach schwere der Einschränkung oder Erkrankung kann viel Arbeit auf Sie zukommen.

Ihr persönliches Privatleben wird beeinflusst und Sie haben weniger Zeit für sich oder Ihre Familie. Zugleich ist die Pflege körperlich anstrengend und kann sich nach einigen Tagen im Rücken bemerkbar machen. Darüber hinaus haben Sie nur geringfügige fachliche Kompetenzen, denn Sie sind kein ausgebildeter Pfleger.

Sollte es jetzt zu einer brenzligen Situation kommen, wissen Sie vielleicht nicht, wie Sie reagieren müssen. Das kann nicht nur für die zu pflegende Person gefährlich werden, sondern auch für Sie. Deshalb ist es meist sinnvoller, wenn Sie für die Verhinderungspflege einen Fachmann oder eine Fachfrau in Anspruch nehmen.

Jene kennen sich bestens auf dem Gebiet aus, denn in den meisten Fällen ist eine dreijährige Ausbildung Pflicht. Gerade, wenn die zu pflegende Person unter einer besonderen Krankheit leidet oder spezielle Bedürfnisse hegt, ist es sinnvoll, wenn Sie die Verhinderungspflege abgeben.

Zudem haben Sie ein ruhigeres Gewissen, denn Sie wissen den Pflegebedürftigen in sicheren Händen. Der Nachteil ist, dass viele pflegebedürftige Personen nur ungern von Fremden betreut werden. Meist ist es angenehmer, wenn Verwandte, Bekannte oder Freunde die Pflege übernehmen, da diese schon bekannt sind und somit ein Vertrauensverhältnis besteht.


Anspruch & Antragsstellung

Verhinderungspflege in Anspruch nehmen: Stellen Sie einen Antrag!

Haben Sie sich mit der finanziellen Seite der Verhinderungspflege beschäftigt, wollen Sie sicherlich wissen, wie Sie diese in Anspruch nehmen können. Damit Sie nach dem Ablauf der Verhinderungspflege auch Ihr Geld erhalten, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegeversicherung einreichen.

In manchen Fällen erfolgt der Antrag auch über die Krankenkasse. Optimal ist, wenn Sie schon vor der Inanspruchnahme den Antrag bei Ihrer Krankenkasse oder Pflegeversicherung einreichen. Somit kann der schnellstmöglich bearbeitet werden.

Erwähnenswert ist, dass eine vorherige Beantragung der Verhinderungspflege kein Garant dafür ist, dass Sie diese Leistung auch erhalten. Deswegen ist es sehr sinnvoll, wenn Sie schon Wochen in Voraus den Antrag einreichen.

Somit wissen Sie, ob Sie diesen bewilligt bekommen. Dadurch stehen Sie nach der erbrachten Verhinderungspflege nicht auf dem Trockenen und müssen die Leistungen selbst begleichen.


Fragen & Antworten (FAQ)

Nachfolgend finden Sie wichtige Fragen und Antworten rund um die Verhinderungspflege.


Auch bei Pflegestufe 0?

Ist eine Verhinderungspflege auch bei Pflegestufe 0 möglich?

Allgemein ist bekannt, dass Personen in Pflegestufen oder -grade eingeteilt werden. Als die niedrigste Pflegestufe wird 0 bezeichnet. In der Regel kann die Verhinderungspflege nur für Personen der Pflegestufe 1 bis 3 oder des Pflegegrads 2 bis 5 in Anspruch genommen werden.

Etwas anders sieht es bei Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, wie bei Demenz, aus. Diese haben einen Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen, welche umgangssprachlich als Pflegestufe 0 bezeichnet werden. Diesen wurde 2017 zu den Pflegegraden hinzugefügt.

Um die Verhinderungspflege zu beantragen, wenn Sie beispielsweise in den Urlaub fahren wollen, wird zunächst ein Gutachten benötigt. Ein Gutachter überprüft die Pflegebedürftigkeit der Person anhand von zwölf Kriterien. Wird festgestellt, dass die Person einen erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung hat, kann die Verhinderungspflege genutzt werden.


Nachträglich beantragen?

Kann die Verhinderungspflege nachträglich beantragt werden?Betreuungsgeld-Antrag

Wie weiter oben erwähnt, kann es immer passieren, dass das Pflegepersonal plötzlich ausfällt und Sie jetzt schnell eine Alternative benötigen. Natürlich haben Sie jetzt keine Zeit einen Antrag auf Verhinderungspflege zu stellen. Jedoch ist es möglich, dass Sie die Verhinderungspflege nachträglich beantragen.

Dazu müssen Sie sich an Ihre Pflegekasse wenden. Hier können jetzt nachträglich Geld für die Ersatzpflege erhalten. Wichtig ist, dass Sie Rechnungen über die Beträge besitzen, sodass Ihre Pflegekasse die Ausgaben nachverfolgen kann. Es ist auch möglich, dass Sie Fahrtkosten oder ähnliches abrechnen. Dennoch ist es zu empfehlen, dass Sie die Verhinderungspflege immer im Vorfeld beantragen. Dies ist wesentlich leichter und entspannter.


Versteuern lassen?

Muss die Verhinderungspflege versteuert werden?

In der Regel ist die Verhinderungspflege steuerfrei, doch es gibt einige Ausnahmen. Personen, die nicht mit der zu pflegenden Person verwandt sind und keine sittliche Verpflichtung vorliegt, müssen Steuern für die Verhinderungspflege zahlen. Das gilt auch für Personen, welche die Pflege erwerbsmäßig betreiben.

Sollte es zu einem Arbeitsvertrag zwischen der zu pflegenden Person sowie dem Pflegepersonal kommen, ist die Pflegeperson verpflichtet, das Einkommen zu versteuern. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, welche von der Versteuerung entbunden sind.

Dazu gehören alle Personen, welche mit dem Pflegebedürftigen verwandt sind. Zugleich ist es möglich, dass Einkommen steuerfrei zu erhalten, wenn sich ein Mensch sittlich oder moralisch zur Pflege verpflichtet fühlt, wie es beispielsweise bei Pflegekindern der Fall ist.


Angehörige – Wer zählt?

Wer zählt zu den Angehörigen?

In diesem Ratgeber wird öfter von Angehörigen und Verwandten gesprochen, welche ein wenig andere Rechte beim Verhinderungspflege besitzen. Deswegen ist es wichtig zu wissen, ob Sie zu den Angehörigen einer zu pflegenden Person zählen.

Natürlich fallen darunter der Ehepartner, Lebenspartner oder Verlobte/r. Zugleich gelten Kinder und Eltern, genauso wie Bruder und Schwester zum Stamm der Angehörigen. Etwas ausschweifender sind Neffen, Nichten, Onkel und Tante. Nur in einigen Fällen passiert es, dass sich Schwager oder Schwägerin sowie Pflegeeltern oder Pflegekinder um eine Person kümmern müssen.

Sollte eine solche Situation vorliegen, werden diese ebenfalls als Angehörige bezeichnet. Alles, was nicht zu den oben genannten Gruppierungen gehört, sind keine Angehörige oder Verwandte von Gesetzeswegen her.


Fazit zur Verhinderungspflege

Das Leben ist unberechenbar, weshalb Sie nicht nur zu einem Pflegefall werden können, sondern auch nahe Verwandte pflegen müssen. Mit etwas Glück steht Ihnen ein professionelles Pflegepersonal zur Seite, welches sich um die Bedürfnisse und Wünsche der zu pflegenden Person kümmert. Da aber auch diese eine Auszeit oder Urlaub benötigen, kann für Sie die Verhinderungspflege ein wichtiger Faktor werden.

Durch die Verhinderungspflege erhalten Sie eine Ersatzpflege im Zeitraum der fehlenden Hilfe. Hierbei können Sie sich selbst als Ersatz einsetzen oder lassen diesen Job einem professionellen Pfleger oder eine stationäre Einrichtung übernehmen. In beinah allen Fällen gibt es keine Einschränkungen von der finanziellen Seite her, wenn Sie die Verhinderungspflege beantragt haben.
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