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Kostenübernahme für Reiseimpfungen

by joe

Wer übernimmt die Kosten?

Impfung

In Deutschland gilt eine allgemeine Krankenversicherungspflicht, sodass die Krankenkassen zahlreiche Arztkosten übernehmen. Hierzu zählen auch die sogenannten Schutzimpfungen.

Doch wie sieht es bei Impfungen aus, welche bei Reisen anfallen?  Nachfolgend gehen wir auf die Kostenübernahme für Reiseimpfungen aber auch für Schutzimpfungen ein.

Außerdem finden Sie hier ungefähre Preise zu den Impfkosten gegen die verschiedenen Krankheiten und alle weiteren wichtigen Informationen zum Thema Kostenübernahme für Reiseimpfungen.

 

Schutz- & Reiseimpfungen

Wann besteht eine Kostenübernahme für Reiseimpfungen und für Schutzimpfungen?

Auch wenn immer mehr Menschen den Nutzen von Impfungen infrage stellen, sind sich die Experten einig, dass ausschließlich durch diese verschiedenen ansteckenden Krankheiten heute nicht mehr vorkommen. Dazu gehören beispielsweise die Kinderlähmung und Windpocken.

Eine Impfpflicht in Deutschland gibt es nicht. Jedoch werden regelmäßig von der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Institutes (STIKO) Empfehlungen für verschiedene Immunisierungen herausgegeben.

Aber wie funktioniert eine Impfung überhaupt? Meist erfolgt die Einnahme von Toxinen oder Erregern in abgeschwächter Form über eine Spritze, manchmal auch durch Schlucken. Diese sind nicht in der Lage, eine Erkrankung auszulösen, jedoch regen sie das körpereigene Abwehrsystem zur Bildung von Antikörpern an. Dabei wird der Körper selbst aktiv und bildet Abwehrkräfte, die ihn – meist über mehrere Jahre – vor einer Krankheit schützen.


Kostenübernahme für Schutzimpfungen

Die gesetzlichen Krankenkassen sind zur Übernahme von allgemeinen Schutzimpfungen verpflichtet. Dazu gibt es Richtlinien, welche vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt werden. Diese zeigen die jeweiligen Immunisierungen auf, zu deren Übernahme die gesetzlichen Krankenkassen in die Pflicht genommen werden können. Zurzeit stellen sich diese wie folgt dar:

Bei Kindern

  • Diphtherie – für Kinder zwischen dem elften und vierzehnten Lebensmonat und Zwei-, Drei- und Vierjährige, hernach alle zehn Jahre;
  • Haemophilus influenzae Typ B – für Kinder zwischen dem elften und vierzehnten Lebensmonat und Zwei-, Drei- und Vierjährige, besteht ein erhöhtes Ansteckungsrisiko auch für ältere Menschen;
  • Hepatitis B – für Kinder zwischen dem elften und vierzehnten Lebensmonat und Zwei-, Drei- und Vierjährige, besteht erhöhte Infektionsgefahr auch für ältere Menschen;
  • Masern – für Risikogruppen, Kinder zwischen dem elften und zwölften Lebensmonat sowie vor dem Ablauf des zweiten Lebensjahres;
  • Meningokokken – für Risikogruppen und Kinder bis zum zweiten Lebensjahr;
  • Mumps – für Risikogruppen, Kinder zwischen dem elften und zwölften Lebensmonat sowie vor dem Ablauf des zweiten Lebensjahres;
  • Pertussis – für Kinder zwischen dem elften und vierzehnten Lebensmonat und Zwei-, Drei- und Vierjährige, hernach mit fünf bis sechs Jahren sowie zwischen neun und siebzehn Jahren;
  • Pneumokokken – für Kinder zwischen dem elften und vierzehnten Lebensmonat und Zwei-, Drei- und Vierjährige, Risikogruppen sowie über sechzigjährige Menschen;
  • Poliomyeltitis – für Kinder zwischen dem elften und vierzehnten Lebensmonat und Zwei-, Drei- und Vierjährige, Risikogruppen sowie Menschen ohne Grundimmunisierung;
  • Röteln – für Kinder zwischen dem elften und vierzehnten Lebensmonat, vor Ablauf des zweiten Lebensjahres, Risikogruppen;
  • Tetanus – für Kinder zwischen dem elften und vierzehnten Lebensmonat und Zwei-, Drei- und Vierjährige, zwischen fünf und sechs Jahren sowie neun und siebzehn Jahren, hernach alle zehn Jahre;
  • Windpocken – für Kinder zwischen dem elften und vierzehnten Lebensmonat, vor Ablauf des zweiten Lebensjahres, bisher nicht geimpfte Neun- bis Siebzehnjährige sowie für Risikogruppen.
  • hpv – ausschließlich für Mädchen im Alter zwischen zwölf und siebzehn Jahren;

Risikogruppen

  • fsme – ausschließlich für Menschen, die ihren ständigen Aufenthalt in einem Risikogebiet haben;
  • Grippe (Influenza) – für Risikogruppen und ab einem Alter von 60 Jahren;
  • Hepatitis A – für besonders gefährdete Personen, sei es durch ihre Arbeit oder aufgrund ihres Sexualverhaltens, welches ein erhöhtes Ansteckungsrisiko birgt

Kostenübernahme für Reiseimpfungen

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Reiseimpfungen sind für zahlreiche Länder empfehlenswert, manche sind sogar Pflicht für einen Besuch oder Aufenthalt in fremden Gefilden. Dazu gehört beispielsweise eine Immunisierung gegen

  • Gelbfieber in zahlreichen Regionen Afrikas, Brasilien, Kolumbien, Irak, Saudi-Arabien,
  • Cholera, wenn eine Rundreise durch mehrere afrikanische Länder geplant ist,
  • Meningokokken und Meningitis bei Reisen ins arabische Mekka.

Sowohl Privatversicherungen als auch viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für Reiseimpfungen. Zu letzteren gehören die Innungskrankenkasse (IKK), Techniker Krankenkasse (TK), Betriebskrankenkasse (BKK) sowie Allgemeine Ortskrankenkasse Rheinland/Hamburg (AOK). Je nach Institution werden die vollen Kosten übernommen oder es sind Zuzahlungen des Geimpften erforderlich.

Innerhalb einer jeden Versicherung gibt es zudem verschiedene Bestimmungen. Zum Beispiel werden nicht immer ausnahmslos die Kosten für alle möglichen Reiseimpfungen übernommen. Wer aus beruflichen oder studienbedingten Gründen ins Ausland reist, hat bei den gesetzlichen Krankenkassen in jedem Fall Anspruch auf Impfungen gegen Tollwut sowie Tuberkolose, sollte das Reiseziel zu den Risikogebieten gehören.

In den meisten Fällen übernehmen auch Arbeitgeber die Kosten für Reiseimpfungen, schicken sie Angestellte aus beruflichen Gründen ins Ausland. In einigen Fällen werden diese auf direktem Weg ausgeglichen, in anderen erfolgt eine Rückerstattung nach Vorlage der Rechnung. Sollte eine Firma die Kostenübernahme grundsätzlich verweigern, empfiehlt sich der Hinweis auf § 1 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sowie § 21 VIII des Sozialgesetzbuches (SGB). Dort sind jeweils die Pflichten eines Arbeitgebers bei Auslandseinsätzen geregelt.


Ungefähre Preise

Ungefähre Euro-Preise für Impfstoffe (Erwachsene)

Zu den Impfstoffkosten kommen außerdem die Gebühren für den behandelnden Arzt hinzu. Am besten informiert man sich im Voraus, ob und in welcher Höhe die zuständige Krankenkasse für die jeweiligen Kosten aufkommt.

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