Eine verantwortungsvolle Entscheidung
Die Möglichkeit, eine Schwangerschaft innerhalb eines gesetzlich festgelegten Zeitraums unterbrechen zu lassen, steht heute allen Frauen offen. Innerhalb der Familienplanung ist der Schwangerschaftsabbruch mittlerweile stark verwurzelt.
Um sich zu diesem Schritt zu entschließen, müssen zahlreiche Aspekte berücksichtigt und sorgfältig gewichtet werden. Welche das sind, erfahren Sie nachfolgend. In diesem Ratgeber informieren wir Sie umfassend zum Thema Schwangerschaftsabbruch. Hier erfahren Sie unter anderem, welche Arten der Abtreibung es gibt, was Sie im Vorhinein beachten sollten und welche Risiken es gibt.
Table of Contents
Schwangerschaftsabbruch
Inhaltsverzeichnis
Was genau ist das eigentlich?
Der Schwangerschaftsabbruch oder Interruptio, den verschiedene Religionen verbieten, stellt für moderne und emanzipierte Frauen ein klares Selbstbestimmungsrecht dar. Dieses beinhaltet gleichzeitig das Lebensrecht des Fötus.
Aus diesem Grund sind die rechtlichen Regelungen und die Indikationen beziehungsweise die Begründungen für einen Schwangerschaftsabbruch in Deutschland eindeutig geregelt. Obwohl die schwangeren Frauen im Wesentlichen eine große Freiheit in ihrer Entscheidungsfindung haben, können Missbräuche strafrechtlich verfolgt werden.
Von einem Schwangerschaftsabbruch wird gesprochen, wenn der menschliche Embryo abgetötet wird. Die Abtreibung oder medizinisch richtig als abruptio graviditatis bezeichnet, ist eine willentlich herbeigeführte Beendigung einer Schwangerschaft. Ein anderer medizinischer Terminus ist der induzierte Abort. Im Gegensatz zu einem Abort oder einem spontanen Abort ist der indizierte Abort keine auf natürlichem Wege ausgelöste Fehlgeburt.
In deutschen Kliniken und Facharztpraxen darf ein Schwangerschaftsabbruch nur bis zur zwölften Woche, das heißt bis bis zum dritten Schwangerschaftsmonat vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang soll darauf hingewiesen werden, dass ein Abbruch während dieses Zeitraums zwar straffrei aber dennoch rechtswidrig ist.
Darüber hinaus unterliegen alle Schwangeren, die einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen, einer sogenannten Beratungsregelung. Diese findet in der Regel in einer Schwangerschaftskonfliktberatung statt. Ein Schwangerschaftsabbruch darf nicht als Verhütungsmaßnahme gesehen werden. Dieser als Notfall zu betrachtende Eingriff hat eine hohe psychische und körperliche Tragweite, die nicht unterschätzt werden sollte.
Ursprung & Entwicklung
Die Geschichte des Schwangerschaftsabbruches reicht bis 1500 bis 1700 in die Neuzeit zurück.
Im Jahr 1532 entschieden weltliche Gerichtsbarkeiten über die Strafbarkeit von Abtreibungen. Das Reichsstrafgesetzbuch von 1871 legte fest, dass die Abtreibung von Embryos ein Verbrechen darstellt. Allerdings konnten Ärzte nicht belangt werden, wenn diese eine Unterbrechung als medizinisch notwendig erachteten. Dieser Grundsatz ist auch im § 218 Strafgesetzbuch verankert worden.
Um 1920 und später boten Hebammen, Heiler oder Mediziner schwangeren Frauen ihre Hilfe an, wenn sie eine Schwangerschaft unterbrechen wollten. Diese illegalen Dienstleistung wurde sogar von medizinisch nicht geschulten Laien („Engelmacher“) angeboten. Viele Frauen mussten während dieser Zeit wegen Blutungen und Infektionen ihr Leben lassen.
Nur dann, wenn ein gesetzlich geregelter Weg beschritten wird, kann ein Schwangerschaftsabbruch als legal und damit nicht strafbar eingestuft werden. Seit 1993 ist der Abbruch einer Schwangerschaft zwar Unrecht, wird aber nicht mehr unter Strafe gestellt.
Funktion, Wirkung & Ziele
Streben Frauen einen Schwangerschaftsabbruch an, dann geschieht das mit der Zielsetzung, die bestehende Schwangerschaft zu beenden.
In diesen Fällen handelt es sich um eine nicht erwünschte Schwangerschaft. Des Weiteren steht bei einem Schwangerschaftsabbruch das Abwenden des akut gesundheitlich bedrohlichen Zustandes für die schwangere Frau im Vordergrund.
Dasselbe trifft auf seelische und/oder körperliche Erkrankungen zu. Bei der Berechnung des Abbruchtermins wird so vorgegangen, dass die ersten 12 Wochen, gerechnet ab dem Datum der Empfängnis, zur Verfügung stehen.
Diese Ermittlung basiert auf einer Frist, die aus der 14. Schwangerschaftswoche post menstruationem beziehungsweise nach der letzten Regelblutung oder Menstruation ergibt.
Je nachdem, welche Indikationen vorliegen, kann ein Schwangerschaftsabbruch auch unter bestimmten medizinischen Aspekten sogar noch nach den 12 Wochen (Lebenswoche des Fötus) gerechtfertigt sein.
Gründe & Indikationen
Indikationen, die einen Schwangerschaftsabbruch notwendig machen, sind folgende:
- Abtreibung auf Wunsch der Frau bei ungewollter Schwangerschaft innerhalb von 12 Wochen (Lebenswochen des Fötus)
- medizinische Veranlassung nach der 12. Woche (Lebenswoche des Fötus) nach Empfängnis möglich
- kriminalistische Gründe wie Vergewaltigung oder Inzest innerhalb von 12 Wochen (Lebenswochen des Fötus) nach der Empfängnis
Entscheidet sich die Frau gegen die Schwangerschaft, dann muss sie nicht immer einen Grund dafür nennen. In diesen Fällen werden die Schwangeren gebeten, sich einer gesetzlich vorgegebenen Beratung zu stellen. Der zeitliche Abstand zwischen Beratung und Termin für die Interruptio darf drei Tage nicht unterschreiten.
Medizinische Indikationen können beim Fötus oder bei der Mutter liegen. Ist die Frau seelisch oder körperlich nicht in der Lage, das Kind auszutragen, dann ist ein Abbruch in diesem Fall berechtigt. Sind massive gesundheitliche Schädigungen des Kindes zu erwarten, die gleichzeitig das seelische und körperliche Wohl der Frau gefährden, ist ein Schwangerschaftsabbruch ebenfalls notwendig. Um diese Beeinträchtigungen festzustellen, ist der Facharzt gefragt. Bei medizinischen Indikationen müssen die Mütter kein Beratungsgespräch absolvieren.
Muss eine Spätschwangerschaft aus kindlichen Indikationen abgebrochen werden und ist der Fötus schon soweit entwickelt, dass er außerhalb des Mutterleibs überleben könnte, wird der Schwangeren ein Fetozid verabreicht. Dieses Arzneimittel, das den Fötus tötet, wird vor der Interruptio gegeben. Üblich ist die Gabe von Kaliumchlorid. Dadurch wird beim Fötus ein Herzstillstand herbeigeführt. Das anschließende Einleiten der Wehen basiert auf Prostaglandinen.
Arten & Methoden
Bei einem Schwangerschaftsabbruch haben die Frauen und jungen Mädchen heute zweierlei Möglichkeiten:
- operativer oder chirurgischer Abbruch
- medikamentöse Interruptio (in der Frühschwangerschaft und teilweise in der Spätschwangerschaft)
Wird ein operativer Abbruch gewählt, wird die Schwangere zuvor in eine Teil- oder eine Vollnarkose gelegt. Nach dem Eingriff werden die Frauen in einen separaten Aufwachraum gebracht. Bevor das Krankenhaus oder die ambulanten Praxis verlassen werden darf, ist eine Nachuntersuchung obligatorisch.
14. Schwangerschaftswoche bedeutet gleichzeitig die 12. Lebenswoche des Föten. Etwa ab der 10. Schwangerschaftswoche bildet sich aus dem Embryo der Fötus. Findet die Interruptio nach der 12. Schwangerschaftswoche statt, wird, der Fötus beziehungsweise das befruchtete Ei als schützenswert betrachtet. In der 12. Schwangerschaftswoche misst der Fötus etwa 5 Zentimeter.
Ein Schwangerschaftsabbruch darf ausschließlich durch einen approbierten Arzt durchgeführt werden.
Durchführung & Wirkungsweise
Im Rahmen der chirurgischen Schwangerschaftsabbrüche können die Ärzte in der Gegenwart verschiedene Verfahrensweisen anbieten.
Diese umfassen:
Kürettage (Ausschabung) 6. bis 14. Schwangerschaftswoche
Diese Verfahrensweise ist heute nicht mehr so üblich. Die Kürettage wird nach der Weitung des Muttermundes ausgeführt. Der Operateur benutzt danach einen sogenannten scharfen Löffel beziehungsweise eine Kürette, um den Fruchtsack, den Embryo, den Mutterkuchen und die Gebärmutterschleimhaut zu entfernen. Der Fötus wird am Kopf gefasst und aus der Gebärmutter gezogen.
Absaugung oder Vakuumkürettage 6. bis 14. Schwangerschaftswoche
Im Unterschied zur mechanischen Kürettage oder Ausschabung wird nach dem ausreichenden Dehnen des Gebärmuttermundes eine Vakuum- oder Unterdruckkürette angesetzt. Diese saugt den Embryo heraus. Um noch verbliebene Reste erkennen zu können, wird eine Ultraschalluntersuchung oder Sonografie vorgenommen.
Wirkung der Medikamente
Wirkprinzip der medikamentösen Interruptio
Wie die Bezeichnung schon vermuten lässt, werden spezielle Arzneimittel verabreicht, die einen Abort verursachen. Bei diesen Pharmazeutika handelt es sich um Produkte, die als Progesteron-Rezeptor-Anatgonisten deklariert werden. Die Inhaltsstoffe lösen ein Öffnen des Muttermundes aus. In diesem Moment bleibt die Entwicklung des Embryos stehen. Die Schleimhaut in der Gebärmutter zersetzt sich.
Nach zwei Tagen werden der Schwangeren Prostaglandine gegeben. Diese sind verantwortlich für das Kontrahieren (Zusammenziehen) der Gebärmutter, was zum Ausstoß des Embryo führt. Eine solche Vorgehensweise ist europaweit bis zur 9. und nach der 14. Schwangerschaftswoche zugelassen.
Ein medikamentöser Abbruch einer Frühschwangerschaft ist bei Schwangeren mit Asthma und einer Spirale zur Empfängnisverhütung nicht zu empfehlen. Der medikamentöse Abbruch ist gleichfalls bei einer Spätschwangerschaft begründet. Diese Vorgehensweise ist eine Kombination aus Arzneimitteln und einer künstlich hervorgerufenen Ausstoßung des Föten.
Einsatzbereiche
- ungewollte Schwangerschaft
- schwere chronische Erkrankungen der Schwangeren, deren Symptome durch die Interruptio verstärkt würden
- Lebensgefahr für Mutter und Kind
- schwer behandelbare psychische Reaktionen der Frau auf ihre Schwangerschaft
- Extrauteringravidität beziehungsweise Schwangerschaft außerhalb der Gebärmutter
- Eklampsie (Notfallsituation mit Gefährdung des Kindes und der Mutter ab der 30. Schwangerschaftswoche)
- Komplex aus schweren Fehlbildungen beim Embryo
- nicht behandelbare Erkrankungen des Kindes mit nicht abwendbare Todesfolge
- Absterben des Fötus
Diagnose & Untersuchung
Diagnostik und Untersuchungsmethoden beim Schwangerschaftsabbruch
Die Diagnostik bei einer nicht gewollten Schwangerschaft mit Ausrichtung auf einen Schwangerschaftsabbruch bezieht sich sowohl auf die Schwangere als auch auf den Fötus. Zum Einen muss die schwangere Frau von physischer und psychischer Seite her einen Schwangerschaftsabbruch unbeschadet überstehen können.
Zum Anderen muss der Embryo auf bestimmte Anomalien hin untersucht werden, um einen Abbruch nach der 12. Schwangerschaftswoche zu begründen. Ist absehbar, dass das Kind eine bleibende Behinderung davon tragen wird, kann eine Interruptio auch noch später vorgenommen werden. In diesem Bezug wird von einer Pränatal- oder vorgeburtlichen Krankheitserkennung gesprochen.
Die Pränataldiagnostik für das Kind beinhaltet:
- Ultraschall
- Nackentransparenzmessung
- Nasenbeinmessung
- Bestimmung von Hormonen
- Erst-Trimester-Screening
- Triple und Quadruple-Test
- genetische Untersuchungen beziehungsweise Untersuchungen des Erbmaterials
Voruntersuchung für die Frau:
- Blutentnahme (Kontrolle der Blutgruppen beziehungsweise des Rhesusfaktors von Embryo und werdender Mutter)
- Schwangerschaftstest
- körperliche Untersuchung (Blutdruckmessung)
- Ultraschall (Feststellung der Dauer der Schwangerschaft)
Außerdem führt der Arzt eine informatives Gespräch durch und befragt die Schwangere nach Medikamenteneinnahmen, Unverträglichkeit von Narkosemitteln und bestehenden Erkrankungen.
Zu welchem Arzt?
Fachleute für einen Schwangerschaftsabbruch
- niedergelassene Fachärztinnen oder Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- niedergelassene Allgemeinmediziner
- gynäkologische Abteilungen in Kliniken
- Ambulanzen für Schwangerschaftsabbrüche
- Chirurgen
Diese Mediziner besitzen die notwendige fachärztliche Ausbildung und verfügen über eine zeitgemäße Technik, die einen gefahrlosen Schwangerschaftsabbruch gewährleisten kann. Verantwortungsbewusste Frauen sollten sich nicht ins Ausland begeben und dort illegale Schwangerschaftsabbrüche vornehmen lassen. Diese Variante stellt eine enorme Gefährdung des Lebens dar, wenn die Ärzte nicht das entsprechende Wissen und die Erfahrung aufweisen können.
Risiken & Nebenwirkungen
Sofort auftretende Komplikationen:
- Blutungen
- Zervixriss beziehungsweise Einreißen des Gebärmutterhalses
- Perforationen oder Durchstoßen von Organen
- Schock durch unzureichende Versorgung mit Sauerstoff
Kurz nach dem Eingriff auftretende Komplikationen:
- Blutungen
- normales Narkoserisiko
- Schmerzen
- Infektionen durch das Eintreten von krankmachenden Keimen in die weiblichen Geschlechtsorgane
- Nachwehen
Spätkomplikationen
- Sterilität oder Unfruchtbarkeit
- Verklebungen und Verwachsungen in der Gebärmutter nach einer Ausschabung
- Aborte oder Fehlgeburten bei nachfolgenden Schwangerschaften
- Extrauteringravidität
- psychische Belastungen durch Depressionen oder Schuldgefühle
Welche Problematiken in der Praxis letztendlich eintreten, ist abhängig von der jeweils gewählten Methode des Abbruchs. Nachwehen äußern sich als wellenartig und periodisch wiederkehrende, krampfartige Schmerzen im Unterbauch.
Gegenanzeigen (Med.)
Gegen einen medikamentösen Schwangerschaftsabbruch spricht:
- Zuckerkrankheit oder Diabetes mellitus
- schwere Erkrankungen von Leber und Nieren
- Störungen der Blutgerinnng (Embolie oder Thrombose in der Anamnese)
- Bluthochdruck oder Hypertonie
- Blutarmut oder Anämie
- Unverträglichkeit gegen die Arzneimittel
Bei einer Embolie kommt es zu einem partiellen oder teilweisen oder kompletten Verschluss eines Blutgefäßes, Eine Thrombose ist die Entstehung eines Blutgerinnsels durch das Zusammenballen oder Koagulieren von Blutplättchen innerhalb eines Blutgefäßes.
Gegenanzeigen (OP)
Gegenanzeigen eines operativen Schwangerschaftsabbruchs sind:
- Kind soll und kann ausgetragen werden
- lebensfähiges Kind ohne Anomalien
Ein Schwangerschaftsabbruch ist genauso ein strapaziöser chirurgischer Eingriff wie alle anderen belastenden operativen Maßnahmen auch. Daher ist es teilweise nicht möglich, immer und zu jeder Zeit eine Interruptio realisieren zu können. Hintergründe für diese Entscheidungen sind Kontraindikationen oder Gegenanzeigen, die von den Ärzten und den Schwangeren Ernst genommen werden müssen.