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Rötel Impfung für Erwachsene

by joe

Rötelimpfung für Erwachsene – auf keinen Fall in der Schwangerschaft

 

Röteln beziehungsweise umgangssprachlich „die Röteln“ ist die deutsche Fassung der englischen Bezeichnung Rubella. Der britische Militärarzt Henry Veale war Mitte der 1860er Jahre Namensgeber dieses mittlerweile eigenständigen Krankheitsbildes. Das hatte in etwa zeitgleich der deutsche  Mediziner George de Matron als solches erkannt und von den anderen beiden Krankheiten Masern sowie Scharlach separiert.

In den folgenden Jahrzehnten kam den Röteln keine weitreichende Bedeutung zu. Das änderte sich schlagartig, als der australische Augenarzt Norman McAlister Gregg Anfang der 1940er Jahre das erste Mal schwere bis schwerste Missbildungen an Neugeboren feststellte, deren Mütter während der Schwangerschaft an Röteln erkrankt waren. Zwei Jahrzehnte später wurde zu Beginn der 1960er Jahre der Rötelnvirus isoliert; und wenige Jahr danach mit den ersten Rötelnimpfungen begonnen.

Röteln sind eine hochinfektiöse Krankheit, die durch das Rötelnvirus ausgelöst wird. Als Erreger verursacht es bei einer Infektion während der ersten Schwangerschaftswochen die Rötelnembryofetopathie. Sie ist eine vorgeburtliche Schädigung des Kindes im Mutterleib. Während der Embryonalentwicklung gelangt das Rötelnvirus über die Plazenta in das ungeborene Kind hinein. Zu den Folgen gehören Fehl- und Frühgeburt sowie gesundheitliche Schäden an nahezu allen Organen. Vorwiegend betroffen sind Augen, Herz und Ohren.

 

Tröpfcheninfektion mit zwei- bis dreiwöchiger Inkubationszeit

 

Das Rötelnvirus ist buchstäblich weltweit verbreitet. Die Weltgesundheitsorganisation WHO der UNO hat es sich seit jeher zum Ziel gesetzt, den Ausbruch der Krankheit Rötelnembryofetopathie vollständig zu verhindern. Doch ohne eine durchgängige, in dem Sinne weitweite Rötelnimpfung wird das nicht möglich sein können.

Das Rötelnvirus wird durch Tröpfcheninfektion übertragen. Die Kontagiosität, also das Maß der Übertragungsfähigkeit des Krankheitserregers, liegt bei etwa 50 Prozent. Demgemäß wird jede zweite Kontaktperson mit Röteln infiziert, sofern sie sich im direkten Umfeld des Erkrankten als dem Virusträger aufhält. Die fachsprachlich genannte Tröpfcheninfektion ist eine aerogene Übertragungsart des Virus. Typische aerogene Infektionsquellen sind sogenannte Schwebestoffe in der Luft.

Bei Niesen, Husten, Sprechen oder ganz einfach beim Ausatmen werden keimhaltige Sekrete „in die Luft abgesondert“. Sie sind nicht sichtbar und halten sich dort schwebend auf. Die Kontaktperson infiziert sich dadurch, dass der virushaltige Rötelnerreger auf deren Schleimhäute in Nase, Mund, Rachen oder auch Augen gelangt, sich dort festsetzt und vermehrt. Wenn auch nicht wissenschaftlich nachgewiesen, so kann dennoch das Tragen einer Hygienemaske, allgemein auch als Atemmaske bekannt, die Übertragung respektive Aufnahme von Viren über eine Tröpfcheninfektion deutlich einschränken.

Nicht umsonst werden im stationären Bereich vom medizinischen Personal  durchweg Hygienemasken getragen. Über die oberen Schleimhäute gelangen  die Rötelnviren in das lymphatische Gewebe. Dort vermehren sie sich. Danach folgt eine Virämie, die weitergehende Ausschüttung der Viren in die Blutbahn. Damit ist der Erwachsene endgültig an den Röteln erkrankt. Doch für die Schwangere  kommt es noch  schlimmer. Das Virus dringt in die Plazenta ein. Somit  ist auch das ungeborene Kind vom Rötelnvirus infiziert. Die Inkubationszeit von der Infektion bis zum ersten Krankheitsbild, dauert zwei bis drei Wochen.

 

Nicht jeder Hautausschlag ist eine Rötelninfektion

 

Bei etwa der Hälfte aller Rötelninfektionen sind Krankheitsbild und Krankheitsverlauf asymptomatisch. Das wird auch als stumme Infektion bezeichnet. Der Infizierte merkt deswegen nichts von der Erkrankung, weil der Krankheitserreger, in diesem Fall das Rötelnvirus, durch das körpereigene Immunsystem komplett abgetötet wird. Doch kein Infizierter weiß, wie er mit seinem Körper und mit seinem Immunsystem auf eine Rötelninfektion reagiert.

Es kann auch andersherum kommen. Dann gehören der Hautausschlag sowie ein fieberhaftes Erkranken zu den ganz typischen Symptomen einer Rötelnerkrankung. Nach der Inkubationszeit häufen und verstärken sich die geröteten Stellen im Gesicht. Sie breiten sich auf den gesamten Körper aus, und zwar vorwiegend auf Rumpf sowie auf Extremitäten. Erhöhte Temperatur bis zu 39 Grad Celsius und höher ist eine häufige Begleiterscheinung. Hinzukommen noch Kopf– und Gliederschmerzen oder Lymphknotenschwellungen am Nacken, am Hinterkopf oder hinter den Ohren.

Ein leichter bis mittlerer Katarrh der oberen Luftwege gehört ebenfalls zum typischen Röteln-Erscheinungsbild. Eher seltene Begleiterscheinungen sind  Blutgerinnungsstörung und Gehirnhautentzündung. Wenn die ungeschützte Schwangere im ersten bis zweiten Schwangerschaftsmonat rötelninfiziert wird, dann kann  fast sicher von einer Rötelnembryofetopathie des Ungeborenen mit schweren bis hin zu schwersten Folgeschäden ausgegangen werden.

Erwachsene im mittleren und älteren Alter müssen mit Begleit- und Folgeerscheinungen wie einer schweren  Bronchitis, einer Mittelohrentzündung oder auch einer Thrombopenie rechnen. Diese deutliche Verringerung der Thrombozyten, zu Deutsch Blutplättchen führt unter anderem zu Nasenbluten, zu stecknadelkopfgroßen Blutungen in Haut und Schleimhäuten, den Petechien, bis hin zu Hämatomen. Am mit Abstand schlimmsten sind jedoch die Röteln direkt vor sowie während der Schwangerschaft. Schon  bei den ersten Anzeichen dafür ist es im wahrsten Sinne des Wortes zu spät.

 

Versäumte Kinderimpfe spätestens im gebärfähigen Alter nachholen

 

Die Ständige Impfkommission STIKO empfiehlt dringend eine Rötelnimpfe als Grundimmunisierung schon im ersten Lebensjahr des Kleinkindes. Doch auch heutzutage sind bei Weitem nicht alle Erwachsenen gegen Röteln geimpft. Bei dieser Grundimmunisierung handelt es sich um die Dreifachimpfe MMR, die MasernMumps-Rötelnimpfung. Sofern noch nicht geschehen, sollte sie jeder Erwachsene, und besonders Frauen  im gebärfähigen Alter,  nachholen.

Diesbezüglich gelten alle Personen  ab dem 17. Lebensjahr aufwärts als Erwachsene. Insofern ist die Rötelnimpfung für jede Frau ein Muss. Sie schützt damit ihre eigene Gesundheit sowie die des zukünftigen, ungeborenen Wunschkindes. Die Rötelnimpfung kann während der Schwangerschaft nicht mehr nachgeholt werden. Das medizinische Personal bei Schwangerschaftsbetreuung, bei Geburtshilfe oder  in der Kinderheilkunde sollte generell gegen Röteln beziehungsweise MMR geimpft sein.

Mit der ersten Impfung werden statistisch bis zu 95 Prozent der lebenslangen Immunität gegen das Rötelnvirus erreicht. Eine zweite Anschlussimpfung schließt die verbleibende Lücke von rechnerisch 5 Prozent. Der für die MMR-Impfung verwendete Impfstoff enthält Lebendviren, die in ihrer Virulenz deutlich abgeschwächt  sind. Geimpft wird per Injektion.

 

Reaktionen und Nebenwirkungen vergleichbar mit anderen Impfungen

 

Wie es allgemein formuliert wird, ist die Rötelnimpfung gut verträglich. Abgesehen von den bei Injektionsimpfen bekannten Reaktionen wie Rötung und Schwellung rund um die Einstichstelle brauchen keine weiteren Komplikationen befürchtet zu werden. Leichte Einstichschmerzen, ein Frösteln, Kopfweh, etwas Fieber bis hin zu spürbaren Verdauungsbeschwerden verlieren sich nach einigen Tagen.

Die Lebendviren können in einzelnen Fällen nach einigen Wochen zur „Impfkrankheit“ führen. Damit sind Symptome wie nochmaliges Fieber, ein masernähnlicher Hautausschlag, das Anschwellen der Ohrspeicheldrüse oder Gelenkschmerzen gemeint. Die sogenannte  Impfkrankheit ist ein Mittelding zwischen der deutlich schwächeren Impfreaktion  und den  stärkeren Impfkomplikationen. Die sind bei der Rötelnimpfung allerdings kaum zu befürchten.

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